Ich frage mich schon lange, worin der Unterschied zwischen Zuchthäusern und Gefängnissen bzw. Justizvollzugsanstalten besteht? Hat man einfach nur die Bezeichnung geändert oder wurde man in Zuchthäusern härter bestraft als in Gefängnissen? Gab es jemals beide Bestrafungsarten gleichzeitig? Und wenn ja, welche Deliquenten kamen dann in das eine oder das andere? Und wann und wieso wurden die Zuchthäuser abgeschafft?
Vielleicht hat ja jemand Ahnung von Justizgeschichte und kann meinen Wissensdurst stillen.
Hallo !
So war es einmal :
Zuchthaus : Die schwerere der zwei Hauptgattungen der Strafgefängnisse. Die Zuchthausstrafe ist entweder lebenslänglich oder auf Zeit (mindestens 1 Jahr bis höchstens 15 Jahre). Verbunden mit Arbeitsswang, hat dauernde Unfähigkeit zum Militärdienst und zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge.
Gefängnis : Mittelschwere, zwischen Zuchthaus und Haft stehende, an sich nicht entehrende Freiheitsstrafe mit Arbeitszwang. Ein Jahr bis fünf Jahre.
Haft : Entweder Strafe (einfache Freiheitsentziehung, ein Tag bis sechs Wochen) oder Sicherungsmittel (Untersuchungshaft) oder Zwangsmittel gegen Zeugen, welche das Zeugnis ohne Grund verweigern. Und gegen Schuldner, welche den Offenbarungseid nicht ablegen wollen.
JVA : Heute Bezeichnung für Gefängnis- und Zuchthausgebäude bzw Institution.
Grüße Max
Hallo,
wie grenzt sich davon dann noch die Festungshaft ab? Anscheinend gab´s die bevorzugt für Hochverräter.
Gruss
Feanor