Was wird alles von der Maklergebühr abgezogen?

Hallo, angenommen jemand kauft ein Haus für 100.000 Euro. Davon sind 6000 Euro für die Übernahme der Küche, was auch so im Notarvertrag festgehalten ist. Werden dann die Maklergebühren auf die 100.000 Euro oder 94.000 Euro fällig? Danke für helfende Beiträge.

Ja gut- das würde ich in den Notarvertrag nicht schreiben, der Kaufpreis der das steht, davon möchte der Markler seinen Anteil.
Ich meine ich hätte schon von Fällen gehört, die haben einen extra Vertrag gemach, haben dann den Möbel-preis SEHR hoch angesetzt uns somit weniger Maklergebühren und Grunderwerbssteuern bezahlt.

Die Maklergebühren sind prozentuale Anteile auf den Gesamtwert der Immobilien! Es ist eine Zusatzoption, aber keine zwingende Voraussetzung. Man kann nach einem Haus ohne Makler Ausschau halten. Kosten für Notar und Nebenkosten sind aber aufzuwenden.

In der Regel wird Mäkler und Notar vom Gesampreis Beglichen, nur für die Grunderwerbsteuer ist der „Kaufpreis“ des (Hauses) (wobei du das Grundstück mit den Bestandteilen kaufst) Entscheiden.

Beim Mäkler ist alles frei verhandelbar.

Wenn das FA davon Wind bekommt, wird es wohl die Besteuerungsgrundlagen sehr genau prüfen und ggf. die Bemessungsgrundlage erhöhen. Kann, wenn Zeit ins Land gegangen ist, teure Zinsen kosten.

Ansonsten kann man im Übrigen für die Grunderwerbsteuer auch im Notarvertrag enthaltene Anteile von beweglichem Inventar rausrechnen (bzw. macht das FA ggf. selbst, wenn der Beamte nicht gerade schläft, aber in der Greundsteuerstelle sitzen zumeist die faulsten und dümmsten Beamten, die das Amt aufbieten kann).

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Was bei Immobiliengeschöften rechtlich allerdings nicht ganz unproblematisch ist - alles, was nicht im Notarvertrag steht, gilt als nicht vereinbart, und ohne Notar ist auch keine wirksame Vereinbarung über das Immobiliengeschäft möglich. Das wird dann lustig, wenn eine der beiden Parteien nicht ganz ehrlich ist und die Unterzeichnung des zweiten Vertrages verweigert, nachdem der erste geschlossen wurde. Schon hat man entweder einen Haufen alte Möbel überteuert gekauft oder seine Wohnung zum Spottpreis verschleudert.

Gruß,
Max

Man kann im Notarvertrag eine angemesse (hohe) Summe für die Möbel ansetzen. Nicht exorbitant hoch, aber durchaus hoch. Dann spart man Grunderwerbsteuer. Der Notar und der Makler werden ihre Rechnung allerdings nach der Gesamtsumme stellen.

Du kannst im Vertrag schreiben, was du willst. Das Finanzamt ist daran nicht gebunden.

Das FA ist nicht daran gebundem, richtig. Aber: Wenn die Summer nicht völlig utopisch hoch ist und sich (wie ich schrieb) in einem angemessenen Rahmen bewegt, akzeptiert das Finanzamt das in der Regel - und man spart Steuer. Klar: Wenn man eine 30000-Euro-Wohnung mit einer 70000-Euro-Einbauküche verlauft, wrd der zuständige Finanzbeamte eine gepflegten Lachanfall bekommen - und der Schuß geh nach hinten los. Aber bei 90000 Euro für die Wohnung und 10000 Euro für die Einbauküche ist meiner Erfahrung nach die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt hier eine Diskussion darüber anfängt, ob die Küche vielleicht nur 5000 und 7500 Euro wert ist, eher gering.

Gruß,
max

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Und dann sparst du 125 € Grunderwerbsteuer. Na prima.

Ich komme bei 10.000 Euro Möbelpreis auf einen Wert zwischen 350 und 650 Euro - ist auch nicht die Welt, aber auch nicht „nichts“.

Gruß,
Max

So ist es. Und Geld sparen tut man bei den Abstaubern als Käufer nicht dadurch, dass man sich den Kaufpreis schön rechnet, sondern dadurch, dass man dem Verkäufer die Maklerprovison zu 100 Prozent vom Kaufpreis abzieht.

Denn merke: Mit dem Verkäufer ist erst recht alles verhandelbar. Und welcher Käufer braucht schon einen Adresshökerer?