Hallo zusammen,
angenommen jemand war 10J Vertreter (3000€/Mon), konnte
dies aufgrund der Knie wegen langem PKW-Fahren nicht mehr machen, hierfür
gibt es zwar über längere Zeit Arztvermerke, aber keiner hat bestätigt dass
dies dauerhaft so bleibt und man deswegen Berufsunfähig o.ä. wäre. Auch gab es
diesbzgl. kaum/gar keine Krankschreibung.
Anschließend 2Jahre Führungskraft(6000€/Mon), aufgrund Burnout anschließend 1Jahr Krankschreibung(2700€/Mon). Der Betroffene sieht sich nicht in der Lage
aufgrund des Drucks als Führungskraft zu arbeiten.
Anschließend 0,5Jahre als Techniker(4000€/Mon) tätig (jedoch nicht im Ingenieurbüro,
da die Ausbildung bereits 20Jahre her ist reichen die Kenntnisse hierfür nicht
mehr).
Was wird vom Arbeitsamt berücksichtigt, und was ggf. zu welchen Anteilen oder wie wird’s gerechnet??? (Wird der beschäftigungslose Krankengelbezug irgendwie berücksichtigt? Und erhält derjenige weniger ALG, da er für die höherwertigeren Tätigkeiten künftig nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, oder nicht weniger, weil er ja den Beitrag für die höhere Tätigkeit geleistet hat?)
es müssen grundsätzlich gem. § 142f SGB III innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit für mindestens 12 Monate Beiträge für die Sozialversicherung gezahlt worden sein.
Der „Bemessungsrahmen“ für die Höhe des ALG 1 ist grundsätzlich der sozialversicherungspflichtige Verdienst der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit.
aha, der beschäftigungslose Krankengeldbezug wird also in keinster Weise berücksichtigt, richtig?
Ich las, das die letzten 24 Monate in die Kalkulation eingehen, wenn dort ein höherer Verdienst war. Laut der verlinkten Website ist dies nicht so, hat sich das geändert, oder ist die Website in diesem Falle auf dem Holzweg/nicht vollständig?
Da das wohl nur auf Antrag berücksichtigt wird solltest du das explizit erwähnen, wenn deine Einkünfte in den letzten 12 Monaten deutlich niedriger als in den 12 Monaten davor waren.
Deine Fragen wären wesentlich einfacher zu beantworten, wenn du mal Deine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten sowie den Krankengeldbezug (sofern das KG von einer Krankenkasse gezahlt wurde) aus den letzten 24 Jahren angeben würdest.