Was wird bei Dienstfahrt mit eingerechnet?

Hallöchen,

Ich werde beruflich ab und an 250km von meinem eigentlichen Arbeitsplatz entfernt in einem anderen Team eingesetzt um dort auszuhelfen.
Bisher habe ich meine Fahrkosten immer so berechnet, dass ich alle in der Dienstfahrt anfallenden Km bei der Lohnabrechnung angegeben habe. Also die Hin- und Rückfahrt, die Fahrt von der Unterkunft zum Arbeitsplatz, plus die Fahrten in die näher gelegene Stadt um mich zu verpflegen.

Nun kriege ich Bescheid, dass meiner Firma ein Fehler bei der Berechnung unterlaufen ist und ich nur eine einfache Fahrt berechnet kriege also sprich die 250 km! Obwohl mit damals telefonisch gesagt wurde, mir werden die gefahrenen km (ca. 600km) bezahlt. Dienstwagen wurde nicht gestellt, da alle bereits vergeben waren.

Was ist nun rechtens und was steht mir zu?
Bzw. wäre es dann möglich die 2. Hälfte der gefahrenen km bei der Steuer abzusetzen?

Hallo Conny,

ich finde das Verhalten Deines Arbeitgebers seltsam. aber gut manchmal ist das eben so. Ich nehme an, dass Du eher zu den Dutverdienern gehörst. Somit schlage ich folgendes vor:Alle Unterlagen zusammensammeln und ab zum Steuerberater. Richtig ist, dass Du nichterstatte Fahrtkosten bei der Steuer absetzen kannst jedoch gilt es auch die falsch ausgezahlten Fahrtkosten genauer zu betrachten.
Der Steuerberater ist auch bei einem Ersttermin nicht sehr teuer und lohnt sich in jedem Fall.

Beste Grüße Andreas

Guten Morgen,

leider ist das nicht mein Fachgebiet.

Was ist im Arbeitsvertrag festgelegt, mündliche Absprachen sind ungültig.
Wie lange wurde die Abrechnung der vollen Kosten genehmigt, ist ein Recht daraus entstanden.
Sie sollten einen Fachanwalt aufsuchen und ein Beratungsgespräch führen.

LG
Trotzkopf

Hallo,
„rechtens“ ist nur das, was im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen festgelegt wurde. Das kann von Alles bis Nichts variieren. Bei der Steuer kann man die Auswärtstätigkeit angeben, und zwar Hin- und Rückfahrt, meines Wissens aber nicht aber die Fahrten zwischendurch (zwischen Unterkunft und Arbeitsplatz, Essensfahrten). Unter Umständen lassen sich auch Verpflegungsmehraufwendungen absetzen. Das, was der Arbeitgeber erstattet hat, ist aber ebenfalls anzugeben und wird gegengerechnet.
Grüße, Reinhard

Hallo, kenne mich damit nicht 100% aus… aber ich denke mal, Deine Firma muss dir alle gefahrenen Km erstatten… Kann ja nicht sein, daß du dadurch kosten hast… oder sie sollen schauen, daß sie dir einen Dienstwagen zu Verfügung stellen. Bei der Steuer kannst du es geltend machen sollte deine Firma sich weigern… aber ich glaube nicht das das rechtens wäre… Viel Glück, Gruß mikmona

Also generell kannst Du jeden Kilometer den Du für Deine Firma mit Deinem Privatwagen gefahren bist auf jedenfall bei der Steuer angeben .
Generell können oder besser gesagt sollten Dienstfahrten mit Absprache Deines Dienstherrn auch dementsprechend vergütet werden .Dazu wäre ein Fahrtenbuch zur Dokumentation mit genauen Angaben über Zeiten Datum Wegstrecke und gefahrenden Kilometern wichtig.
Telefoniche Absprachen sind wie in Deinem Falle immer schwierig ich habe immer wieder die Erfahrung gemacht (29 Jahre Berufserfahrung )das nur und wirklich nur das dokumentierte niedergeschriebene Wort mit Datum und Unterschrift nachhaltig als Beweis bzw. Beleg gilt.Denn wenn es für die Vorgesetzt mal "eng " wird dann können sie sich auf einmal an nichts mehr erinnern was einmal abgesprochen war . Und ganz " schlaue " Chefs fragen dann sogar nach dem Schriftstück auf dem geschrieben stehen soll das etwas so und so gesagt worden ist .
In wie weit der Arbeitgeber verpflichtet ist Dir die gesamten Fahrtkosten zu ersetzen wenn Du aushilfsweise in einer anderen Stadt arbeiten mußt weis ich nicht aber vieleicht kann Dir die Gewerkschaft einen Rat geben.Mitgliedschaft vorausgesetzt.Oder versuch es mal mit gooolgle.Dennoch wünsche ich Dir weiterhin Erfolg und gute Fahrt.
Grüße
Uwe Lietz
Wachtberg

Hallo,

der Knackpunkt ist hier nicht was in die Dienstfahrt eingerechnet wird, sonder ob es sich bei dem Einsatz um eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (Dienstreise) oder um die Fahrt zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte handelt.
Bisher ist die Firma von einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (Dienstreise) ausgegangen, damit waren alle gefahrenen km, plus Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und weitere Reisenebenkosten (Parkgebühr) steuerfrei erstattungsfähig bzw. bei der Steuererklärung absetzbar.
Jetzt geht der Arbeitgeber offensichtlich von einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte aus. Damit wären nur noch einmal die einfachen Entfernungskilometer erstattungsfähig bzw. steuerlich absetztbar.
Eine regelmäßige Arbeitsstätte hat ein Arbeitnehmer in jeder dauerhaften, betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers, die er „nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht“. Lohnsteuerhinweis 9.4 Dafür reicht ein Einsatz pro Woche aus. Durch abzug von Urlau, Krankheit und Fortbildungen kann die Grenze hier auf 43 Fahrten pro Jahr sinken.

Die Firma geht hier den für sie sicheren Weg und Diskusionen mit dem Lohnsteuerprüfer gleich aus dem Weg.
Wennn Sie der Meinung sind, dass Sie keine regelmäßige Arbeitsstätte bei dem anderen Team haben, setzten Sie die Fahrten als Dienstreisen in der Einkommensteuererklärung an (mit den entsprechenden Erläuterungen) und ziehen Sie die Erstattungen des Arbeitgebers ab.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela

Ich werde beruflich ab und an 250km von meinem eigentlichen
Arbeitsplatz entfernt in einem anderen Team eingesetzt um dort
auszuhelfen.
Bisher
alle in der Dienstfahrt anfallenden Km bei der Lohnabrechnung
angegeben habe. Also die Hin- und Rückfahrt, die Fahrt von der
Unterkunft zum Arbeitsplatz, plus weitere Fahrten

Nun kriege ich Bescheid, dass meiner Firma ein Fehler :bei der Berechnung unterlaufen ist und ich nur eine :einfache Fahrt berechnet kriege also sprich die 250 :km!

Was ist nun rechtens und was steht mir zu?
Bzw. wäre es dann möglich die 2. Hälfte der gefahrenen km bei
der Steuer abzusetzen?

Hallo,

meines Wissens nach ist die gesamte gefahrene Strecke als Dienstfahrt anzusehen (soweit sie im direkten Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit steht) und auch entsprechend zu vergüten. Das was mich stutzig macht, dass auch die Fahrten in die näher gelegene Stadt für die Verpflegung gezahlt worden.

Hallo conny1803,

das mit den Dienstreiseabrechnungen wird in jedem Betrieb anders geregelt: manche zahlen alles, manche nur die einfache Strecke und manche gar nichts. Das einzige, auf das man immer Anspruch hat, ist das Tagegeld.
Auf jeden Fall können Reisekosten, die durch den Arbeitgeber nicht erstattet wurden, bei der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Grüße, salat.schnecke

Hallo,

leider kann ich die Fragen mit den Information die Sie zur Verfügung gestellt haben nicht korrekt beantworten.

Gruß

Hallo,
es ist ziemlich egal was dein AG dir an Fahrtgeld zukommen lässt, es wird beim Jahresausgleich eh angerechnet.
Die Frage ist vielmehr, was zahlt er denn pro gefahrenen KM einfach?

MfG