Hallo Experten!
Welches Strafmaß wäre zu erwarten, wenn ein gewisser Banker in Deutschland ein Zimmermädchen im Hotel in einer Weise belästigt hätte, wie es die amerikanischen Anklagebehörden vermuten?
Gruß!
Karl
Hallo Experten!
Welches Strafmaß wäre zu erwarten, wenn ein gewisser Banker in Deutschland ein Zimmermädchen im Hotel in einer Weise belästigt hätte, wie es die amerikanischen Anklagebehörden vermuten?
Gruß!
Karl
Welches Strafmaß wäre zu erwarten, wenn ein gewisser Banker in
Deutschland ein Zimmermädchen im Hotel in einer Weise
belästigt hätte, wie es die amerikanischen Anklagebehörden
vermuten?
wie hat denn der „gewisse banker“ das zimmermädchen belästigt ?
seit wann weiß die öffentlichkeit, was genau abgelaufen ist ?
solche spekulationen sind wie im kachelmann-prozess einfach nur lächerlich…
falls du den strafrahmen von sexualdelikten wissen willst, dann schau’ in die §§ 174ff. stgb.
Hallo Experten!
Welches Strafmaß wäre zu erwarten, wenn ein gewisser Banker in
Deutschland ein Zimmermädchen im Hotel in einer Weise
belästigt hätte, wie es die amerikanischen Anklagebehörden
vermuten?
Hi, auf jeden Fall nur einen Bruchteil dessen, was ihn in Amerika erwartet.
MfG ramses90
Gruß!
Karl
Hallo Ahnung12!
wie hat denn der „gewisse banker“ das zimmermädchen belästigt
?
seit wann weiß die öffentlichkeit, was genau abgelaufen ist ?
Bitte lies meinen Text genauer, bevor du antwortest! Ich schrieb
"wenn …belästigt hätte, wie es die amerikanischen Anklagebehörden
vermuten?" - also Möglichkeitsform!
Ob er hat, war ebensowenig Gegenstand meiner Frage wie die Erkenntnisfähigkeit der Öffentlichkeit!
Gruß?
Karl
Hallo,
wie hat denn der „gewisse banker“ das zimmermädchen belästigt ?
seit wann weiß die öffentlichkeit, was genau abgelaufen ist ?Bitte lies meinen Text genauer, bevor du antwortest! Ich schrieb
"wenn …belästigt hätte, wie es die amerikanischen
Anklagebehördenvermuten?" - also Möglichkeitsform!
Ob er hat, war ebensowenig Gegenstand meiner Frage wie die Erkenntnisfähigkeit der Öffentlichkeit!
Für die reine Vermutung gibt es weder in den USA noch hier ein Strafmaß. Es muss schon eine Verurteilung her. Und wenn ich es richtig verstehe, geht es nicht „nur“ um Belästigung. Ich glaube es ging um versuchte Vergewaltigung. In einem Land, wo man schonmal für mangelhafte Englischkenntnisse eine Million bezahlen muss, dürfte für eine versuchte Vergewaltigung einiges mehr anfallen.
Aber inzwischen steht ja der Versuch nicht mehr in Frage, sondern die Einvernehmlichkeit des Vollzuges.
Grüße
Hallo ElBuffo
Für die reine Vermutung gibt es weder in den USA noch hier ein
Strafmaß.
Manchmal fällt der Groschen sehr sehr langsam…
Mit Möglichkeitsform ist gemeint: Nehmen wir an, jemand habe das getan, was die Behörden dem Banker in den USA vorwerfen!
Kopfschüttelnde Grüße
Karl
Für die reine Vermutung gibt es weder in den USA noch hier ein
Strafmaß.Manchmal fällt der Groschen sehr sehr langsam…
Mit Möglichkeitsform ist gemeint: Nehmen wir an, jemand habe
das getan, was die Behörden dem Banker in den USA vorwerfen!Kopfschüttelnde Grüße
Karl
warum stellst du eine frage in einem rechtsforum, wenn du unfähig bist, einen sachverhalt auszuformulieren ?