Was wird ca. an Steuern abgezogen?

Hallo Experten,

ich bin Angestellter bei einer größeren Organisation, welche sich auf Unternehmensberatung in verschiedenen Bereichen spezialisiert hat.

Ich habe jetzt das Angebot, mich als Partner selbstständig zu machen. Das heißt, ich gründe eine eigene Firma und darf den Namen …-Partner führen.

Der Jahresumsatz wird bei ca. 100000€ liegen. Davon muss ich 20% an die Organisation abgeben.`Überwiesen werden mir dann 80000€ plus MwSt. , dass heißt, die MwSt. muss ich abführen.

Wie kann ich herausfinden, was unterm Strich „netto“ nach Abzug aller Steuern für mich übrigbleiben wird?

Ist das abhängig von meinem jetzigen Steuersatz als Angestellter, wenn ja, wie wird dieser berechnet (verheiratet, zwei Kinder)? Ist der zukünftige Steuersatz vom Umsatz abhängig?

Und noch eine Frage: Kann man ungefähr sagen, ab wann es sich für die Organisation lohnt, den Mitarbeiter outzusourcen, bzw. ab wann nicht mehr?
Wenn ein Mitarbeiter z.B. 200000€ Umsatz macht, aber nur 45000€ brutto verdient, ist es für das Unternehmen ja offensichtlich uninteressant, ihn herzugeben. Umgekehrt legt das Unternehmen bei einem MA, der nur 50000€ Umsatz macht, drauf. Wo werden die minimale und maximale „Schmerzgrenze“ eurer Meinung nach ungefähr liegen?

Könnt ihr mir helfen, hab überhaupt keinen Plan.

Grüße, Joe

Tach,

die Konstruktion ist mir nicht ganz klar…

wirst Du als Sub-Unternehmer von der „Organisation“ eingesetzt. Vermitteln die Dir Aufträge. Wer wird Dein Auftraggeber sein?

20 % vom Umsatz halte ich für eine ziemlich heftige Vergütung…
Welche Kosten mußt Du denn tragen…Büro, Angestellte, Kommunikation, Reisekosten, Fortbildung, Literatur, Recherchen, Material?

Hi,

die Konstruktion ist mir nicht ganz klar…

Das klingt IMHO wie der Aufruf zur Scheinselbständigkeit.

mfg Ulrich

Hi Ulrich,

die Konstruktion ist mir nicht ganz klar…

Das klingt IMHO wie der Aufruf zur Scheinselbständigkeit.

Was, die Aussage „die Konstruktion ist mir nicht ganz klar…“ oder die Konstruktion selbst? :smile:

Ich nehme an, dass er als Handelvertreter selbständig wird und Provision bekommt. Damit ist er nicht Scheinselbständig.

Die Frage nach der Rentabilität des Arbeitnehmers im Unternehmen kann man so m.E. nicht beantworten weil man die restlichen Faktoren nicht kennt.

Viele Grüße
Rolf

Hi…

nee…ich denek nicht, dass er HV sein wird…

ich kenne ähnliche „Lösungen“ aus der IT-Branche…die bilden ihre Berater gegen Gebühr aus udn sichern denen nach der Ausbildung für eine bestimtme Zeit einen Mindestumsatz zu. Danach treten die nur als Vermittler auf, weisen den Beratern Projekte zu und kassieren eine Vermittlungsprovision. das riecht dann wirklich nach Scheinselbständigkeit.

Da er von einer irgendwie gearteten „Unternehmensberatung“ sprach, vermute ich eher eien solche Konstruktion.

Hi Joe,

Könnt ihr mir helfen, hab überhaupt keinen Plan.

Ich hätte da wohl auch keinen. Du hast schon selber den Begriff vom Outsourcing benutzt.
Solltest du dabei auch die Art von Eigenständigkeit erhalten, dir selber ohne die „Organisation“ Kunden zu suchen und gegen Geld zu betreuen, dann ist das ok. Darfst du solches nicht, dann trittst du nicht eigenständig am Markt. Das ist IMHO schon ein Indiz für eine Scheinselbständigkeit.

Für Kunden, die dir übergeben werden, ist eine Provision in Ordnung. Über die Höhe kann ich dir keine Angaben machen.

Es mag aber auch sein, daß das eine andere Form einer Entlassung ist. Denn die Verträge mit einem Partner unterliegen keinerlei arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen. Du bist ja selbständig.

Das kannst nur du alleine abschätzen.

mfg Ulrich

alles seriös!
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Mein Auftraggeber ist die Organisation. Beratungsverträge werden zwischen Org. und Kunden ausgemacht. Ich bekomme dann den Auftrag: berate XY.

Bezahlt werde ich von der Org.

Nur,dass die 20% einbehalten, weil ich den Namen …-Partner führe und deren Aufträge bekomme.
Büro, Versicherungen, Reisekosten… sind mein Problem, dass heißt hier wird nichts gestellt oder so.

Grüße, Joe

Kamerad…

Du hast dann 1 Auftraggeber und bist „Sub-Unternehmer“…das Thema „Scheinselbständigkeit“ ist dann m. E. wirklich ein Thema.

Das ist das klassische Modell, um AN als Subbies *g* erscheinen zu lassen…vorbehaltlich weitere Infos, die das entkräften könnten

Vielleicht, vielleicht auch nicht.
Hi Joe,

Mein Auftraggeber ist die Organisation. Beratungsverträge
werden zwischen Org. und Kunden ausgemacht. Ich bekomme dann
den Auftrag: berate XY.
Bezahlt werde ich von der Org.

Dann schau mal hier nach:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…

mfg Ulrich

Nur,dass die 20% einbehalten, weil ich den Namen …-Partner
führe und deren Aufträge bekomme.
Büro, Versicherungen, Reisekosten… sind mein Problem, dass
heißt hier wird nichts gestellt oder so.

Grüße, Joe

Hallo

also eine Art Franchise?
D.h. du machst dich selbständig und erhälst also kein Gehalt mehr?
Oder wie?

Was ist denn wenn der Umsatz nur bei 50.000 liegt?

Im Übrigen kann man unter http://www.abgabenrechner.de seine Steuern, sofern man das zu versteuernde Einkommen weiß, ermitteln.

Gruß

Hallo

also: von den 80.000 gehen ja deine Unkosten noch ab, d.h. nehmen wir an, 20.000 = 60.000 zu versteuern = 12.252 € + Kirchensteuer.

Krankenversicherung,Rentenversicherung,Pflegeversicherung,Arbeitslosen, Berufsunfähigkeit etc. sind alles Kosten, die du berücksichtigen musst.

Weiß nicht, ob sich das unbedingt rechnet, denn du hast immer Druck Umsatz zu machen.

Gruß

Nochmals zurück zur Ausgangslage
Hallo,

vielen Dank nochmals für die Antworten. Aber die Fragestellung war: Was will der Staat an Steuern?

Es handelt sich definitiv nicht um eine Scheinselbstständigkeit. Dieses „Subunternehmermodell“ wird seit Jahren dutzendfach erfolgreich gemacht. Oftmals haben die …-Partner auch eigene Mitarbeiter beschäftigt. Habe mich auch mit einem Partner den ich kenne ausführlich unterhalten. Der sagte mir, dass nach den 20% die die Org. abzieht, alles in allem (mit Versicherung, BG- Beitrag, Fahrtkosten usw.) ca. 30-40% als Netto übrigbleiben.

Meine Frage ist einfach: Wie kann man den Steuersatz ermitteln, der abgezogen wird und wie hoch ist dieser durchschnittlich bei einem Unternehmen?

Grüße, Joe

@Irene:
Genau sowas habe ich gesucht :smile:
Unter dem link kann man ja die Einkommenssteuer ausrechnen lassen. Wie ist das denn mit Gewerbesteuer? Ist die in meinem Fall auch interessant?

Ich erhalte übrigens kein Einkommen von der Organisation. Und auch keine Prämie etc. Bin wie gesagt vollkommen selbstständig.

Grüße, Joe

Es handelt sich definitiv nicht um eine
Scheinselbstständigkeit. Dieses „Subunternehmermodell“ wird
seit Jahren dutzendfach erfolgreich gemacht.

Hallo !
Eine Scheinselbstständigkeit liegt meines Erachtens vor, wenn Du nur
1 Auftraggeber hast. Und den scheinst Du zu haben. Da spielt es keine Rolle, ob das Modell „dutzendfach“ gemacht wird. Evtl. ist es nur noch nicht aufgefallen …

MFG
S.

wenn Du das z. v. E kennst…kennst Du es denn?

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Hallo

vielleicht hilft dir das weiter:

Die GewSt ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, weil diese den Multiplikator (Hebesatz) auf den (modifizierten) Gewerbeertrag selbst festlegen können. Der Hebesatz liegt aktuell zwischen 200% und 490%. Im Bundesdurchschnitt liegt er bei ca. 430%. Im Ergebnis bedeutet dies eine Belastung mit GewSt. von ca. 17%. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Einzelunternehmer und Personengesellschaften Freibeträge in Anspruch nehmen können, die bis zu ca. 49.000 Euro betragen. Darüber hinaus kann die GewSt überwiegend auf die persönliche ESt des Unternehmers angerechnet werden, sofern er ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft betreibt.

Beachte bitte bei der Einkommensteuer, dass du dein zu versteuerndes
Einkommen eingeben musst. Also, nach Abzug der Kosten.

Gruß

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