Hallo,
ein AlG II-Empfänger hat ein Nebeneinkommen i. H. v. 60 € angegeben.
Dieses wurde ihm vom AG überwiesen.
Bar erhielt er jeden Monat zusätzlich etwas.
Er wurde gekündigt.
Er erhielt wieder die 60 € als Überweisung.
Allerdings bekam er nicht die zusätzliche Lohnzahlung, die ihm eigentlich betr. des Arbeitsverhältnis zusteht.
Die Fragen, die sich der AlG II-Empfänger stellt:
1.) Wie kömme ich zu dem Restlohn?
2.) Wenn ich zum Anwalt gehe und den AG verklage, erfährt das Amt davon?
3.) Fragen über Fragen???!!!
Das AV wurde mündlich begründet. Der AN hat eine Vereinbarung unterschrieben betr. AV, damit er z. B. über gewisse Dinge Stillschweigen bewahrt.
Der AlG II-Empfänger ist rechtsschutzversichert.
Bitte um eure Antworten, aber bitte nicht um irgendwelche „Schnorrer- oder Schmarotzeranschuldigungen“. Wer AlG II empfängt, weiß, was das heißt. Und die paar Kröten, die man sich legal dazuverdienen darf, ist ein Witz. Aber das ist ein anderes Thema!
Gruß
Hallo
Ich finde es schon reichlich amüsant, wenn man in einem Rechtsbrett die Frage stellt, wie komme ich an mein Schwarzgeld…
Ich denke, Du weißt die Antwort schon.
Natürlich steht dem ALGII-Empfänger die Möglichkeit offen, sein schwarz verdientes Geld gerichtlich einzuklagen. Aber, ob das wirklich sinnvoll ist…!!!
So ist das eben, wenn ein AN und ein AG zusammen Sozialbetrug begehen.
Gruß,
LeoLo
So ist das eben, wenn ein AN und ein AG zusammen Sozialbetrug
begehen.
Was kann dem
1.) AN,
2.) AG
drohen, wenn dieser Sozialbetrug ans Licht kommt?
Du schreibst dass der AN eine Rechtsschutzversicherung hat… wieso ruft er diese nicht an, gibt an dass er ein arbeitsrechtliches Problem hat (ich empfehle hier nicht zu konkret zu werden) - insbesondere mit der Kündigung die weiter oben erwähnt wurde und lässt sich eine Deckungszusage für eine Erstberatung beim Fachanwalt geben?
Hallo Jerry,
ja sicher: verklag nur deinen Ex-AG!
Du riskierst damit die Rückzahlung von zu unrecht bezogenem ALG-2-Geld sowie eine Anklage wegen SOZIALBETRUG! Und das zurecht!
Grußlos,
Tinchen