Hallo,
ich habe folgenden fiktiven Fall.
Jemand möchte ein Studium beginnen und nebenbei „jobben“ und zwar Babysitting und Nachhilfe geben. Der fiktive Jemand weiß zunächst nicht, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht.
Nun angenommen dieser fiktive Jemand fragt beim Ordnungsamt nach und dort würde man ihm folgende Auskunft geben: Für das Babysitten, auch für sporadisches, gelegentliches oder einmaliges Babysitten wird ein Gewerbeschein und polizeiliches Führungszeugnis benötigt, während Nachhilfe eine freiberufliche Tätigkeit ist für die das Finanzamt zuständig ist. Angenommen der fiktive Jemand ruft nun beim Finanzamt an und dieses verweist ihn an die Bundesknappschaft. Bei der Bundesknappschaft wird dem fiktiven Jemand gesagt, dass er gar nichts zu tun brauche, aber die Eltern der Nachhilfeschüler oder des Babysitting-Kindes müssten den Jemand bei der Knappschaft anmelden, wenn ein Betreuungs- oder Unterrichtsverhältnis entsteht.
Meine Frage jetzt: Stimmt das alles so? Muss wirklich wegen einem einmaligen Babysitten was angemeldet werden? Was von dem Babysitten- und Nachhilfegeld muss an das Finanzamt oder die Knappschaft oder wen auch immer abgeführt werden? Muss eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden, auch wenn der Jemand durch das Babysitten und die Nachhlfe z.B. nur 100 Euro monatlich verdient?
Wenn es den fiktiven Jemand geben würde, wäre er Euch sicher für Eure Hilfe sehr dankbar