M und F stehen beide im Grundstück für ein großes Grundstück mit Haus. Bei der Scheidung vor ca. 15 Jahren erfolgte keine genaue Einigung über Haus und Hof. M bewohnt das Haus seit der Trennung. M will ein Teil des Grundstückes an die gemeinsame Tochter (T) verkaufen (Hausbau). F ist damit nicht einverstanden. Was kann M tun wenn keine Einigung erfolgt?
Wäre es möglich, dass M seinen Anteil an T verkauft und T dann ohne Probleme ein Haus auf dem Grundstück bauen lassen könnte? Oder kann F das dann auch verweigern bzw. müsste F dann beim Bauantrag etc. mitzeichnen?
Oder gibt es gar eine andere rechtliche Möglichkeit F dazu zu bringen, dass Sie mit dem Verkauf des Grundstückes an T einverstanden ist bzw. der Hausbau möglich ist.
Hallo !
Solange F lebt geht ohne deren Zustimmung nichts.
Es sei denn, M kauft F den Anteil ab.
Gruß
hokl
Guten Tag,
RA fragen! Ist sicher kein Baurecht.
Wenn es keine genaue Einigung gab, kann man auch nichts „genaues“ unternehmen. Für den Hausbau kann man ja keine ideellen Anteile des Grundstücks heranziehen.
WENN ein Teil ordnungsgemäss verkauft wird (neuer Eigentümer), dann darf der natürlich auf dem Grundstück „machen was er will“, da hat niemand mehr etwas dazu zu sagen. Der Bauantrag z,B. wird allein vom Bauherrn unterschrieben, da gibt es keinen „Mitzeichner“.
Zwingen wird man in einem solchem Fall sicher niemanden können, ein „gutes Zwangsmittel“ ist allerdings häufig Geld. Baurechtsfragen (Ausnutzung, Abstandflächen, Erschliessung, ggf. Aussenbereichsregelung, Bestandsrecht für das vorhandene Gebäude etc.) und die Frage OB das Grundstück ÜBERHAUPT geteilt werden darf sollte vorher geklärt werden!
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg
…und wie immer: bei "scheinbaren) Baurechtsfragen immer das Bundesland angeben.
Hallo,
Ich sehe das so:
Wenn ein Paar (M+F), Haus und Hof in einer Gütergemeinschaft besitzt,sich ohne vorherige Regelung der Vermögensaufteilung trennt und sich auch in Folge nicht darüber einigen kann, kann keiner,weder M, noch F, ohne Zustimmung des anderen, allein darüber verfügen.
Das kann sich erst ändern wenn:
F freiwillig der gewünschten Änderung zustimmt oder,
F durch Entmündigung oder Tod seinen Anspruch und Veto aufgeben muss.
mfg
Eberhard Noller
Hallo,
es gibt keine andere Möglichkeit als die Teilungsversteigerung. M muss die Zwangsversteigerung beantragen und hat dann die Möglichkeit es zu erwerben.
MfG
Kley
Hallo,
für diese rein rechtliche Frage bin ich als Psychologin kein Experte und kann deshalb auch leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Hallo,
das übliche Prozedere ist: Trennungsversteigerung. Machen die meisten Leute sofort nach der Rechtskraft der Scheidung. Man kann das aber auch später machen.
M beantrag bei Gericht die Teilungsversteigerung. Er sollte sich einen Anwalt nehmen, falls er nach der Trennung weiter Hypotheken abbezahlt hat. Es wird keine einfache Rechnerei sein, da Mietvorteil dagegengerechnet wird und evtl. seine Eigenleistung für die Instandhaltung des Hauses auch in die Berechnung (dann zu seinem Gunsten) einfließt.
Er ersteigert dann die Immobilie selber und zahlt nach Berechnung (die evtl. vorher dem Versteigerungsgericht mitgeteilt werden muss) an F den richtigen Betrag aus.
Dann hat er das gesamte Grundstück und kann an die Tochter verkaufen.
Gruß
Das Grundstück kann nur verkauft werden, wenn beide Grundstückseigentüer einen notariellen Kaufvertrag unterschreiben. Allenfalls mit einem Erbbaurecht wäre noch eine Bebauung möglich (mit Unterschrift beider Eigentümer).
Sicherlich geht es hier um „alte Verletzungen“ der Vergangenheit. Evtl. möchte F nicht, dass T ein Haus neben M baut. F fühlt sich möglicherweise benachteiligt, möchte T bei sich haben …
Hier würden evtl. einfühlsame Gespräche helfen …
Hallo
Soviel ich weiß, müssen Sie den Anteil von F Kaufen, damit der Hausbau erfolgen kann. Eine Andere Möglichkeit kenne ich nicht.
Gruß
Andreas
Hallo Julia,
es tut mir sehr leid, aber dies ist keine Frage des „Baurechts“, sondern eher eine Grundbuchrechtliche Angelegenheit. Also im weitesten Sinn ziviles Vertragsrecht.
Aus dem Grund bin ich nicht der richtige Experte zur Beantwortung Deiner Frage.
Aber eine Sache kann ich trotzdem aufklären.
In NRW wäre es z.B. so, das die Tochter „T“ einen Bauantrag für das Grundstück stellen könnte, ohne die Unterschrift der Eigentümer ( also „M“ und „F“ !)!
Klingt irgendwie unglaubwürdig, ist aber rechtlich so und ich denke in etlichen anderen Bundesländern vielleicht ebenso!
Also wenn es „Baurecht“ für „T“ auf dem Grundstück gäbe ( was durch die Bauaufsicht zu prüfen wäre - das wäre dann ne baurechtliche Frage ), dann würde „T“ eine Baugenehmigung bekommen müssen ( jedenfalls in NRW )!
Ob sie diese aber dann auch umsetzen könnte/ dürfte, bzw. ob das sinnvoll wäre auf einem fremden Grundstück ein Haus zu errichten, wage ich zu bezweifeln!
Aber das ist dann wieder Zivilrecht!
Wenn „M“ der Tochter ihren Grundstücks- bzw Gebäudeanteil verkaufen würde, wäre die Tochter meines Wissens nach „Miteigentümerin“ des Grundstücks, aber deswegen könnte sie ohne die Zustimmung des anderen Eigentümers vermutlich auch nicht so einfach bauen!
Wohlgemerkt trotz evtl. ertweilter Baugenehmigung…
Hoffentlich konnten meine Ausführungen wenigstens ein bisschen weiterhelfen.
Ich würde mit den speziellen Fragen mal zu nem Anwalt gehen…)
mit freundlichen Grüßen
U.F.
Hallo,
ein Grundstück kann nur durch den Eigentümer bebaut werden. Gibt es mehrere, muss in dieser Frage Einigkeit herrschen. ist das nicht der Fall, kann nicht gebaut werden.
Rechtliche Möglichkeiten: dafür gibt es vermutlich andere www-Mitglieder, die da weiterhelfen können.
M und T sollten im Sinne ihrer T diese Situation zum Anlass nehmen, die Versäumnisse einer sauberen Trennung nachzuholen. Möglicherweise könnte das Einschalten eines Dritten (z.B. eines Notars, der auch Mediator ist) hilfreich sein.
Viel Erfolg!
Es tut mir sehr leid, ich kann ihnen hier nicht weiterhelfen ! mir bleibt nur ihnen anzuraten sichan einen " Fachanwalt " zu wenden! MFG