Was zählt als Schönheitsreparatur?

Hi,

wo finde ich erklärt, was unter Schönheitsreparaturen fällt? Sehr alte Tapeten runterreißen oder nur streichen? z.B.
Vielen Dank!
Susanne

Zu den Schönheitsreparaturen zählen das Anstreichen und Tapezieren (einschließlich alte Tapeten entfernen) von Wänden und Decken, das streichen der Fußböden (sofern es heute so was noch gibt), das Streichen der Heizkörper und sichtbaren Heizungsrohre, das Streichen des Holzwerks (Innentüren, Rahmen, Fensterrahmen) also alles das, was beim Wohnen abgenutzt wird.

Reparaturen wie tropfende Wasserhähne, defekter Durchlauferhitzer, defekte Schlösser und Beschläge, abziehen von Parkettböden, defekte Toilette, stumpfe Badewanne, maroder Zustand von Strom- Gas- u. Wasserleitungen etc. fallen nicht unter die Schönheitsreparaturen.

Grundsätzlich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig (536 BGB), was er allerdings auf die Mieter abwälzen kann. Also schauen, was steht im Mietvertrag. Der Vermieter kann auch nicht verlangen, daß die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Er kann aber auf fachgerechte Ausführung bestehen. Wann Schönheitsreparaturen fällig sind, kommt auf den Abnutzungsgrad der Wohnung an.

Zum Nachweis für die durchgeführten SR Rechnungen und Belege aufheben.

Nach einer Grundsatzentscheidung des BGH sind für SR folgende Fristen anzusetzen:

Alle 3 Jahre Küche, Bäder und Duschen
Alle 5 Jahre, Wohnzimmer, Diele, Toilette, Schlafzimmer, Flur
Alle 7 Jahre alle Nebenräume

Nicht ausgeführte SR sind spätesten bei Auszug nachzuholen.

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