Was wenn man dazu gebeten wird...?

Servus,

stellt euch bitte folgende Situation vor:

der Rettungsdienst wird gerufen. Ein Rettungswagen wird von „nicht ärztlichem Personal“ besetzt. Dieses Personal lernt in seiner Ausbildung den Umgang mit Notfall-Medikamenten deren Dosierung und Applikation, den Nebenwirkungen und und und - darf diese aber nicht verabreichen, da dieses nur den Ärzten vorbehalten sein soll.

Dies kann dazu führen, dass ein Patient, gerade in ländlichen Gebieten sehr lange Zeit mit stärksten Schmerzen auf den Arzt, und eine Schmerzbekämpfung, warten muss. Diese Patienten haben den Rettungsdienst angerufen, da sie schnelle Hilfe erwarteten.

Wenn man nun Herrn Müller mitteilt "Herr Müller es tut mir leid, wir haben zwar das Medikament hier aber Sie müssen die Schmerzen ertragen bis der Arzt kommt kann man dann …

… wenn Herr Müller darum bittet und bettelt ihm TROTZDEM das Medikament geben?
Kann Herr Müller dem Rettungsdienstpersonal, als „Geschädigter“, einen Klageverzicht aussprechen?
Und wenn er es kann sind Menschen mit solchen Schmerzen dem deutschen Rechtssystem nach überhaupt geschäftsfähig?

Ich gebe zu dies ist sicherlich nicht die Regel, möchte aber doch darauf hinweisen, so konstruiert wie es sich anhört ist es leider auch nicht.

Viiiiiiiiiiiielen Dank im vorraus für eure Antworten.

Grüße und Gudn Rutsch

euer Cologne

Moin,

der Rettungsdienst wird gerufen. Ein Rettungswagen wird von
„nicht ärztlichem Personal“ besetzt.

das ist meist so üblich.

darf diese aber nicht verabreichen, da dieses nur den Ärzten
vorbehalten sein soll.

Nicht nur sein soll, sondern ist. Mit sehr wenigen sehr begrenzten Ausnahmen dürfen ausschließlich Ärzte Medikamente verordnen und applizieren.

Dies kann dazu führen, dass ein Patient, gerade in ländlichen
Gebieten sehr lange Zeit mit stärksten Schmerzen auf den Arzt,
und eine Schmerzbekämpfung, warten muss.

Dem ist leider so.

Wenn man nun Herrn Müller mitteilt "Herr Müller es tut mir
leid, wir haben zwar das Medikament hier aber Sie müssen die
Schmerzen ertragen bis der Arzt kommt kann man dann …

Der Rettungssanitäter/Rettungsassistent Schmitz hat nun mal nicht die (formaljuristische) Befähigung festzustellen, daß Patient Müller das Medikament x benötigt. Das darf nur ein Arzt.

… wenn Herr Müller darum bittet und bettelt ihm TROTZDEM das
Medikament geben?
Kann Herr Müller dem Rettungsdienstpersonal, als
„Geschädigter“, einen Klageverzicht aussprechen?

Das kann er zwar, aber wenn er zu Schaden kommt, wird das den Staatsanwalt wenig kümmern und dem Herrn Schmitz eine Zigarre anzünden, die er gar nicht rauchen mag. Dieses wohlwissend wird Herr Schmitz einen Teufel tun.

Kein Sani wird sich diese Hummel freiwillig in die Hose holen, eine Fehldiagnose abzugeben und dann im Knast zu landen.

Zum meiner aktien Zeit gabs einen Fall, wo ein Sani prophylaktisch einen Zugang gelegt hat, weil der Patient in einen Schock abrutschte (dann ist ein Zugang (= Nadel in einer einer Vene) kaum noch zu legen).
Der Patient verstarb trotz notärztlicher Bemühung und ‚nette‘ Anverwandte hatten nichts besseres zu tun, als den Sani wegen Körperverletzung anzuklagen Wohlgemerkt, der Zugang hatte ursächlich überhaupt nichts mit dem Tod zu tun, hatte im Gegenteil seine Chance verbessert.
Den Fall lernen viele Sanis in ihrer Ausbildung auch häufig kennen.

Gandalf

Hi Gandalf

… wenn Herr Müller darum bittet und bettelt ihm TROTZDEM das
Medikament geben?
Kann Herr Müller dem Rettungsdienstpersonal, als
„Geschädigter“, einen Klageverzicht aussprechen?

Das kann er zwar, aber wenn er zu Schaden kommt, wird das den
Staatsanwalt wenig kümmern und dem Herrn Schmitz eine Zigarre
anzünden, die er gar nicht rauchen mag. Dieses wohlwissend
wird Herr Schmitz einen Teufel tun.

Also handelt es sich um einen ich nenne es jetzt mal „Tatbestand“ der nicht vom Geschädigten selbst zur Klage gebracht werden muss? Beziehhungsweise auch gegen den Willen des Geschädigten zur Klage gebracht werden kann?

Zum meiner aktien Zeit gabs einen Fall, wo ein Sani
prophylaktisch einen Zugang gelegt hat, weil der Patient in
einen Schock abrutschte (dann ist ein Zugang (= Nadel in einer
einer Vene) kaum noch zu legen).
Der Patient verstarb trotz notärztlicher Bemühung und ‚nette‘
Anverwandte hatten nichts besseres zu tun, als den Sani wegen
Körperverletzung anzuklagen Wohlgemerkt, der Zugang hatte
ursächlich überhaupt nichts mit dem Tod zu tun, hatte im
Gegenteil seine Chance verbessert.
Den Fall lernen viele Sanis in ihrer Ausbildung auch häufig

Leider ist das Legen einer Vigo eine schwere Körperverletzung, man bohrt absichtlich ein Loch mit einer „Waffe“ der Vigo in die Vene aber Gott sei Dank hat sich da zumindest in der Rechtsprechung der §34 StGB durch gesetzt (rechtfertigender Notstand)

Gruß
cologne

Moin,

Also handelt es sich um einen ich nenne es jetzt mal
„Tatbestand“ der nicht vom Geschädigten selbst zur Klage
gebracht werden muss? Beziehhungsweise auch gegen den Willen
des Geschädigten zur Klage gebracht werden kann?

genau das.

aber Gott sei Dank hat sich da zumindest in der
Rechtsprechung der §34 StGB durch gesetzt (rechtfertigender
Notstand)

Je nun, darauf würde ich mich aber nicht verlassen wollen. Als Sani bin ich dazu nicht berechtigt und (leider!) fertig.
Leider beharren Ärzteverbände und Gesetzgeber starr darauf, daß solcherart Eingriffe ausschließlich von ärztlichem Personal durchgeführt werden darf. Eine Delegierung ist zwar möglich, wird aber im Rahmen der Notfallmedizin zumal als Ferndiagnose praktisch nie angewendet.
Speziell die Diagnosestellung und Therapieeinleitung wird da sehr eng interpretiert.

Gandalf

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ist doch alles kacke :smiley:

aber danke dir :smile:

Als Sani bin ich dazu nicht berechtigt und (leider!) fertig.

Leider beharren Ärzteverbände und Gesetzgeber starr darauf,
daß solcherart Eingriffe ausschließlich von ärztlichem
Personal durchgeführt werden darf. Eine Delegierung ist zwar
möglich…

Hallo,

bei einem Krankenhausaufenthalt war es notwendig, mir eine Braunüle zu legen. Es musste bei denen zwingend ein Arzt machen!

Dieser „Arzt“ war ein junger Schnösel mit zittrigen Händen ( aber wahrscheinlich einer Abi-Note unter 1,5 )

Mein Arm wurde nach einer viertel Stunde tierisch dick, ich hatte Wahnsinnsschmerzen in der Hand…

Eine Krankenschwester mit gefühlten 30 Jahren Berufserfahrung regelte das sehr zufriedenstellend, sagte aber zu mir, ich dürfte es keinem erzählen, dass sie…

soviel zu dem Thema…
Gruss
Hummel

1 „Gefällt mir“

Hallo,

bei einem Krankenhausaufenthalt war es notwendig, mir eine Braunüle zu legen. Es musste bei denen zwingend ein Arzt machen!
Dieser „Arzt“ war ein junger Schnösel mit zittrigen Händen (aber wahrscheinlich einer Abi-Note unter 1,5 )

Nur kein Neid.
Außerdem kommen bei uns die Chefärzte halt noch nicht fertig ausgebildet und mit dreißig Jahren Berufserfahrung auf die Welt.

Mein Arm wurde nach einer viertel Stunde tierisch dick, ich hatte Wahnsinnsschmerzen in der Hand…
Eine Krankenschwester mit gefühlten 30 Jahren Berufserfahrung regelte das sehr zufriedenstellend, sagte aber zu mir, ich dürfte es keinem erzählen, dass sie…

Es ging hier aber darum, wer entscheidet, ob und was gemacht wird und nicht darum, wer eventuell in der Ausführung besser ist. Und die Entscheidungen trifft bei uns nunmal der Arzt. Der entscheidet dann auch, wer es macht. Und auch der Schnösel-Arzt mit Abiturschnitt unter 1,5 muss mal irgendwann und irgendwie seine Berufserfahrung sammeln. Die praktische Ausbildung wird nunmal zu großen Teilen in Krankenhäusern gesammelt.
Wenn es beim Sani für ein Studium gereicht hätte, hätte er es bestimmt gemacht. So muss er eben auf jemanden warten, der Entscheidungen treffen kann und darf.

Grüße

Wenn es beim Sani für ein Studium gereicht hätte, hätte er es
bestimmt gemacht. So muss er eben auf jemanden warten, der
Entscheidungen treffen kann und darf.

*Räusper*
erst eine Neiddiskussion lostreten und dann so einen Satz … Mein lieber Schieber. Hast du dich durch den „jungen Schnösel“ persönlich verletzt gefühlt oder was ist los?
Kann ja sein, dass du inhaltlich nicht ganz verkehrt bist. Aber „von gereicht“ zu reden finde ich ein wenig zynisch.

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Moin,

Dieser „Arzt“ war ein junger Schnösel mit zittrigen Händen (

je nuh, jeder muß mal anfangen.
Und vieleicht hast Du solch ein Selbstbewuststein ausgestrahlt, daß er gaaanz klein wurde :wink:

aber wahrscheinlich einer Abi-Note unter 1,5

Nana!

Eine Krankenschwester mit gefühlten 30 Jahren Berufserfahrung
regelte das sehr zufriedenstellend, sagte aber zu mir, ich
dürfte es keinem erzählen, dass sie…

Das ist aber in Krankenhäusern nicht mehr die Regel, denn dort werden solche Routinesachen meist deligiert.
Injektionen, Blutabnahme, Anlegen on Infusionen, das alles wird vom ‚Arbeitsvolk‘ gemacht.
Das ist sogar juristisch geregelt durch die sog. physische Nähe.
Solange ein Arzt schnell greifbar ist, ist dieses Tun OK.

Gandalf

erst eine Neiddiskussion lostreten und dann so einen Satz …

Von mir aus können wir das auch Minderwertigkeitskomplexe nennen. Irgewas wird sich der Poster mit Schnösel und der Bermerkung zum Abi-Schnitt schon gedacht haben.

Mein lieber Schieber. Hast du dich durch den „jungen Schnösel“ persönlich verletzt gefühlt oder was ist los?

Nö. Ich habe versucht zu erklären, dass nicht jeder sofort mit dreißig Jahren Berufserfahrung auf die Welt kommt.

Kann ja sein, dass du inhaltlich nicht ganz verkehrt bist.
Aber „von gereicht“ zu reden finde ich ein wenig zynisch.

Nö. Entweder es reicht oder es reicht nicht.

Guten Rutsch (Aber nicht so, dass man im Krankenhaus landet. Heute haben bestimmt die ganzen Schnösel Dienst. Wann bekommt man schon mal so vielfältige Verletzungsbilder wie an Silvester geboten. Da kann man richtig viel lernen.)

Von mir aus können wir das auch Minderwertigkeitskomplexe
nennen. Irgewas wird sich der Poster mit Schnösel und der
Bermerkung zum Abi-Schnitt schon gedacht haben.

soviel Zeit muss sein:

Du darfst davon ausgehen, dass es bei mir - trotz eines Abi-Schnitts um die 3 rum - keinerlei Grund gab und gibt, Minderwertigkeits-komplexe zu haben…

Was mich bei meinem Krankenhausaufenthalt nur sehr überrascht hat:

Ich habe noch in keinem „Betrieb“ so eine duckmäuserige Hierarchie, wie bei den Medizinern erlebt!

Da lassen sich doppelt promovierte Oberärzte von Chefärzten rumkommandieren wie die Schulbuben, und die „frischen“ jungen Ärzte werden zu Handlangern degradiert.

Immerhin sind diese dann aber schnöselhaft genug, ihre Patienten nicht als zahlende Kunden zu sehen, sondern sie sind offensichtlich froh, dass es Leute gibt, die noch eine Stufe unter ihnen stehen ( oder liegen )…