Hallo
Was würde einem Mitarbeiter,verheiratet ,2 Kinder, Alleinverdiener bei 70 000.- Euro Abfindung tatsächlich bleiben.
Und wieviel davon würde noch auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Gar nichts !
Abfindungen gibt’s doch bei betriebsbedingten Kündigungen, also generell Kündigung durch den AG.
Dann gibt es sofort ALG 1.
Und da das eine Versicherungsleistung ist, zu der man Beiträge gezahlt hat, spielt das Vermögen (Abfindung) gar keine Rolle.
Sollte das trotzdem eine Eigenkündigung sein (Aufhebung) dann gibt’s eine Sperrzeit und erst danach ALG 1. Aber auch hier wird von der Abfindung nichts „weggenommen“.
Man muss davon einige Monate leben.
MfG
duck313
Hallo,
dazu müsste man wissen, was der AN noch so verdient. Die Abfindung selber wird in den meisten Fällen zwar über die sg. Fünftelregelung ermäßigt besteuert. Für die Berechnung wird aber trotzdem das gesamte Einkommen zugrunde gelegt.
Zum Thema Anrechnung auf ALG 1 kann man mit den wenigen Informationen keine genaue Aussage machen.
hier ein Link mit genauen weiterführenden Informationen und Beispielen.
Data
Servus,
um Vermögen geht es bei ALG I überhaupt nicht, sondern darum, dass die Abfindung dann zu einem Ruhen des Anspruchs auf ALG I führt, wenn sie ganz oder teilweise zum Ausgleich für eine nicht eingehaltene Kündigungsfrist bezahlt worden ist.
Vor allem bei langjährig Beschäftigten mit langen Kündigungsfristen (der relativ hohe Betrag lässt vermuten, dass es um einen solchen geht) können sehr leicht solche Elemente in einer Abfindung enthalten sein, die dann dazu führen, dass der Anspruch auf ALG I eine Zeit lang ruht.
Schöne Grüße
MM
Ja, das kenne ich.
Es gibt da aber Gestaltungsmöglichkeit, wenn man die beachtet findet keine Anrechnung statt.
Der Punkt ist die Kündigungsfrist.
Ganz so einfach ist das nicht. Ja, eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt, zu dem auch eine Kündigung gewirkt hätte (oder später), kann unschädlich sein, eine Aufhebung zu einem früheren Zeitpunkt eher nicht.
Darüber hinaus spielen aber auch andere Faktoren eine Rolle wie z.B. die Höhe der Abfindung. Näheres findet sich hier:
Das Problem ist, daß der AN das Ende seines Arbeitsverhältnisses der Arbeitsagentur anzeigen muß, sofern er nicht schon über einen neuen Arbeitsvertrag verfügt. Die AA prüft dann die Gesamtumstände und verhängt dann eine Sperre (oder eben auch nicht). Es findet also eine Einzelprüfung statt. Insofern ist man im Zuge der Verhandlungen um eine Aufhebungsvereinbarung generell gut beraten, wenn man einen Arbeitsrechtler über die Entwürfe der Vereinbarung drüberschauen läßt.
Im übrigen gibt es auch Modelle, die ein frühzeitigeres Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zusätzlich vergüten (z.B. 1/2 Gehalt je Monat). In so einem Falle muß man dann durchrechnen, ob diese zusätzliche Abfindung nicht höher ist als das entgangene ALG.
Gruß
C.
Schade, dass du nicht antwortest. Ich würde meinen Schülern gern eine Aufgabe aus dem „echten“ Leben geben.
Data