meine frage: hat ein feuerwehrmann, der nicht im dienst ist, aber zufällig an einem brennenden haus vorbeikommt, die gleichen rechte und pflichten wie einer, der im dienst ist? spielt es eine rolle, ob er seine typische kleidung anhat?
und: gibt es irgendeinen text, in dem man solche sachen findet? ich hab in der dienstvorschrift nachgelesen aber nichts gefunden…
meine frage: hat ein feuerwehrmann, der nicht im dienst ist,
aber zufällig an einem brennenden haus vorbeikommt, die
gleichen rechte und pflichten wie einer, der im dienst ist?
spielt es eine rolle, ob er seine typische kleidung anhat?
Ich verstehe die Frage nicht ganz.
Wenn irgendwer an einem brennenden Haus vorbeikommt, dann ist er verpflichtet nach seinen Kräften Hilfe zu leisten. Und sei es nur, daß er die Feuerwehr anruft. Daß eine Person, die sich „mit dem Feuer auskennt“ (es könnte ja auch der Bezirksschornsteinfegermeister sein) anders helfen kann/muß als ein Laie müsste selbstverständlich sein.
Welche speziellen Rechte und Pflichten sollte der Feuerwehrmann haben? Es ist doch kein Polizist, wo sowas vielleicht denkbar ist.
und: gibt es irgendeinen text, in dem man solche sachen
findet? ich hab in der dienstvorschrift nachgelesen aber
nichts gefunden…
Du müsstest schon mal aufzeigen in welche Richtung Deine Frage geht. Ich kann so nicht viel damit anfangen …
Welche speziellen Rechte und Pflichten sollte der
Feuerwehrmann haben? Es ist doch kein Polizist, wo sowas
vielleicht denkbar ist.
Ein Feuerwehrmann darf z.B. den Verkehr regeln, was dazu führt, daß an manchen Orten die Feuerwehr mehr Einsätze dazu hat, als technische Hilfeleistungen oder gar Brände, weil sie die „billigste“ Truppe sind, die das dürfen.
Welche speziellen Rechte und Pflichten sollte der
Feuerwehrmann haben? Es ist doch kein Polizist, wo sowas
vielleicht denkbar ist.
Ein Feuerwehrmann darf z.B. den Verkehr regeln, was dazu
führt, daß an manchen Orten die Feuerwehr mehr Einsätze dazu
hat, als technische Hilfeleistungen oder gar Brände, weil sie
die „billigste“ Truppe sind, die das dürfen.
Das mag in der Praxis so sein, bekannt ist mir aber, daß „die Feuerwehr“ nur die Absicherung der Einsatzstelle machen darf, und das auch nur, solange noch keine Polizei da ist.
Aber darum scheint es bei der ursprünglichen Frage nicht zu gehen. Ein Feuerwehrmann, der „zufällig“ an einem brennenden Haus vorbei kommt, tut sicherlich anderes, als den Verkehr zu regeln. Und hier sind wir wieder bei „Hilfeleistung“, und bei der Pflicht jedes Bürgers im Rahmen seiner Möglichkeiten zu helfen.
Ein Feuerwehrmann darf z.B. den Verkehr regeln, was dazu
führt, daß an manchen Orten die Feuerwehr mehr Einsätze dazu
hat, als technische Hilfeleistungen oder gar Brände, weil sie
die „billigste“ Truppe sind, die das dürfen.
das glaube ich jetzt einfach mal nicht, bevor Du dafür einen Beleg bringst.
Gruß
loderunner (ianal)
meine frage: hat ein feuerwehrmann, der nicht im dienst ist,
aber zufällig an einem brennenden haus vorbeikommt, die
gleichen rechte und pflichten wie einer, der im dienst ist?
die meisten Feuerwehrleute in Deutschland (es gibt mittlerweile auch viele Frauen) stehen in keinem festen Dienstverhältnis sondern sind Mitglieder einer freiwilligen Wehr. „Im Dienst“ ist da eine wenig passende Umschreibung.
Aber ich frage mich auch, welche Rechte und Pflichten Du eigentlich meinst. Die Rechte der Feuerwehren sind eigentlich nicht an eine Person sondern an eine Funktion gebunden - z.B. den technischen Einsatzleiter. Wer das jeweils ist, ergibt sich zum einen aus dem Brandschutzgesetz des Bundeslandes zum anderen aus der Dienstordnung der jeweiligen Feuerwehr sowie aus Ortsatzungen (Brandschutz ist i.d.R. Aufgabe der Komunen).
Eine einzelne Einsatzkraft kann, noch dazu ohne Ausrüstung, gar nicht sinnvoll tätig werden (sofern es über allgemeine Maßnahmen zur Hilfeleistung durch Jedermann hinausgeht). Daher: an was denkst Du?
spielt es eine rolle, ob er seine typische kleidung anhat?