Hallo zusammen,
Manfred Mustermann arbeitet selbstständig und ist erst seit kurzer Zeit privat krankenversichert. Er möchte nun eine Teilzeitbeschäftigung anfangen, aber nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Nun hat er herausgefunden, dass er sich (z.B. bei der AOK) von der Versicherungspflicht befreien lassen muss (SGB V § 8 Befreiung von der Versicherungspflicht). Was genau wird dabei geprüft?
Wird es eine Rückkopplung zu seiner bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung geben?
Er hatte auch vorher mal eine Teilzeitbeschäftigung, hat aber mit der Selbstständigkeit deutlich mehr verdient (65/35), einige Minijobber beschäftigt und auch in Punkto Wochenarbeitszeit mehr selbstständig getan.
Wie sind seine Chancen, dass die Befreiung durchgewunken wird? Was könnten Probleme sein?