Nach 23 Ehejahren hat mein Mann die Scheidung eingereicht. Eheliche Zugewinngemeinschaft ohne Anfangsvermögen. Seit 1990 existiert eine Kapitallebensversicherung. Er ist der Versicherte, ich bin die Mitversicherte. Er will die Versicherung übernehmen, wobei jetzt der Rückkaufswert weit niedriger läge (knapp bei der Hälfte unter dem läge, was in 8 Jahren bei Fälligkeit der KLV zu erwarten ist.) Unterschied ca. 60.000 - 70.000 Euro.
Ich wäre bereit, die Hälfte der jährlichen Beiträge zu übernehmen, insgesamt noch 12.500,-, um nicht den Ertrag, der erst am Ende so hoch wird, zu verlieren. Frage: Habe ich eine Chance, dass das Scheidungsurteil zu meinen Gunsten ausfällt, so dass mein Exmann bei Fälligkeit 2020 dann die Hälfte abgeben muß? (Eine Teilung der Versicherung ist wohl prinzipiell möglich, habe ich gehört)
Hallo
zum Güterrecht kann ich keine Aussagen machen.
Bei der LV ist das FAll eindeutig.
Hier kommt es nicht auf den Versicherten oder Mitversicherten an, sondern auf den Versicherungenehmer.
Dieser ist Inhaber aller Rechte und Pflichten an dem Vertrag.
Sollten Sie BEIDE der VN sein ( im GRunde selten ) dann können Sie nur gemeinsam über den Vertrag verfügen.
gruß
Hallo,
es wäre jetzt der größte Schwachsinn (sorry), die eigene KLV zurückzukaufen. 70.000€!!! Das ist die reinste Geldverbrennung. So stark kann man gar nicht zerstritten sein, dass man auf soviel Geld verzichtet. Also wer das macht, dem kann man nicht mehr helfen. Solange du nichts Schriftliches hast, wie es weitergeht, würde ich keinen Cent zahlen.
Der Idealfall wäre wird richterlich festgelegt, wie hoch der Anteil von beiden nach der Zuteilung der LV ist.
Wie geht es dann weiter?
Jetzt hängt es noch von der Mindestverzinsung ab. Wenn die über 4% würde ich alles belassen. Verabschiedet euch von dem Gedanken, dass Versicherungen möglich Überschüsse auszahlt. In den aktuellen Zeiten, werden gerade mal 1,75% garantiert. Die Konzerne wissen momentan nicht, womit Sie die alten Verträge (so wie euer) bedienen sollen. Sie können ganz schwer Geld erwirtschaften.
Wenn ihr die Versicherung zurückkauft, komme ich persönlich vorbei und…
Man kann es gar nicht deutlich genug ausdrücken.
Nebenbei. Eine KLV ist einer der schlechtesten Anlageform die es gibt auf dem Markt. Bitte nie wieder abschließen.
Viel Erfolg.
Chris
Hallo lakritzjunkie,
Sie könnten theoretisch als Versicherungsnehmerin eingetragen werden und den Vertrag übernehmen, Dann müssten Sie Ihren Mann auszahlen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass bei einer Weiterzahlung von 12.500,-EUR später 60-70TEUR mehr herauskommen. Damit Sie und Ihr Mann eine vernünftige „Verhandlungsbasis“ haben und auch prüfen können, ob sich die Weiterführung wirklich so stark lohnt, holen Sie sich bitte folgende „aktuelle“ Daten vom Versicherer.
Rückkaufswert bei sofortiger Kündigung.
Auszahlung zum Ablauf bei Beitragsfreistellung.
Auszahlung zum Ablauf bei Weiterzahlung.
Ich gehe einmal davon aus, dass Sie die Werte der Auszahlung von einer Beispielrechnung aus dem Jahre 1990 haben. Die Überschüsse wurden seit dem bereits mehrfach heruntergeschraubt, leider!
Eine Teilung einer kapitalbildenen Lebensversicherung ist nicht möglich, der Versicherungsnehmer (VN) ist, wenn nicht anders vereinbart der Bezugsberechtigte.
Und selbst während der Laufzeit kann der VN die Bezugsberechtigung jederzeit für den Erlebensfall oder Todesfall ändern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Beste Grüße
tripleZ
wie due chancen auf Teilung stehen kann ich nicht beurteilen. Aus versicherungstechnischer Sicht müßte eine Teilung über eine Anrechnung des Deckungskapitals und je zur Hälfte auf 2 Verträge technisch möglich sein. Jedoch heißt das das dann auch unterschiedliche Prämien fällig werden. Falls eine Novation besteht müßte auch nich die steuerliche Mindestbindefrist eingahlten werden auch hängt es vom genauen Produkt ab. Frag die Versicherung nach den genauen Datails bzw. verlange einfach die Teilung bei Ablauf und die Fortzahlung zur Hälfte der Prämie. ABer Achtung ob es rechtlich wirklich geht und welche Rolle du im Vertrag wirklich hast solltest du genau prüfen lassen. Den die Rolle einer mitversicherten in einem Vertrag zw. " Erwachsenen ist keine ülbiche Konstellation. Ich vermute eher das du Beszugsberechtigte Person bist. AN sich gibt es § Rollen. Versicherungsnehmer (hat die Rechte aus dem Vertrag und bezahlt die Prämie), versicherte Person( auf dessn Leben/Tod geht der Vertrag) und die bezugsberechtiget Person (diese bekommt die Leistung). Wobei z.B die bezugsberechtigte Person vom Versicherungsnehmer jederzeit geändert werden kann sofern nicht ein unwiederrufliches Bezugsrecht besteht. Bitte im Vertrag nachsehen. Wenn du mehr Details weißt kann ich dir auch konkretere Tipps geben.
Hallo,
ich will auf diesen Fall einmal ganz anders antworten als du es erwartest.
Nimm dir deine Hälfte des Rückkaufswertes und mach besser etwas anderes mit deinem Geld. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es den Euro bis 2020 nicht mehr gibt bzw. das einige Staaten bis dahin zahlungsunfähig sind. Und deine Kapitallebensversicherung investiert mind. 80% der Gelder in diese Anlagen. Was eine KLV dann noch Wert sein wird ist schwer zu sagen, allerdings mit Sicherheit nicht das was du Dir heute erhoffst. Außerdem ist die Versicherung einer KLV inzwischen so mieß, dass sich ein Tagesgeldkonto fast mehr lohnt. Nimm lieber das Geld und investiere es z.B. in Immobilien oder ähnliches.
Gruß
Dennis
Liebe lakritzjunkie,
woher wissen Sie denn, dass die Ablaufleistung 60.000 Euro betragen soll? Es ist nämlich eher unwahrscheinlich, dass sich der Wert innerhalb von nur 8 Jahren verdreifacht! Zumal die Police bereits über 20 Jahre gelaufen ist. Bedenken Sie bitte, dass nur die in der Police schriftlich fixierte Versicherungssumme garantiert ist – alles andere sind nur Versprechen, an die sich keiner halten muss und sicher auch nicht wird…
Ansonsten gilt: Teilen Sie sich weiterhin die Beiträge für die Kapitallebensversicherung, dann steht Ihnen bei Ablauf der Police die Hälfte der Versicherungssumme zu. Bei einer Scheidung kommt es stets zum Vermögensausgleich, es sei denn, Sie und Ihr Ex-Mann möchten dies nicht. In die Ehe eingebrachtes Vermögen gibt es laut Ihrer Aussage nicht. Dann wird von allem, was während der Ehe erworben wurde (Ausnahme persönliche Schenkungen und Erbschaften), der Wert ermittelt und geteilt. Nimmt ein Ehepartner wertvolle Gegenstände mit, wird ihm dieser Wert vom zu teilenden Vermögen abgezogen. Unter Umständen muss einer den anderen dann noch finanziell ausgleichen.
Bei Scheidungen ebenso wichtig: Wer ist die versicherte Person und wer der Bezugsberechtigte? Verstirbt die versicherte Person (angenommen Ihr Ex-Mann), bekommt der/die Bezugsberechtigte die Versicherungssumme. Daher ist es erste Priorität das Bezugsrecht zu überprüfen!
Im Übrigen: Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen können auch ohne (große) Verluste vorzeitig beendet werden: Tipp: Professionell kündigen lassen.
Mit besten Grüßen
proConcept AG
Ich würde mal einen fachanwalt fragen.spaetestenbei der Scheidung klart das Gericht dann die Frage.Ich habe damals meine Scheidung über das Portal www.Scheidung-Berlin-online.com gemacht.die Anwälte beantworten alle Fragen zuverlässig per Email und es kostet Dich nichts.Nur die Scheidung dann vor Gericht,wo auch die Versicherungsfragen geklärt werden.
Nach 23 Ehejahren hat mein Mann die Scheidung eingereicht.
Eheliche Zugewinngemeinschaft ohne Anfangsvermögen. Seit 1990
existiert eine Kapitallebensversicherung. Er ist der
Versicherte, ich bin die Mitversicherte. Er will die
Versicherung übernehmen, wobei jetzt der Rückkaufswert weit
niedriger läge (knapp bei der Hälfte unter dem läge, was in 8
Jahren bei Fälligkeit der KLV zu erwarten ist.) Unterschied
ca. 60.000 - 70.000 Euro.
Ich wäre bereit, die Hälfte der jährlichen Beiträge zu
übernehmen, insgesamt noch 12.500,-, um nicht den Ertrag, der
erst am Ende so hoch wird, zu verlieren. Frage: Habe ich eine
Chance, dass das Scheidungsurteil zu meinen Gunsten ausfällt,
so dass mein Exmann bei Fälligkeit 2020 dann die Hälfte
abgeben muß? (Eine Teilung der Versicherung ist wohl
prinzipiell möglich, habe ich gehört)
Hallo,
sorry für die späte Antwort,
die einfachste Lösung wäre ein gemeinsames Weiterführen der Versicherung und Auszahlung zu Ablauf, wenn der Mann einverstanden wäre.
Dann müsste das Bezugsrecht im Erlebensfall auf beide Namen geändert werden, damit die Versicherung je zur Hälfte auszahlen kann.
Zu beachten wäre, was geschieht wenn die Frau vorher stirbt…soll der Anteil dann auf die Erben der Frau gehen. Analog die Erben des Mannes. Auch das muss vorher bestimmt werden.
Im Todesfall würde entweder der Mann oder die Frau die komplette Versicherungssumme erhalten zuzüglich Überschüsse. Da es sich nach Deiner Schilderung um eine verbundene LV handelt.
Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer rechtlich alleine zu betrachten und kann auch eigene Entscheidungen alleine treffen, da das Vertragsverhältnis die Ehefrau nur indirekt als mitversicherte betrifft.
Somit müsste auch die Frau in die Eigenschaft der Versicherungsnehmerin gestellt werden.
Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) führen viele Änderungen zu einer Neugestaltung des Vertrages mit den dann neuen rechtlichen Bedingung. Der Vorteil der steuerfreien Auszahlung entfällt.
Somit ist darauf zu achten, dass Änderungen nicht steuerschädlich sind.
Gruß
Franjo
Also …
Eine Lebensversicherung fällt (solange sie nicht vor der Eheschliessung abgeschlossen bzw. durch einen Ehevertrag von der Aufteilung ausgeschlossen wurde) auf jeden Fall unter den gemeinsamen Besitz und wird im Fall einer Scheidung 50/50 geteilt. Ratsam wäre es, wenn die Versicherung im Scheidungsfall sofort verkauft und der Ertrag sofort aufgeteilt wird. Das erspart Komplikationen und kostspielige Rechtsstreitigkeiten in der Zukunft.
Von einer Aufteilung nach der Fälligkeit im Jahre 2020 würde ich persönlich abraten, da (sollte es dann zum Streit kommen) das Gericht eine Verjährung der Ansprüche feststellen könnte.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Schmidt
Unabhängiger Versicherungsberater
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