Ich habe für eine Kundin etwas aufgeschrieben weil sie geweint hat und meinte sie hat kein Essen. Jetzt zahlt sie nicht und als ich sie auf der Strasse darauf angesprochen habe meinte sie das ich sie nicht auf der Strasse ansprechen soll aber sie kommt seit dem nicht mehr zum Kiosk .
Du hast eine Forderung, die du zweifelsohne einklagen könntest. Wenn du allerdings Name und Anschrift der Kundin nicht kennst und auch über keine beweiskräftigen Unterlagen verfügst, wirst du praktische Schwierigkeiten haben, deinen Anspruch durchzusetzen.
Also mach einen Haken dahinter, das Geld ist wahrscheinlich weg.
Buchungssatz für deine FiBu:
Per Verbindlichkeiten an Erfahrungswissen.
Sie wohnt in direkter Nähe vom Kiosk und wir haben Beweis Videos da bei uns alles aufgezeichnet wird. Sie kauft aber seit dem wo anders in unserer Nähe.
Du kannst einen Mahnbescheid erwirken. Falls bei der Kundin allerdings nichts zu holen ist, bleibst du auf den Kosten dafür sitzen, denn du musst die Kosten vorstrecken.
Und der Kunde wird natürlich mit einem gut sichtbaren Hinweis davon in Kenntnis gesetzt? Nicht dass man sich damit nicht noch selbst in die Bredouille bringt…
Und wennse alle Kioske durch hat, zieht sie um?
Dann schreib ihr einen Brief, setze ihr eine Frist, weise sie auf die Videoaufzeichnung hin (sofern die rechtlich einwandfrei erfolgt ist), drohe mit Anzeige (es ist bei dem Verhalten ja schon zu vermuten, dass sie nie die Absicht hatte, die Waren zu bezahlen, was dann Betrug wäre).
Die Erfolgsaussichten einer solchen Anzeige sind eher gering, aber möglicherweise läßt sie sich schon von der bloßen Drohung beeindrucken.
Um welchen Betrag geht es denn überhaupt?
Gruß,
Kannitverstan
Ja es ist ein Hinweis an der Eingangstür das hier alles Video überwacht ist.
Aber das mit dem Brief ,mit dem Hinweis das wir ein Beweis Video haben und es Betrug sein könnte ist echt gut. Das versuchrn wir mal.
Ja das klingt sehr logisch und gut! Gute Lösung. Halt uns auf dem Laufenden!
Es geht um 50 Euro aber versuche das mit dem Brief. Danke