hallo,
ich hätte gern gewußt, inwiefern das vermögen, was auf dem konto vorhanden ist (zusammengespart, nicht aus laufenden einnahmen) auf das wohngeld angerechnet wird. wie ist es mit freiwilligen regelmäßigen zahlungen der eltern (nicht aus einer unterhaltsverpflichtung heraus sondern einfach so)? weiss da jemand bescheid? das wohngeldamt macht mir stress, da ich keine laufenden einnahmen habe und wollen wissen, wie ich meinen lebensunterhalt bestreite. dies geschieht aus ersparnissen und zahlungen der eltern. ich weiss nicht, ob ich da ärger bekommen kann, da ich beides beim antrag nicht angegeben habe.
danke!
Hi,
irgendwelches Einkommen wirst du schon nachweisen müssen, sonst bekommst du kein Wohngeld, so paradox das klingt. Wenn du nämlich kein Einkommen hast, geht das Gesetz davon aus, dass du das WG zum Lebensunterhalt verbrauchst, und das darfst du nicht, weil WG eine zweckbestimmte Leistung ist. Wenn du nachträglich den Unterhalt von deinen Eltern angibst, wirst du schon keinen Ärger bekommen, wenn du vorher gar kein Einkommen angegeben hast. Vermögen wird IMO nicht angerechnet.
Gruß
Nelly
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hallo,
danke für die info, davon hatte ich noch nix gehört. ist ja wirklich paradox. aber gehören freiwillige zahlungen von eltern/großeltern überhaupt zum unterhalt? verpflichtungen dazu bestehen nicht, da ich studiere und zuvor eine ausbildung gemacht habe, also der zweite ausbildungsweg vorliegt, bei welchem die eltern nicht zu unterhalt verpflichtet sind.
gruß
brit
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Vorsicht! Das Ding kann ein Bumerang weden!
hallo,
Hallo!
danke für die info, davon hatte ich noch nix gehört. ist ja
wirklich paradox. aber gehören freiwillige zahlungen von
eltern/großeltern überhaupt zum unterhalt? verpflichtungen
dazu bestehen nicht,
Und ob! Stichwort „Unterhaltspflicht von Aufsichts/Erziehungsberechtigten“.
da ich studiere und zuvor eine ausbildung
gemacht habe, also der zweite ausbildungsweg vorliegt, bei
welchem die eltern nicht zu unterhalt verpflichtet sind.
Von wegen. Das Amt wird erstmal hergehen und nachfragen wo denn bitte jetzt da du nicht mehr im Haushalt deiner Eltern lebst das Kindergeld hinwandert. Muß jetzt bei dir landen! Also hast du schonmal eine regelmässig wiederkehrende Einnahme verheimlicht. Auch wenn KiGe nicht anrechnungsfähig ist. Angeben musst dus. Nichts davon zu wissen, wird dir nicht weiterhelfen, denn erstens liegt die Informationspflicht beim Bürger selbst, und zweitens stehts aufm Beiblatt.
Weiter wird man von dir verlangen Sozialhhilfe zu bantragen und dann sitzt du in der Patsche. Fürs Wohnamt ist nur das Regelmässige Einkommen anrechnungsfähig, fürs Sozialamt aber ALLES! Vermögen, Sozialleitungen (KiGe, Sparbuch, Finanzielle Verhältnisse der Verwandschaft 1. Grades,…). Damit könnte aus den freiwilligen Zahlungen der Eltern und Großeltern eine Unterhaltspflicht erwachsen sein. Wärst nicht der Erste, der mit so 'nem Bescheid zum Sozialgericht stiefelt und klagt. Egal ob du gewinnst. Den Unmut der Verwandschaft ziehst du dir in jedem Fall zu, denn die werden tierisch genervt werden vom Sozialamt.
widecrypt
(Einer der’s fast durchgemacht hätte und sich dann entschied bei der Bundeswehr zu studieren. Kriegt man regelmässig seinen Sold.) 
hallo,
erstmal danke für deine antwort, ich glaube (hoffe) aber schon, dass bei mir die dinge etwas anders liegen.
ich bin 28, kindergeldzahlungen gibt es ab 27 nicht mehr. den wohngeldantrag hab ich mir im internet ausgedruckt - ohne irgendein beiblatt. bisher hatte ich einen nebenjob, den die angegeben habe und der beim wohngeld angerechnet wurde. als der zu ende war, hab ich einen erhöhungsantrag gestellt. und die wollen nun nachweise, wie ich mein leben finanziere. das tue ich aus ersparnissen und den - wie gesagt - freiwilligen leistungen meiner eltern und großeltern (die großeltern sind ja ohnehin nicht unterhaltspflichtig und die eltern beim zweiten ausbildungsweg auch nicht). ich habe auch nachgelesen, dass zahlungen, zu denen keine gesetzliche verpflichtung besteht, keine sonstigen leistungen sind (§ 22 EStG).
als student bekommt meines wissens nach weder arbeitslosengeld noch sozialhilfe, dafür ist ja das bafög da und wenn man da nix mehr bekommt, hat man eben pech gehabt bzw. bekommt allenfalls wohngeld (kenne ich von mehreren anderen studenten, das wohngeldamt hat sich bezüglich sozialamt bisher auch damit zufrieden gegeben, dass man da als student keine ansprüche hat).
jedenfalls ist jetzt halt die frage, ob ich die zahlungen von eltern/großeltern (nachträglich) angeben kann, ohne dass die stress machen und ob das tatsächlich so ist, dass man nix an wohngeld bekommt, wenn man kein regelmäßiges einkommen hat/angibt. das ist einerseits so unlogisch, dass man es sich kaum vorstellen kann aber das spricht andererseits ja wieder für die deutschen behörden.