Was wenn ich nur Privatrezept bekomme

Würde gegen Zyste und Endo gerne Progesteroncreme
aus natürlichem Progesteron nehmen.
Habe in der Apotheke gefragt und das Medikament ist
auf Kasse verordnungsfähig in einer bestimmten
Rezeptur.

Diese bekomme ich aber nur auf Privatrezept von meiner
ärztin. was kann ich da machen.
Die Creme kostet mtl. 37,50

was kann ich da machen.

Zahlen.
Muss ich für bestimmte Tabletten auch.

MfG
GWS

Guten Tag,
das Medikament ist verordnungsfähig auf Kasse.
Ich habe gesundheitliche Probleme und deshalb
weigere ich mich das selbst zu bezahlen.

Wenn es nicht verordnungsfähig wäre würde ich das
akteptieren.

Vielleicht zahlt es deine Kasse nicht?
(Beispiel: die Kinderärztin verschreibt Nurofen-Saft der Firma XXX. Meine Kasse zahlt das nicht, ich bekomme ein wirkstoffgleiches Präparat der Firma YYY. Möchte ich Nurofen von XXX muss ich es mti Privatrezept kaufen. Obwohl das Medikament regulär auf Kasse verordnet werden kann.)

Bitte deinen Arzt nochmal bitten es auf Kasse zu verordnen.

Zwingen kannst du ihn nicht -vielleicht will er es nicht aufs Budget haben!?
Oder die bestimmte Rezeptur ist nicht die Dosierung die er haben möchte?

Tut er es dennoch nicht, musst du dir eben einen Arzt suchen der es auf Kasse verschreibt.

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Hallo auch,

das Medikament ist verordnungsfähig auf Kasse.

vermutlich meinst Du „verschreibungspflichtig“, was zunächst nur soviel bedeutet, dass Apotheken in DEUTSCHLAND es nur gegen Rezept ausgeben (dürfen).

Ich habe gesundheitliche Probleme und deshalb
weigere ich mich das selbst zu bezahlen.

Verständlich - allerdings sind die Leistungen der Krankenkassen bzw. DEINER Krankenversicherung kein Wunschkonzert. Wenn die Kosten für dieses Mittel nicht übernommen werden, wirst Du schwerlich dagegen was unternehmen können . . .

Wenn es nicht verordnungsfähig wäre würde ich das
akteptieren.

Viele Menschen benötigen ein Vitamin-D-Präparat, wovon es in Deutschland nur ein einziges gibt - und zwar auf Rezept. Mein Arzt verschreibt das auf Wunsch, allerdings auf sog. Privat-Rezept. Abhilfe schafft mitunter die Recherche im Internet: Apotheken im benachbarten Ausland bieten die Produkte OHNE Rezept (also auch keine Praxisgebühr!) an un oftmals weitere Präparate mit höherer Dosierung (zumindest bei Vitamin-D) und erheblich kostengünstiger (>50%).

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Viele Menschen benötigen ein Vitamin-D-Präparat, wovon es in
Deutschland nur ein einziges gibt - und zwar auf Rezept.

Nun, das stimmt nicht. Es gibt rezeptfrei Vigantoletten - wenn auuch in geringer Dosierung.

Verschreibungspflichtig sind Dekristol (5.000 und 20.000 IE) sowie Vigantol-Öl Tropfen.

Aber mit dem Tipp, sich das im Ausland zu besorgen, hast du Recht. Allerdings würde ich vorher IMMER zu einem Test raten, damit man auch weiß, wie hoch sein Vitamin D Spiegel (25-OHD) eigentlich ist. Und dann gleich Calcium dazu.

Test muss man auch selber bezahlen.

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Verordnungsfähig?

Verordnungspflichtig - oder Rezeptpflichtig.

Ruf doch mal bei deiner Kasse an und frag nach …

Guten Tag,

er ist genau in dieser Rezeptur Verordnungsfähig
auf Kassenrezept. Ich habe das mit der Apotheke
abgestimmt und sogar auch noch von meiner Kasse!
Es gibt also keinen Grund es nicht auf Kasse
zu verschreiben. Ich finde das eine sauerei.
Gibt es da keine Möglichkeit?

vermutlich meinst Du „verschreibungspflichtig“, was zunächst
nur soviel bedeutet, dass Apotheken in DEUTSCHLAND es nur
gegen Rezept ausgeben (dürfen).

Ich habe gesundheitliche Probleme und deshalb
weigere ich mich das selbst zu bezahlen.

Verständlich - allerdings sind die Leistungen der
Krankenkassen bzw. DEINER Krankenversicherung kein
Wunschkonzert.

Gibt es eine Erklärung für den Tonfall?

Die ganze Schilderung bis hierher klingt arg danach, dass der Arzt auf Kasse verschreiben KÖNNTE, es aber nicht tut, um sein Medikamentenbudget nicht zu belasten. Es gibt jedenfalls bis dahin KEINERLEI Anhaltspunkt dafür, die Fragestellerin derart anzuraunzen und ihr Wunschkonzert zu unterstellen! Wenn, kann man nachfragen!

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Zwingen kannst du ihn nicht -vielleicht will er es nicht aufs
Budget haben!?

Danach sieht das bisher aus - und um an der Stelle die Worte des Vorredners zu benutzen: Für den Arzt gilt, dass das mit der Verschreibung kein Wunschkonzert ist! So geht es jedenfalls nicht und darf eigentlich auch nicht.

Es ist Quartalsende, da ist die Masche nicht unüblich. Wenn der Arzt das aber ohne weitere Erklärung knallhart so präsentiert, würde ich als Patient das der Krankenkasse und der KV melden.

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Moin,

das Medikament ist verordnungsfähig auf Kasse.

vermutlich meinst Du „verschreibungspflichtig“, was zunächst
nur soviel bedeutet, dass Apotheken in DEUTSCHLAND es nur
gegen Rezept ausgeben (dürfen).

Im Gegensatz zu dir hat die UP den Unterschied zwischen „Verordnungsfähigkeit“ und „Verschreibungspflicht“ verstanden…

Ich rate der UP mit der Kasse zu klären, ob es bei Einreichung des Bons und des Privatrezepts eine Rückerstattung der Kosten geben könnte, da der behandelnde Arzt sich weigert eine Verordnung auf Kassenrezept auszustellen.

Gruß
finnie

Hallo Frau (Schieds-)Richterin,

Verständlich - allerdings sind die Leistungen der
Krankenkassen bzw. DEINER Krankenversicherung kein
Wunschkonzert.

Gibt es eine Erklärung für den Tonfall?

Hast Du denn von mir auch nur einen Ton gehört?

Die ganze Schilderung bis hierher klingt arg danach, dass der
Arzt auf Kasse verschreiben KÖNNTE, es aber nicht tut, um sein
Medikamentenbudget nicht zu belasten.

Soweit also (nur) Deine VERMUTUNG.

Es gibt jedenfalls bis
dahin KEINERLEI Anhaltspunkt dafür, die Fragestellerin derart
anzuraunzen und ihr Wunschkonzert zu unterstellen! Wenn, kann
man nachfragen!

Genau das tat ich im Zusammenhang bei meinem Arzt im angesprochenen Zusammenhang (Vitamin-D-Präparat) und das war seine Antwort. Wäre Dir genehmer, wenn ich es als Zitat von ihm ausgewiesen und in Anführungszeichen gesetzt hätte (wobei mein Arzt statt Deiner Ihrer sagte)?

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Gibt es eine Erklärung für den Tonfall?

Hast Du denn von mir auch nur einen Ton gehört?

Ja! Sehr vernehmlich war von Wunschkonzert die Rede!

Die ganze Schilderung bis hierher klingt arg danach, dass der
Arzt auf Kasse verschreiben KÖNNTE, es aber nicht tut, um sein
Medikamentenbudget nicht zu belasten.

Soweit also (nur) Deine VERMUTUNG.

Nein, mehr als eine Vermutung. Hier ist das Stichwort verschreibungsFÄHIG gefallen (was du offenbar nicht kennst) und dass die Apotheke, die durchaus weiß, welche Kasse welches Medikament bezahlt und welche nicht, gesagt hat, dass diese Medikament verschreibunsFÄHIG ist. Wer an dieser Schilderung Zweifel hat, muss nachfragen - ansonsten sind die gegebenen Infos, die in diesem Fall plausibel sind, als sachlich gegeben hinzunehmen.

Genau das tat ich im Zusammenhang bei meinem Arzt im
angesprochenen Zusammenhang (Vitamin-D-Präparat) und das war
seine Antwort. Wäre Dir genehmer, wenn ich es als Zitat von
ihm ausgewiesen und in Anführungszeichen gesetzt hätte (wobei
mein Arzt statt Deiner Ihrer sagte)?

Du hast hier die UP angeraunzt und zwar direkt, sogar in Großschrift! Und davon, dass irgendeine Aussage irgendeines Arztes hinter deinem „Kenntnisstand“ steckt, war weit und breit in der Antwort nicht zu sehen. Würde die Sache auch nicht besser machen, weil A. genügend Ärzte so einen Unsinn genau dieser Art verzapfen und B. es in dem Fall auf das Stichwort der Verschreibungsfähigkeit ankommt und man nicht Äppel mit Birnen vergleichen kann.

Der Knackpunkt: Wenn man es nicht besser weiß, hält man sich zurück - und erst recht, bevor man lospflaumt.

Nachtrag zum Vitamin D: Wenn ein nachgewiesener VitaminD-Mangel besteht, zahlt die gesetzliche Krankenkasse… JEDE! So viel dazu…

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Guten Tag,

hm, mir geht es um Progesteroncrene aus natrülichem Progesteron, Krankheit Zyste und Endo.
Die Creme kann ich auf Kasse bekommen, mein Arzt
möchte sie aber nicht verschreiben weil er angst
wg. Budget hat wie richtig bemerkt wird.

Hab ich außer mir einen anderen Arzt zu suchen wirklich keine Möglichkeit?

Hallo,

Könnte sein, dass der Arzt ein billigeres nicht natürliches Hormon „auf Kasse“ verschreiben würde.
Das mit dem Wunschkonzert ist schwierig, da man nicht alles verschreiben muss, was der Patient gerne hätte.

Wenn ein anderes Präparat den gleichen Sinn erfüllt, gibt es keine Zwang - auch unabhängig ob es dazu sogar Studien gibt, die nachweisen dass ein anderes Präparat etwas überlegen sei.

Wenn es keinen Grund gibt, sollte man allerdings schon das Präparat regelrecht „auf Kasse“ verordnen.

Bei Hormonpräparaten tut sich meist der Fachkollege mit dem verordnen auf Kasse einfacher. So kann ein Urologe Testosteroncreme bei entsprechender Indikation sicher verordnen, ein Hausarzt bekommt Probleme damit.

Anja

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Nachtrag zum Vitamin D: Wenn ein nachgewiesener
VitaminD-Mangel besteht, zahlt die gesetzliche Krankenkasse…
JEDE! So viel dazu…

Aber nur, wenn der Arzt es auf Rezept verordnet. Glaube mir - ich kenne zig Fälle mit katastrophalen Vitamin-D Werten - und die Ärzte wollen kaum ein Privatrezept ausstellen - geschweige denn ein Kassenrezept!!!

Könnte sein, dass der Arzt ein billigeres nicht natürliches
Hormon „auf Kasse“ verschreiben würde.

Das weiß allerdings in der Regel die Apotheke, weil die oft den besseren Überblick haben, was welche Kasse bezahlt. Davon hat der Apotheker nichts erwähnt.

Das mit dem Wunschkonzert ist schwierig, da man nicht alles
verschreiben muss, was der Patient gerne hätte.

Kann man den abfälligen Begriff Wunschkonzert an der Stelle nicht einfach mal weglassen? Einerseits gibt es hier keinen Anhaltspunkt, dass die Creme „Wunschkonzert“ des Patienten ist! Andererseits spricht hier alles dafür, dass der Arzt den schwarzen Peter hat.

Wenn ein anderes Präparat den gleichen Sinn erfüllt, gibt es
keine Zwang - auch unabhängig ob es dazu sogar Studien gibt,
die nachweisen dass ein anderes Präparat etwas überlegen sei.

Woraus schließt du, dass das hier zutrifft? Das ist doch hier konkret reine Spekulation. Dann könnte man allenfalls empfehlen, dass in dem Punkt mal konkret nachgefragt wird - bevor man einfach unterstellt, es sei nicht so.

Wenn es keinen Grund gibt, sollte man allerdings schon das
Präparat regelrecht „auf Kasse“ verordnen.

Eben.

Bei Hormonpräparaten tut sich meist der Fachkollege mit dem
verordnen auf Kasse einfacher. So kann ein Urologe
Testosteroncreme bei entsprechender Indikation sicher
verordnen, ein Hausarzt bekommt Probleme damit.

Dann soll er das gescheit kommunizieren und den Patienten nicht einfach sitzen lassen! Möglicherweise hätte der Patient ja auch Verständnis dafür, im nächsten Quartal wiederzukommen, sind ja nur noch knapp 2 Wochen. Aber dann muss man eben kommunizieren!

Hallo,

Das mit dem Wunschkonzert ist schwierig, da man nicht alles
verschreiben muss, was der Patient gerne hätte.

Kann man den abfälligen Begriff Wunschkonzert an der Stelle
nicht einfach mal weglassen? Einerseits gibt es hier keinen
Anhaltspunkt, dass die Creme „Wunschkonzert“ des Patienten
ist! Andererseits spricht hier alles dafür, dass der Arzt den
schwarzen Peter hat.

Das mag Ansichtssache sein, die genauen Umstände, warum was gegeben werden soll, sind leider nicht klar. Jeder interprediert anders.
Zudem war das eine generelle / allgemeine Aussage. Schlecht formuliert, aber so gemeint.

Wenn ein anderes Präparat den gleichen Sinn erfüllt, gibt es
keine Zwang - auch unabhängig ob es dazu sogar Studien gibt,
die nachweisen dass ein anderes Präparat etwas überlegen sei.

Woraus schließt du, dass das hier zutrifft? Das ist doch hier
konkret reine Spekulation. Dann könnte man allenfalls
empfehlen, dass in dem Punkt mal konkret nachgefragt wird -
bevor man einfach unterstellt, es sei nicht so.

Ich ging deshalb davon aus, weil sie konkret geschrieben hat… auf natürlicher Basis, und ich aus anderen Bereichen daher das Problem kenne. Aber bei ungenauen Antworten, kommen Spekulationen leider vor.

Bei Hormonpräparaten tut sich meist der Fachkollege mit dem
verordnen auf Kasse einfacher. So kann ein Urologe
Testosteroncreme bei entsprechender Indikation sicher
verordnen, ein Hausarzt bekommt Probleme damit.

Dann soll er das gescheit kommunizieren und den Patienten
nicht einfach sitzen lassen! Möglicherweise hätte der Patient
ja auch Verständnis dafür, im nächsten Quartal wiederzukommen,
sind ja nur noch knapp 2 Wochen. Aber dann muss man eben
kommunizieren!

Richtig und das überall

Prost
Anja

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Hi Espresso,

vielleicht reicht es ja schon, wenn du in zwei Wochen wiederkommst, dann ist das Quartal nämlich rum.

Gute Besserung

Annie

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Ich hänge die Antwort hier dran, weil es mir um den Begriff „Wunschkonzert“ geht.

Nebenan im Diabetikerthread merkt Liete an, dass im Rahmen der DMP Ärzten die Behandlungsfreiheit eingeschränkt ist, weil sie nicht mehr alles verschreiben können, insbesondere (das hat sie nicht geschrieben, ist aber für die, die es nicht wissen) neuere, teurere Medikamente nicht verschreibungsfähig sind.

Mir hat es angesichts des Threads hier in den Fingern gejuckt, dahinter zu schreiben: jepp - das ist halt kein Wunschkonzert. Das hätte die Diskussion auf eine unsachliche Ebene gezogen, wo sie ebendort nicht angebracht war, deshalb habe ich das dort gelassen.

Aber hier passt es, um die Unsäglichkeit dieses Begriffes und den Stil dahinter deutlich zu machen: Der Arzt, der ein teureres Medikament verschreiben will, dessen Mehrwert im Zweifel noch nicht einmal erwiesen ist, klagt über die Einschränkung der Behandlungsfreiheit, suggerierend, dies sei automatisch zum Nachteil des Patienten.

Der Patient, der ein vom Arzt für nötig befundenes (!), verordnetes (!) Medikament auch auf einem Kassenrezept verordnet bekommen möchte, bekommt mit Wucht „Wunschkonzert“ vorgehalten.

Das ist schlicht nicht in Ordnung!

Ganze nebenbei ist der Stil dahinter in meinen Augen einer der Kernprobleme, warum sich vieles im Gesundheitswesen totläuft bzw. nicht weiterkommt.

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