Was war das denn jetzt bitte?

Einen guten Montag morgen an alle!

Ich habe von einer fiktiven Geschichte zu berichten, welche mir von einer Bekannten erzählt wurde und ich bitte um eure Meinung dazu.
Es geht um eine Mieterin, nennen wir sie „Frau Muster“, welche in einem Wohnkomplex wohnt, dass von einer Wohnungsbaugenossenschaft verwaltet wird. Frau Muster hatte schon seit mehreren Monaten festgestellt, das die Hausordnung nur von 2 Mietparteien (10 insgesamt im Haus) ausgeführt wird - schlimmer noch, 2 Mieter müllen das Treppenhaus mit vollen Müllbeuteln und Kartonagen zu, welche 1-2 mal monatlich entfernt werden. (Der Müll wird also vor der Haustür gesammelt, bis es zur Tonne runter gebracht wird. Frau Muster hat die Mieter bereits direkt darauf angesprochen und gebeten den Müll aus dem Treppenhaus zu entfernen, außerdem hatte Sie die Nachbarn gebeten die Hausordnung einzuhalten.
Nach Monaten ohne Besserung, schrieb sie einen Brief an die Wohnungsbaugenossenschaft. Sie bekam einen Brief zurück, der sinngemäß beinhaltet "Da Ihre Beschwerde nur allgemein und unsachlich ist, können wir Ihnen nicht weiterhelfen … wir benötigen sachliche Aussagen… "
Daraufhin, nannte Frau Muster schriftlich die Namen der Mieter welche die Müllbeutel im Treppenhaus platzieren, sowie die Mieter die so gut wie nie die Hausordnung einhalten.
Eine Woche darauf, erfährt Frau Muster durch Zufall, dass alle Mieter des Hauses einen Brief vom Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft erhalten haben, welcher wie folgt beginnt „Ihre Nachbarin Frau Muster hatte sich über Sie beschwert und uns darüber berichtet, dass Sie …“

Nun meine Frage. Ich kenne solche Art von Briefen eher allgemein, also ohne das der Mieter namentlich genant wurde. Abgesehen von der Hausordnung - den Müllbeuteln … DARF DIE Wohnungsbaugenossenschaft in dem Brief die Mieterin namentlich nennen? Hinzu kommt noch, dass Frau Muster selber keinen Kopie dieses Schreibens erhalten hat. Sie hatte es erfahren, weil sie von einem Mieter angesprochen wurde.

Nun hat sie Angst die Wohnung zu verlassen (Sie wohnt im 4. OG) Die Nachbarn grüssen Sie nicht mehr. Im Briefkasten ist regelmäßig Müll … usw.
Das Kind ist bereist in den Brunnen gefallen, rückgängig kann man nichts mehr machen, das ist klar. Aber was kann Frau Muster gegen die Wohnungsbaugenossenschaft machen um sich gegen diese Art und Weise zu wehren? Kann sie überhaupt etwas tun, oder war es rechtens Sie vor allen Mietern namentlich an den Pranger zu stellen? Und wenn es nicht rechtens war, was war es dann? Ich weiss es nicht einzuordnen, vielleicht Nötigung?

LG
Jasmin

Wie der Herr, so’s G’scherr
Hallo Jasmin,

es ist nicht nur so, dass die Mehrzahl der Mitmieter asoziales Pack ist, es ist auch so, dass die Hausverwaltung unfähig und desinteressiert ist diesen Zuständen ein Ende zu bereiten.

Das Verhalten ist einfach: Wenn Sie ein Problem haben, entsorgen sie einfach die, die sich beschweren. Dann haben sie kein Problem mehr. Zumindest mal beschwert sich keiner mehr. Ist doch ein ganz pfiffiger Trick. Da beschwert sich jemand, wird dann öffentlich genannt und vom Mob so unter Druck gesetzt, dass er freiwillig geht.

  1. Einige Wochen Gras drüber wachsen lassen

  2. Es genauso machen (Katzenkloabfall von anderen besorgen und fingerabdruckfrei dazustellen, die Tüte NICHT verschließen)

  3. Weitere gute Ratschläge zum rausmobben ungeliebter Nachbarn probieren

  4. Selbst ausziehen

Gruß

Stefan

Hallo, und vielen Dankl für die Antwort.

Das Verhalten ist einfach: Wenn Sie ein Problem haben,
entsorgen sie einfach die, die sich beschweren. Dann haben sie
kein Problem mehr.

Ja, so ähnlich dachte ich mir das auch. Es dient wohl eher zur Einschüchterung. Das Problem ist allerdings, Frau Muster hat nun wirklich Angst und traut sich nicht mehr aus der Wohnung.
Ausserdem möchte Sie sich gegen die Nennung Ihres Namens im Brief an die Mieter wehren (sie hat keine Kopie erhalten).
Aber meine Frage ist, war es rechtens ihren Namen in einem öffentlichen Brief zu nennen? Durfte die Hausverwaltung das?

Grüße
Jasmin

(PS, mein Name ist nicht Muster :smile: … )

Hallo, und vielen Dankl für die Antwort.

Ja, so ähnlich dachte ich mir das auch. Es dient wohl eher zur
Einschüchterung. Das Problem ist allerdings, Frau Muster hat
nun wirklich Angst und traut sich nicht mehr aus der Wohnung.
Ausserdem möchte Sie sich gegen die Nennung Ihres Namens im
Brief an die Mieter wehren (sie hat keine Kopie erhalten).
Aber meine Frage ist, war es rechtens ihren Namen in einem
öffentlichen Brief zu nennen? Durfte die Hausverwaltung das?

Spätestens dann, wenn die Hausverwaltung gegen die betreffenden Mieter vorgeht, muss sie die Namen der Zeugen benennen. Auch in einem evtl. Räumungsprozess gegen diese Mieter könnte die Beschwerdeführerin nicht anonym bleiben und müsste als Zeugin aussagen. Ich würde hierauf nicht mit Angst reagieren, sondern die Parteien direkt auf ihr Verhalten ansprechen. Viele wissen oft gar nicht, dass Müll im Treppenhaus andere stört.

Grüße
Jasmin

(PS, mein Name ist nicht Muster :smile: … )

Danke!

Wenn der Brief aber eher allgemein gehalten ist, also wie z.B.:
"An alle Mieter und Mieterinnen des Hauses Musterstr. 100,
Ihre Nachbarin Frau Muster, hat sich bei uns beschwert und uns berichtet ,dass Sie … darum bitten wir alle Mieter des Hauses Musterstr. Nr.100 zukünftig die Hausordung einzuhalten und Müll aus dem Treppenhaus zu entfernen … "

Nun sind alle Mieter des Hauses auf Frau Muster nicht gut zu sprechen.
Ich denke nicht das es korrekt war den Namen im Brief zu nennen, liege ich da falsch?

Viele wissen oft gar nicht, dass Müll im
Treppenhaus andere stört.

Och, sach bloß!

Gruß - Rolf

Hallo Jasmin,

der Vermieter - ob Einzelperson oder Gesellschaft - kann nur reagieren, wenn er die Personen kennt, die den Mangel verursachen.

Allerdings könnte man auch so vorgehen, dass man einfach die Immobilie besichtigt und den Mangel feststellt und sodann die restlichen Mieter anschreibt. Diese Wohnungsgesellschaft läßt hier Fingerspitzengefühl vermissen.

Gruss Günter

Ich habe von einer fiktiven Geschichte zu berichten, welche
mir von einer Bekannten erzählt wurde und ich bitte um eure
Meinung dazu.
Es geht um eine Mieterin, nennen wir sie „Frau Muster“, welche
in einem Wohnkomplex wohnt, dass von einer
Wohnungsbaugenossenschaft verwaltet wird. Frau Muster hatte
schon seit mehreren Monaten festgestellt, das die Hausordnung
nur von 2 Mietparteien (10 insgesamt im Haus) ausgeführt wird

  • schlimmer noch, 2 Mieter müllen das Treppenhaus mit vollen
    Müllbeuteln und Kartonagen zu, welche 1-2 mal monatlich
    entfernt werden. (Der Müll wird also vor der Haustür
    gesammelt, bis es zur Tonne runter gebracht wird. Frau Muster
    hat die Mieter bereits direkt darauf angesprochen und gebeten
    den Müll aus dem Treppenhaus zu entfernen, außerdem hatte Sie
    die Nachbarn gebeten die Hausordnung einzuhalten.
    Nach Monaten ohne Besserung, schrieb sie einen Brief an die
    Wohnungsbaugenossenschaft. Sie bekam einen Brief zurück, der
    sinngemäß beinhaltet "Da Ihre Beschwerde nur allgemein und
    unsachlich ist, können wir Ihnen nicht weiterhelfen … wir
    benötigen sachliche Aussagen… "
    Daraufhin, nannte Frau Muster schriftlich die Namen der Mieter
    welche die Müllbeutel im Treppenhaus platzieren, sowie die
    Mieter die so gut wie nie die Hausordnung einhalten.
    Eine Woche darauf, erfährt Frau Muster durch Zufall, dass alle
    Mieter des Hauses einen Brief vom Vorstand der
    Wohnungsbaugenossenschaft erhalten haben, welcher wie folgt
    beginnt „Ihre Nachbarin Frau Muster hatte sich über Sie
    beschwert und uns darüber berichtet, dass Sie …“

Nun meine Frage. Ich kenne solche Art von Briefen eher
allgemein, also ohne das der Mieter namentlich genant wurde.
Abgesehen von der Hausordnung - den Müllbeuteln … DARF DIE
Wohnungsbaugenossenschaft in dem Brief die Mieterin namentlich
nennen? Hinzu kommt noch, dass Frau Muster selber keinen Kopie
dieses Schreibens erhalten hat. Sie hatte es erfahren, weil
sie von einem Mieter angesprochen wurde.

Nun hat sie Angst die Wohnung zu verlassen (Sie wohnt im 4.
OG) Die Nachbarn grüssen Sie nicht mehr. Im Briefkasten ist
regelmäßig Müll … usw.
Das Kind ist bereist in den Brunnen gefallen, rückgängig kann
man nichts mehr machen, das ist klar. Aber was kann Frau
Muster gegen die Wohnungsbaugenossenschaft machen um sich
gegen diese Art und Weise zu wehren? Kann sie überhaupt etwas
tun, oder war es rechtens Sie vor allen Mietern namentlich an
den Pranger zu stellen? Und wenn es nicht rechtens war, was
war es dann? Ich weiss es nicht einzuordnen, vielleicht
Nötigung?

LG
Jasmin

Hallo Jasmin,

ein derartiges Verhalten einer Wohnungsgesellschaft ist dumm, weil dies unmittelbar zu Problemen in einer Hausgemeinschaft führt, an der keine vernünftige Verwaltung gelegen sein dürfte. Vielmehr wäre es richtig gewesen, die Mieter neutral anzuschreiben und uf die Hausordnung zu verweisen.

Die Mieterin sollte jetzt allen Mut jedoch zusmmen nehmen und das Gespräch mit den anderen Hausbewohnern suchen, damit nichts eskaliert und sich alle Mieter wieder in die Augen sehen können.

Herlichen Grüsse