Was wird für Grundbucheintrag benötigt?

Hallo,

nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall (alle Namen frei erfunden)an:

Moritz Meyer will für sich und seine Familie ein Haus von Stefan Stiefel kaufen. Sein Stiefvater Hans Huber (er ist Privatmann) ist bereit das Haus komplett zu finanzieren. Hans Huber hat das Geld und es muss keine Bank eingeschaltet werden.

Natürlich will Hans Huber als Sicherheit eine 100%ige Grundschuld ohne Brief incl. Zinsen vollstreckbar nach $ 800 ZPO an erster Stelle im Grundbuch stehen haben.

Was müssen Moritz Meyer und Hans Huber machen, damit die Grundschuld beim Notarvertrag mit Stefan Stiefel gleich berücksichtigt wird?

Muss beim Notar und/oder Grundbuchamt ein Darlehensvertrag (wie muss der formuliert sein) zwischen Moritz Meyer und Hans Huber vorliegen?

Oder genügt es, dass Moritz Meyer beim Notar sagt, dass er möchte, dass für Hans Huber eine Grundschuld über den Betrag X plus X % Zinsen, vollstreckbar nach § 800 ZPO im Grundbuch eingetragen wird?

Danke für Antworten
Gruß
Ingrid

Hallo Ingrid,

man könnte vorab den Notar anrufen, der wird sicherlich eine genaue Auskunft erteilen können (und die ist dann gewiss auch rechtssicher).

Viele Grüße
Sonja