Meine Tochter erhält Vorschussleistung vom Bafög Amt. Nun wurde ich (ledig, alleinstehend) angeschrieben und soll zur Überprüfung der „Leistungsfähigkeit“ meine Lohnabrechnungen von 03/2012 bis 02/2013 einreichen. Außerdem außergewöhnliche Belastungen darlegen und nachweisen wofür diese anfallen. Meine Frage: Was zählt dazu? Miete, Nebenkosten, Gas, Strom, Telefon, Semesterbeitrag… Die Semestergebühr i. H. von 700 € zahle ich für sie. Wie sollte das auch alleine von Minijob und Vorschuss machbar sein!? WG etc. zahlt sie selbst. Wie hoch ist der Freibetrag für sonstige Rücklagen („Vermögen“)? Herzlichen Dank vorab!
Außergewöhnliche Belastungen kannst du hier nachsehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Außergewöhnliche_Belastung
Dein Vermögen ist beim Bafög uninteressant, du kannst beliebig viel haben.
Bei deiner Tochter wird das Bafög gekürzt, wenn ihr Vermögen über 5200 EUR liegt.
Hallo,
außergewöhnliche Belastungen, die auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können, sind etwa Kosten für Ärzte, Medikamente, für Beerdigungen, und glaube ich auch für Berufliche Weiterbildung. Ob der Semesterbeitrag Deiner Tochter auch dazu gehört, weiß ich nicht, den würde ich mal mit angeben. Miete, Gas, Strom etc zählen da nicht.
Freibetrag: Auch hier hab ich die Grenze nicht im Kopf, nur Kapitalerträge oberhalb von 800€ werden sicher berücksichtigt. Wenn sich bei Dir finanziell nichts stark verändert hat, solltest Du der Überprüfung gelassen entgegensehen können.
LG
figuralis
Hallo Drehtrommel,
außergewöhnliche Belastungen sind relativ wenige Dinge. Miete etc. zählen nicht dazu, denn die sind ja nicht außergewöhnlich, sondern jeder muss sie zahlen.
Auch die Studiengebühren gehören leider nicht dazu - meines Erachtens eine absolute Zumutung für Eltern, ist aber so festgelegt.
Typische außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die man auch steuerlich entsprechend geltend machen kann. Also z. B. ein Steuerfreibetrag für Behinderte oder hohe Ausgaben für Medikamente oder eine ärztliche Behandlung.
Inzwischen kann man auch Zahlungen in einen Riesterrentenvertrag vor der Anrechnung beim Bafög schützen! Geben Sie also unbedingt Zahlungen in einen solchen Vertrag an, wenn Sie solche Zahlungen tätigen.
Für Sie als alleinstehenden Elternteil gilt ein Freibetrag von ca. 1070 Euro netto monatlich. Für weitere Kinder, die z.B. noch zur Schule gehen, gibt es zusätzliche Freibeträge (485 Euro pro Kind). Alles, was darüber hinaus verdient wird, wird zu 50% angerechnet.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Netto-Einkommen 1.500 Euro
- Freibetrag -1.070 Euro
=Differenz 430 Euro
davon 50% 215 Euro
Diesen Betrag müssten Sie verwenden, um Ihre Tochter zu unterstützen.
Wenn der Bafög-Bedarf Ihrer Tochter z. B. bei 550 Euro liegt, steuern Sie 215 € bei; die restlichen 335 Euro bekommt Ihre Tochter in Form von Bafög.
Die gute Nachricht zum Schluss: Für die Ermittlung der Leistungsfähigkeit sind nur Einnahmen relevant, nicht aber Vermögen (also z. B. Zinserträge aus einem Geldbetrag bei der Bank, aber nicht der Geldbetrag selbst).
Viele Grüße
tinastar
Hallo!
Herzlichen Dank für diese nette ausführliche Antwort. Ich bin etwas verunsichert, weil ich viele Antworten erhielt und jeder was anderes schrieb, von dir am ausführlichsten und für mich nachvollziehbar, hoffe sehr, dass es so stimmt…
Frdl. Grüße
Drehtrommel
Hallo Drehtrommel,
außergewöhnliche Belastungen sind relativ wenige Dinge. Miete
etc. zählen nicht dazu, denn die sind ja nicht
außergewöhnlich, sondern jeder muss sie zahlen.Auch die Studiengebühren gehören leider nicht dazu - meines
Erachtens eine absolute Zumutung für Eltern, ist aber so
festgelegt.Typische außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die man
auch steuerlich entsprechend geltend machen kann. Also z. B.
ein Steuerfreibetrag für Behinderte oder hohe Ausgaben für
Medikamente oder eine ärztliche Behandlung.Inzwischen kann man auch Zahlungen in einen
Riesterrentenvertrag vor der Anrechnung beim Bafög schützen!
Geben Sie also unbedingt Zahlungen in einen solchen Vertrag
an, wenn Sie solche Zahlungen tätigen.Für Sie als alleinstehenden Elternteil gilt ein Freibetrag von
ca. 1070 Euro netto monatlich. Für weitere Kinder, die z.B.
noch zur Schule gehen, gibt es zusätzliche Freibeträge (485
Euro pro Kind). Alles, was darüber hinaus verdient wird, wird
zu 50% angerechnet.Ein vereinfachtes Beispiel:
Netto-Einkommen 1.500 Euro
- Freibetrag -1.070 Euro
=Differenz 430 Euro
davon 50% 215 EuroDiesen Betrag müssten Sie verwenden, um Ihre Tochter zu
unterstützen.Wenn der Bafög-Bedarf Ihrer Tochter z. B. bei 550 Euro liegt,
steuern Sie 215 € bei; die restlichen 335 Euro bekommt Ihre
Tochter in Form von Bafög.Die gute Nachricht zum Schluss: Für die Ermittlung der
Leistungsfähigkeit sind nur Einnahmen relevant, nicht aber
Vermögen (also z. B. Zinserträge aus einem Geldbetrag bei der
Bank, aber nicht der Geldbetrag selbst).Viele Grüße
tinastar