Was zählt alles zur Vorsteuer?

Hallo ihr Lieben,
Ich bin in großer Not.Ich muß noch die Umsatzsteuererklärung für 2009 aufüllen.
Was darf ich von den zu zahlenden Steuern abziehen?
(Fahrkosten? , Wäschepauschale? , Verpflegungspauschale?, Kontoführung? , Telefonkosten? )
Ich bin Euch für jeden Tipp dankbar.
Danke und einen schönen Abend.

Liebe Grüße fira73

Hallo,

erstmal muss geklärt werden, welche steuererklärung Sie meinen: USt oder ESt??? Denn Kontoführung usw. lt. Ihrer Aufzählung klingt eher nach ESt, aber Vorsteuer (im Betreff) hat was mit USt zu tun.

Wenn es tatsächlich um USt geht: wenn Sie Rechnungen mit USt verschicken und bezahlt bekommen, die USt also an das Finanzamt abführen müssen, können Sie aus allen Betriebsausgaben die Umsatzsteuer als Vorsteuer dagegenrechnen. Vorausgesetzt in den Ausgaben steckt überhaupt Umsatzsteuer drin (im Porto steckt keine drin, in Verpflegungspauschalen auch nicht…)

Viel Erfolg!

Umsatzsteuererklärung
Ich würde Sie gerne noch etwas fragen.
Es geht um die Umsatzsteuererklärung.

Wie ich mich vor ca.6 Jahren selbstständig gemacht habe,hat eine Mitarbeiterin vom Finanzamt gesagt Sie würden mich rechtzeitig informieren wenn ich Umsatzsteuer ausweisen müsse.(Haben Sie aber nicht.)Ich habe aber in meinen Rechnungen bis jetzt keine Umsatzsteuer ausgewiesen.Nun bin ich 2 Jahre in Folge über die Einkommensbemesungsgrenze gekommen.Für 2009 soll ich nun die Umsatzsteuererklärung nachreichen.
Und habe Angst etwas abziehbares vergessen mit anzugeben.
Wo kommen denn meine Fahrkosten hin ,wenn ich mich für die Kilometerabrechnung entschieden habe?Liebe Grüße fira73

hallo,

genauso „allgemein“ , wie du deine anfrage formuliert hast, fällt auch die antwort aus: alles, was in bezug zum „geschäft“ steht und steuerlich relevant ist.

für eine detaillierte antwort bedarf es erstmal einer detaillierten schilderung des einzelfalls.

saludos, borito

Hallo, kann dazu nichts beitragen ohne intensive Recherche.
Gruss Hermann

Kann ich leider nicht weiterhelfen - bin selbst erst Anfänger :wink:

Hallo fira73,
als Fahrtkosten kann man die einfache Entfernung (1 Strecke)von zu Hause bis zur Arbeitsstätte ansetzen. Wenn Fahrkarten vorliegen können diese natürlich voll abgestzt werden.
Eine Wäschepauschale gibt es nicht. Wenn berufsspezifische Kleidung gebraucht wird kann man diese Rechnungen bei Arbeitsbekleidung absetzen, aber das geht wirklich nur bei spezieller Berufsbekleidung. Für die Reinigung von Berufsbekleidung kann man evt. eine Pauschale ansetzen. Für die Kontoführung kann man eine Pauschale von 16 € ansetzen. Telefonkosten können, soweit ich weiss, nur angestzt werden, wenn eine doppelte Haushaltsführung vorliegt. Eine Verpflegungspauschale kann für die ersten 3 Monate bei doppelter Haushaltsführung oder bei Dienstreisen wenn der Arbeitgeber kein Pauschale gewährt. Ansonsten können für Bewerbungskosten: Kosten für Fotos, Kosten für Mappen, Porto evt.Druckkosten abgestzt werden. Allerdings braucht man dafür die Rechnungen.
Mehr fällt mir jetzt leider nicht ein. Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.
Tschüss Sylke