Was wird alles zur Unterhaltsberechnung für volljährige Kinder einberechnet?

Hallo, ich möchte gerne folgendes Wissen:
Ein Ehemann hat aus erster Ehe eine Tochter, die nun volljährig geworden ist und Unterhalt von ihm fordert. Dieses tut sie mit Hilfe des Jugendamtes, welches ihm nun ein Formular zugesandt hat, in dem es zwei Spalten zum Ausfüllen gibt: eine für den Unterhaltspflichtigen, die zweite für den Ehegatten. Auch vom Ehegatten werden Angaben zu Einkommen, Vermögen, etc verlangt. Das Paar lebt in Gütergemeinschaft.

wird für die Unterhaltsberechnung auch das Vermögen und Einkommen des Ehegatten (NICHT Elternteil des Kindes) einberechnet und von dem Vermögen dann das gesamte, oder nur der Teil, der im Laufe der Ehe entstanden ist (ähnlich dem Prinzip des Zugewinnausgleichs bei Scheidung)?
Das Paar lebt in einem Eigenheim, welches der Ehegatte mit in die Ehe gebracht hat und auch nur diese stehe im Grundbuch. Ist das auch gemeinsames Vermögen? Das Haus ist noch belastet, der entsprechende Kredit läuft über beide Ehepartner.
Wie hoch ist ggfs. der Selbstbehalt des Vermögens (nicht des Einkommens)?

Hallo

Das Einkommen und Vermögen des Ehegatten wird insofern einberechnet, als dieser unterhaltspflichtig für den für das Kind Unterhaltspflichtigen ist und dessen eventuelle Geldmängel, die durch Zahlung des Unterhaltes an das Kind entstehen, ausgleichen kann und muss.

Genaueres kann ich leider nicht sagen. - Jedenfalls ist das der Grund dafür, dass auch der nicht für das Kind des Partners, sondern nur für den Partner unterhaltspflichtige Ehegatte ebenfalls sein Einkommen offenlegen muss.

Hallo,

Gütergemeinschaft müsste in einem notariellen Ehevertrag vereinbart worden sein. Das Haus ist nur aussen vor, wenn dies im Ehevertrag explizit als Sondervermögen, dass dem Ehemann bleibt, genannt ist.
Wurde keine Ehevertrag gemacht, handelt es sich um eine normale Zugewinngemeinschaft.

Ansonsten gilt 1604 BGB: Lebt der Unterhaltspflichtige in Gütergemeinschaft, bestimmt sich seine Unterhaltspflicht Verwandten gegenüber so, als ob das Gesamtgut ihm gehörte.

Grüße
miamei

Richtig. Und dann gehört das Haus immer noch dem, dem es vor der Ehe gehörte.

Also: erst mal die Voraussetzungen klären. Sonst ist eine Antwort nicht möglich.
Gruß
anf