Was wären "unwägbarer Stoffe" gemäß § 906 BGB ? Auch Wasser?

Hallo,

wüsste jemand was unter „unwägbarer Stoffe“ gemäß § 906 BGB zu verstehen ist?

Meine eigentliche Frage wäre ob Wasser ein solcher unwägbarerStiff wäre?

Gruß

Darius

Hallo Darius,

wüsste jemand was unter „unwägbarer Stoffe“ gemäß § 906 BGB zu
verstehen ist?

das steht doch gleich im Abs. 1 des genannten Paragraphen.

Meine eigentliche Frage wäre ob Wasser ein solcher
unwägbarerStiff wäre?

Auch wenn in dem Absatz „und ähnliche“ , denke ich eher nicht (bin aber kein Jurist!)
Lies dir auch den Wikipedia-Artikel über Imponderabilien (Recht) durch, dort finde ich es ziemlich gut erklärt.

Gruß
Christa

Hallo!

Na, „Wasser“ wäre doch gerade das Gegenteil von „unwägbar“.
Schau die Liste der Beispiele in der Aufzählung an, was fällt da auf ?

http://www.gartenakademie.rlp.de/Internet/global/the…

MfG
duck313

Hallo,
was unwägbare Stoffe im eigentlichen Sinne sind, haben meine „Vorschreiber“ und der 906 BGB schon selbst beantwortet. Wasser, insbesondere Niederschlagswasser, wird in einigen Nachbarrechtsgesetzen gesondert geregelt, in NRW zB im §27 ff., insoweit dessen Zu- oder besser Ableitung allerdings nicht schon unter den 907 BGB fällt.

Gruß vom
Schnabel

Wasser kann man doch wiegen. Aber Ehre zum Beispiel nicht.