Was wäre, wenn...(Wettbewerbsrecht)

Hallo zusammen!

Gesetzt den Fall (alles nur fiktiv!):

Der Gesetzgeber im Bund (und den Ländern, soweit betroffen) würde beschliessen, alle den Vorgang „Abmahnen“ betreffenden Gesetze und Verordnungen per sofort außer Kraft zu setzen.

Welche Folgen hätte dies für das deutsche Rechtssystem?

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

Hallo Helmut,

die „Abmahnung“ ist im Zivilrecht ein Mittel um einen Dritten auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn aufzufordern es zu unterlassen.
Würde es dieses Instrument nicht geben, wäre man gezwungen Korrektur des Fehlverhaltens das nächst schärfere Mittel zu wählen.

Dies wäre z.B. im

  • Arbeitsrecht die sofortige Kündigung eines unpünktlichen Arbeitnehmers
  • Urheberrecht die sofortige Verklagung eines mißbräuchlichen Nutzer auf Schadensersatz.
  • usw.

Im Endeffekt würde eine Abschaffung der Abmahnung dazu führen, das in Streitfällen mehr geklagt werden würde.

Dein
Ebenezer

Hallo,

dazu kämen dann noch die ganzen Anträge auf einstweilige Verfügung. Am Ende würde ein Großteil der Fälle im Justizsystem herumgeistern und zu einer entsprechenden Belastung führen. In den allermeisten Fällen ist ja auch der Sachverhalt gar nicht strittig, wenngleich sich die „Kunden“ natürlich abgezockt fühlen. Gerade im Wettbewerbs- und Urheberrechtsbereich glauben ja noch viele, daß man da eigentlich machen kann, was man will. Am Ende ist die Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung für den Betroffenen der günstigere Weg. Andererseits kann man natürlich argumentieren, daß es vielleicht in vielen Fällen gar nicht zu einem Verfahren kommt, weil sich dann nicht so viele Fälle mit so wenig Personal so schnell bearbeiten lassen (also von den Anwälten und den Abmahnvereinen inkl. Verbraucherzentralen).

Schwieriges Thema.

Gruß
C.

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Auch wenn das große Buch zum Thema „Abmahnungen“ ein ziemlich langes Kapitel zum Missbrauch enthält, sollte man den Rest lesen und verstehen. Dann stellt man fest, dass die Abmahnung ein durchaus sinnvolles und erprobtes Rechtsinstrument ist. Was die Sache mit dem Missbrauch angeht, so hat es immer schon Gesetzesänderungen gegeben, um diese einzudämmen, was durchaus auch zumindest teilweise von Erfolg gekrönt war. Im Gegenzug muss man allerdings auch feststellen, dass dieses Eindämmen von Möglichkeiten abzumahnen auch wieder zu einer Zunahme früher abmahnfähiger Zustände geführt hat. Hier die Waage zu finden, ist nicht einfach, und so steht zu erwarten, dass auch künftige Generationen damit leben werden müssen, dass es mal wieder zu Erleichterungen, mal wieder zu Einschränkungen kommen wird, was die Möglichkeiten angeht, Abmahnungen auszusprechen.

Sollte dieses Instrument ganz wegfallen, so könnte man sicherlich auch damit leben, hätte dann aber vermutlich mit einer massiven Überlastung der Gerichte zu kämpfen, weil ganz viele Dinge, die heute unterhalb des Radars der Gerichte zwischen den Parteien im Wege von Abmahnungen geklärt werden, dann bei Gericht landen würden. Auf der anderen Seite gäbe es sicherlich auch Dinge, die dann von den Betroffenen akzeptiert würden, die ein gerichtliches Verfahren scheuen. Das dürfte allerdings ein eher geringerer Teil sein. Insoweit würde man mit der Abschaffung der Möglichkeit Abmahnungen aussprechen zu können, der Rechtspflege unter dem Strich keinen Gefallen tun.