Was wird bei der Berechnung des ALG berücksichtigt?

Hallo zusammen,
angenommen jemand war 10J Vertreter (3000€/Mon), konnte
dies aufgrund der Knie wegen langem PKW-Fahren nicht mehr machen, hierfür
gibt es zwar über längere Zeit Arztvermerke, aber keiner hat bestätigt dass
dies dauerhaft so bleibt und man deswegen Berufsunfähig o.ä. wäre. Auch gab es
diesbzgl. kaum/gar keine Krankschreibung.

Anschließend 2Jahre Führungskraft(6000€/Mon), aufgrund Burnout anschließend
1Jahr Krankschreibung(2700€/Mon). Der Betroffene sieht sich nicht in der Lage
aufgrund des Drucks als Führungskraft zu arbeiten.

Anschließend 0,5Jahre als Techniker(4000€/Mon) tätig (jedoch nicht im Ingenieurbüro,
da die Ausbildung bereits 20Jahre her ist reichen die Kenntnisse hierfür nicht
mehr).

Was wird vom Arbeitsamt berücksichtigt, und was ggf. zu welchen Anteilen oder wie wird’s gerechnet??? (Wird der beschäftigungslose Krankengelbezug irgendwie berücksichtigt? Und erhält derjenige weniger ALG, da er für die höherwertigeren Tätigkeiten künftig nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, oder nicht weniger, weil er ja den Beitrag für die höhere Tätigkeit geleistet hat?)

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,

dafür gibt es direkt an der Quelle einen praktischen Rechner:
https://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2018

Kurze Antwort: Was man vor 5 oder 10 Jahren gemacht hat ist völlig irrelevant.

ALG1 ist eine Versicherungsleistung. Sie richtet sich nach den in der Vergangenheit gezahlten Beiträgen.

Gruß,
Steve

Hallo,

es müssen grundsätzlich gem. § 142f SGB III innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit für mindestens 12 Monate Beiträge für die Sozialversicherung gezahlt worden sein.
Der „Bemessungsrahmen“ für die Höhe des ALG 1 ist grundsätzlich der sozialversicherungspflichtige Verdienst der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit.

&Tschüß
Wolfgang

aha, der beschäftigungslose Krankengeldbezug wird also in keinster Weise berücksichtigt, richtig?

Ich las, das die letzten 24 Monate in die Kalkulation eingehen, wenn dort ein höherer Verdienst war. Laut der verlinkten Website ist dies nicht so, hat sich das geändert, oder ist die Website in diesem Falle auf dem Holzweg/nicht vollständig?

Hallo,

bin kein Experte, aber laut Wikipedia ist das Krankengeld beitragspflichtig zur AL-Versicherung, müsste also demnach auch berücksichtigt werden.

Solche Sonderfälle kann ein einfacher Web-Rechner natürlich nicht abbilden.
Was du meinst ist vermutlich dieser Paragraph: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html

Da das wohl nur auf Antrag berücksichtigt wird solltest du das explizit erwähnen, wenn deine Einkünfte in den letzten 12 Monaten deutlich niedriger als in den 12 Monaten davor waren.

Gruß,
Steve

Hallo,

Deine Fragen wären wesentlich einfacher zu beantworten, wenn du mal Deine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten sowie den Krankengeldbezug (sofern das KG von einer Krankenkasse gezahlt wurde) aus den letzten 24 Jahren angeben würdest.

&Tschüß
Wolfgang

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