Guten Tag,
ich habe mitte dezember einen mietvertrag abgeschlossen, der einzugstermin ist am 1.2.2010 und die übergabe der schlüssel war für den 15.1.2010 vereinbart, so wurde es auch im vertrag festgehalten.
als dieser tag nun nahte fragte ich beim vermieter nach einer genauen terminabsprache (ort, uhrzeit), dieser sagte mir dann, dass der makler die unterlagen noch nicht eingereicht hat und ich mich später melden soll (in einigen Tagen).
als nun der 14.1.2010 anstand wurde mir mitgeteilt, dass die unterlagen noch immer nicht da sind, diese hatte der vermieter dann am 18.1.2010 erhalten, wollte aber erst jemanden in die wohnung schicken um mängelaufnahme zu machen. am 20.1.2010 wurde dann mitgeteilt, dass ich am 21.1.2010 vorbeikommen soll für die übergabe der ersten miete und kaution, es wird aber noch keine schlüsselübergabe sein, dass wird erst dann besprochen und vereinbart.
das problem, die neue wohnung wird laut vertrag von mir renoviert, daher übergabe der schlüssel eigendlich am 15.1.2010 und die alte wohnung muss zum 1.2.2010 übergeben sein. was kann ich machen???
HILFE
wenn der vertrag auch von dem vermieter unterzeichnet ist, schreibe ihm mit einwurfeinschreiben:
mit herausgabe der wohnung befinden sie sich seit 15.1.2010 in verzug. ich fordere sie auf die wohnung unverzüglich heraus zu geben. sollte die herausgabe bis 26.1.10 nicht erfolgt sein, werde ich den rechtsweg wählen. da ich plante, ab 15.1.10 die wohnung zu renovieren und sie nun den verzug zu vertreten haben, behalte ich mir vor mehraufwendungen geltend zu machen.
kaution musst du weder am 15.1. noch am 1.2. komplett leisten. nach gesetz darfst du je 1 drittel am 1.2./1.3. und 1.4. leisten. steht im vetrag, dass die kaution sofort, bei übergabe oder bei mietbeginn fällig ist, so ist die abrede unwirksam und du muss überhaupt keine kaution leisten.
ich habe mitte dezember einen mietvertrag abgeschlossen, der
einzugstermin ist am 1.2.2010 und die übergabe der schlüssel
war für den 15.1.2010 vereinbart, so wurde es auch im vertrag
festgehalten.
als dieser tag nun nahte fragte ich beim vermieter nach einer
genauen terminabsprache (ort, uhrzeit), dieser sagte mir dann,
dass der makler die unterlagen noch nicht eingereicht hat und
ich mich später melden soll (in einigen Tagen).
als nun der 14.1.2010 anstand wurde mir mitgeteilt, dass die
unterlagen noch immer nicht da sind, diese hatte der vermieter
dann am 18.1.2010 erhalten, wollte aber erst jemanden in die
wohnung schicken um mängelaufnahme zu machen. am 20.1.2010
wurde dann mitgeteilt, dass ich am 21.1.2010 vorbeikommen soll
für die übergabe der ersten miete und kaution, es wird aber
noch keine schlüsselübergabe sein, dass wird erst dann
besprochen und vereinbart.
das problem, die neue wohnung wird laut vertrag von mir
renoviert, daher übergabe der schlüssel eigendlich am
15.1.2010 und die alte wohnung muss zum 1.2.2010 übergeben
sein. was kann ich machen???
HILFE
Hi du
also sieht etwas schlecht aus…
so wie ich das sehe.
Die Hauptfahrtrichtung deiner sache ist der Mietvertrag den du geschlossen hast. Da steht drin zum 1.2. nicht später nicht früher. Es ist Usus, nach erhaltener Kautionszahlung, meist vorab dem neuen Mieter die Schlüssel auszuhändigen. Mit den Schlüssel in der Hand hat der ja dann auch die verkörperte Gewalt über die Mietsache. Dein Vermieter hat sich wohl nicht so schnell gerührt, weil der Vormieter nicht so recht in die Eisen gekommen ist. Ist ja verständlich. Dich vorab jedoch in die Wohnung zu lassen ist ein Geschenk, weil dein Mietvertrag eben erst ab dem 1.2. läuft. Wenn man früher hinein kommt sagt man danke.
Gruß Peter