Auch wenn das große Buch zum Thema „Abmahnungen“ ein ziemlich langes Kapitel zum Missbrauch enthält, sollte man den Rest lesen und verstehen. Dann stellt man fest, dass die Abmahnung ein durchaus sinnvolles und erprobtes Rechtsinstrument ist. Was die Sache mit dem Missbrauch angeht, so hat es immer schon Gesetzesänderungen gegeben, um diese einzudämmen, was durchaus auch zumindest teilweise von Erfolg gekrönt war. Im Gegenzug muss man allerdings auch feststellen, dass dieses Eindämmen von Möglichkeiten abzumahnen auch wieder zu einer Zunahme früher abmahnfähiger Zustände geführt hat. Hier die Waage zu finden, ist nicht einfach, und so steht zu erwarten, dass auch künftige Generationen damit leben werden müssen, dass es mal wieder zu Erleichterungen, mal wieder zu Einschränkungen kommen wird, was die Möglichkeiten angeht, Abmahnungen auszusprechen.
Sollte dieses Instrument ganz wegfallen, so könnte man sicherlich auch damit leben, hätte dann aber vermutlich mit einer massiven Überlastung der Gerichte zu kämpfen, weil ganz viele Dinge, die heute unterhalb des Radars der Gerichte zwischen den Parteien im Wege von Abmahnungen geklärt werden, dann bei Gericht landen würden. Auf der anderen Seite gäbe es sicherlich auch Dinge, die dann von den Betroffenen akzeptiert würden, die ein gerichtliches Verfahren scheuen. Das dürfte allerdings ein eher geringerer Teil sein. Insoweit würde man mit der Abschaffung der Möglichkeit Abmahnungen aussprechen zu können, der Rechtspflege unter dem Strich keinen Gefallen tun.