Hallo, ich möchte gerne folgendes Wissen:
Ein Ehemann hat aus erster Ehe eine Tochter, die nun volljährig geworden ist und Unterhalt von ihm fordert. Dieses tut sie mit Hilfe des Jugendamtes, welches ihm nun ein Formular zugesandt hat, in dem es zwei Spalten zum Ausfüllen gibt: eine für den Unterhaltspflichtigen, die zweite für den Ehegatten. Auch vom Ehegatten werden Angaben zu Einkommen, Vermögen, etc verlangt. Das Paar lebt in Gütergemeinschaft.
wird für die Unterhaltsberechnung auch das Vermögen und Einkommen des Ehegatten (NICHT Elternteil des Kindes) einberechnet und von dem Vermögen dann das gesamte, oder nur der Teil, der im Laufe der Ehe entstanden ist (ähnlich dem Prinzip des Zugewinnausgleichs bei Scheidung)?
Das Paar lebt in einem Eigenheim, welches der Ehegatte mit in die Ehe gebracht hat und auch nur diese stehe im Grundbuch. Ist das auch gemeinsames Vermögen? Das Haus ist noch belastet, der entsprechende Kredit läuft über beide Ehepartner.
Wie hoch ist ggfs. der Selbstbehalt des Vermögens (nicht des Einkommens)?