Hallo,
der Knackpunkt ist hier nicht was in die Dienstfahrt eingerechnet wird, sonder ob es sich bei dem Einsatz um eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (Dienstreise) oder um die Fahrt zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte handelt.
Bisher ist die Firma von einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (Dienstreise) ausgegangen, damit waren alle gefahrenen km, plus Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und weitere Reisenebenkosten (Parkgebühr) steuerfrei erstattungsfähig bzw. bei der Steuererklärung absetzbar.
Jetzt geht der Arbeitgeber offensichtlich von einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte aus. Damit wären nur noch einmal die einfachen Entfernungskilometer erstattungsfähig bzw. steuerlich absetztbar.
Eine regelmäßige Arbeitsstätte hat ein Arbeitnehmer in jeder dauerhaften, betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers, die er „nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht“. Lohnsteuerhinweis 9.4 Dafür reicht ein Einsatz pro Woche aus. Durch abzug von Urlau, Krankheit und Fortbildungen kann die Grenze hier auf 43 Fahrten pro Jahr sinken.
Die Firma geht hier den für sie sicheren Weg und Diskusionen mit dem Lohnsteuerprüfer gleich aus dem Weg.
Wennn Sie der Meinung sind, dass Sie keine regelmäßige Arbeitsstätte bei dem anderen Team haben, setzten Sie die Fahrten als Dienstreisen in der Einkommensteuererklärung an (mit den entsprechenden Erläuterungen) und ziehen Sie die Erstattungen des Arbeitgebers ab.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela
Ich werde beruflich ab und an 250km von meinem eigentlichen
Arbeitsplatz entfernt in einem anderen Team eingesetzt um dort
auszuhelfen.
Bisher
alle in der Dienstfahrt anfallenden Km bei der Lohnabrechnung
angegeben habe. Also die Hin- und Rückfahrt, die Fahrt von der
Unterkunft zum Arbeitsplatz, plus weitere Fahrten
Nun kriege ich Bescheid, dass meiner Firma ein Fehler :bei der Berechnung unterlaufen ist und ich nur eine :einfache Fahrt berechnet kriege also sprich die 250 :km!
Was ist nun rechtens und was steht mir zu?
Bzw. wäre es dann möglich die 2. Hälfte der gefahrenen km bei
der Steuer abzusetzen?