Guten Tag,
was wird mit berechnet die Mietfläche eines Hauses. Da wir ein Haus zur Miete bewohnen werden und möchten uns vorher genauer erkundigen was alles mit berechnet werden darf und was nicht?
Das Haus (Doppelhaushälfte) besteht aus Keller, EG, OG und DG sowie Grundstückfläche von 500 qm mit Laube und Garage sowie Einfahrt.
Mir ist schon klar, dass Bad, Küche, KZ, SZ, AZ voll berechnet wird, WZ ist im DG mit Schrägen - bei welcher Höhe ist die Grenze der Schräge? und wie sieht mit Kellerberechnung aus sowie Treppenhaus???
Würde mich auf baldige Antwort freuen.
LG Anni
Hi,
was wird mit berechnet die Mietfläche eines Hauses. Da wir ein
Haus zur Miete bewohnen werden und möchten uns vorher genauer
erkundigen was alles mit berechnet werden darf und was nicht?
Das Haus (Doppelhaushälfte) besteht aus Keller, EG, OG und DG
sowie Grundstückfläche von 500 qm mit Laube und Garage sowie
Einfahrt.
Mir ist schon klar, dass Bad, Küche, KZ, SZ, AZ voll
berechnet wird, WZ ist im DG mit Schrägen - bei welcher Höhe
ist die Grenze der Schräge? und wie sieht mit Kellerberechnung
aus sowie Treppenhaus???
da stellt sich zunächst die Frage was Du mit „Mietfläche berechnen“ meinst, bzw. um welche Folgen der Berechnung es Dir geht.
Geht es Dir um den Mietpreis, die Nebenkostenabrechnung oder sonst etwas?
Deine Frage läßt nahezu unendlich viele Interpretationen zu, aber gerade bei der Miete eines EFH sind nur wenige Konstellationen denkbar, bei denen eine „Mietfläche“ eine entscheidende Rolle spielen würde (z.B. Nebenkosten: wenn es keine weiteren Mieter gibt, brauchen solche Kosten auch nicht nach Wohnfläche geteilt zu werden).
Wenn Du Deine Frage also etwas konkreter stellst, wirst Du auch brauchbare Antworten erhalten. Aber beachte bei Deiner Frage auch FAQ:1129 , sonst wird sie gleich wieder gelöscht.
Gruß Stefan
Hallo,
uns gehts nur darum, konkret die Kaltmietfläche im Mietvertrag stehen - d. h. welche Fläche darf nicht mitberechnet werden etc.
LG Anni
Guten Tag,
Hi,
uns gehts nur darum, konkret die Kaltmietfläche im Mietvertrag
stehen - d. h. welche Fläche darf nicht mitberechnet werden
etc.
dafür gibt es keine Vorschriften, wozu auch?
Der Mietvertrag beschreibt u.a. das Mietobjekt. Was im Vertrag zu der Fläche steht ist erst einmal völlig egal. Flächen werden erst dann interessant, wenn damit etwas berechnet werden soll.
Gruß
Hallo,
hier kannst du es nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html
Viel Spass beim Messen und Rechnen
§1 Abs.1 woflv
Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet …
Zuerst mal die Frage beantworten, ob das verlinkte Gesetz überhaupt zur Anwendung kommen kann.
vnA
Hallo,
§1 Abs.1 woflv
Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche
berechnet …
Zuerst mal die Frage beantworten, ob das verlinkte Gesetz
überhaupt zur Anwendung kommen kann.
Der BGH sieht es wohl so, zumindest für Mietverträge, welche ab dem 01. Januar 2004 geschlossen wurden:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Hier Abs. 4
Er schließt jedoch Ausnahmen nicht aus.
Gruß
Joschi
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