Hallo Experten, ich habe mir auf einer Internetseite Scheinwerfer für mein Auto anfertigen lassen. Hat auch alles prima geklappt; bloß nach 5 Monaten ging eines der tagfahrlichter kaputt. Habe mit den Leuten geschrieben, die waren auch ganz nett. Haben gesagt, ich soll den Scheinwerfer einschicken und gegen eine Kaution von 150€ bekomme ich ein leihscheinwerfer. Hab ich gemacht, Scheinwerfer ist da. Jetzt stellt sich mir die Frage, in den AGBs des Händlers steht, bei Mängeln trägt der Käufer die Versandkosten. Im bgb steht der Verkäufer trägt die Versandkosten. Was ist denn nun gültig? Ich sehe kommen, dass ich dreimal Versandkosten zahlen darf für einem Mangel, den ich nicht zu verantworten habe.
Ich hoffe, ihr könnt mir da helfen
Danke und viele Grüße
Natalie
Servus,
das steht da nicht.
In § 439 BGB steht:
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
und es ist keineswegs davon die Rede, dass der Verkäufer diese Kosten übernehmen muss, bevor überhaupt geklärt ist, ob ein Mangel vorliegt bzw. er diesen anerkennt.
Warte schlicht mal ab, was Du zum Thema Mangel vom Händler demnächst hören wirst. In der Zwischenzeit kannst Du schon mal überlegen, ob der Versand der „Leihscheinwerfer“ zur Nacherfüllung erforderlich war, das ist nämlich auch noch separat zu berurteilen.
Weiterhin viel Vergnügen mit dem Exotenauto, für das man so banale Teile wie Scheinwerfer nach Maß anfertigen lassen muss, wünscht
MM
Isses denn wenigstens was Gscheites, ein DS 8 oder sowas?
Ich meine natürlich nicht den Citroen DS 8, sondern den Maybach ‚Graf Zeppelin‘
Guten Abend =)
Wenn wir es mit einem Verbrauchsgüterkaufvertrag zu tun haben sollten, besteht hier wahrscheinlich tatsächlich Anspruch darauf, dass der Verkäufer die Kosten vorschieszt (siehe § 475 V BGB).
Was den Leihscheinwerfer angeht, teile ich aber deinen Zweifel. Die Kosten hierfür wird man wohl nicht unbedingt - aber mit guten Argumenten vielleicht auch doch? oder zumindest irgendwie als ersatzfähigen Schaden herbeikonstruiert? - den Kosten zum Zwecke der Nacherfüllung zurechnen können.
Schöne Grüsze
nunja, wenn er ein Auto dieses Kaliber hat, würde er wohl nicht fragen. Ebenso schön finde ich den Spezial Roadster und den Autobahnkurier.
auf das Auto von Fragestller bin ich aber auch gespannt.