Was wäre wenn einem das Passiert?

Hallo,Wer könnte helfen?Vorausgesetzt man wäre vor einem Jahr zum 31.05.2014 aus einer Wohnung nach Ordentlicher Kündigung ausgezogen.Angenommen der  damalige Vermieter hätte einem  zugesagt, die Nebenkostenabrechnung, für die Zeit in der in der Wohnung gewohnt wurde, nach Abschluss zuzusenden.Das aber bis zum heutigen Tag, nicht getan hat.Anfragen per E-Mail würden einfach Ignoriert.Eine Tel. Nummer, E-Mail Adresse usw. wäre dem Vermieter bekannt. Aber er meldet sich einfach nicht.Gäbe es eine Handhabe, die Abrechnung noch zu bekommen und wie könnte man rein Hypothetisch vorgehen.Danke für Ihre Hilfe, wäre für alles Hilfreiche Dankbar, handelt sich rein um eine Streitfrage, im Freundeskreis.Mfg

Servus,

Betriebskostenabrechnungen müssen spätestens zwölf Monate nach Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums vorgelegt werden.

Wenn als Abrechnungszeitraum - wie häufig und üblich - z.B. das Kalenderjahr vereinbart war, hat der Vermieter noch über acht Monate Zeit für die Abrechnung.

Schöne Grüße

MM

Fast
Hi,

fast.

Wenn das Mietverhältnis zum 31.05.2015 endet,
dann endet die Abrechnungsperiode die Du angenommen hast am 31.12.2015.
Dann hätte der Vermieter bis zum 31.12.2016 Zeit die Abrechnung zu machen.

MFG

Hallo,

da der Mieter aber am 31.5.2014 ausgezogen ist, hätte der Vermieter Zeit bis zum 31.12.2015 (wenn die Abrechnungsperiode das Kalenderjahr ist).

Der VM darf nicht die gesamte Kaution einbehalten.
Er darf lediglich einen Betrag der die Nebenkosteabrechnung betrifft bies zum 31.12,15 einbehalten.
Dei Restsummen der Kaution muss er dem Mieter spätestens 6 Monate nach Auszug, denn dann erlöschen auch eventuelle Mängelansprüche des VM, auszahlen.
http://www.mieterverein-hamburg.de/kaution-mietsiche…
MfG ramses90

Was hat das Ganze jetzt mit der Kaution zu tun?