Was zählt als Steuerliches Brutto?

Hallo

bei mir habe ich eine dummer Vermutung das in der Lohnabrechnung etwas schief läuft. Habe Lohnsteuerklasse 3.

Das Gesamtbrutto beträgt 1562.05 Euro

Dann kommt eine Zahl zusammen wo steht STEUER-BRUTTO von 1413,81 Euro.

Der Betrieb zahlt 50 Euro Betriebliche Altersvorsorge. Dieser werden dann aber nochmal vom Nettoverdienst abgezogen.

Meine Frage ist dürfen die 50 Euro den zum gesamt Brutto gerechnet werden und mir dann wieder Netto abgezogen werden? So ist es bei uns auch mit Tankgutscheinen wenn wir welche bekommen.

Mir gehts darum das ich ja somit ein höhers Brutto habe und mehr Steuern zahle.

Kann mir da mal jemand helfen,oder gibt es eine Anlaufstelle wo man das Prüfen lassen kann?

Hallo,

die 50,00 Altersvorsorge dürften steuerfrei sein, zählen ins Gesamtbrutto, nicht ins Steuerbrutto. Wird wieder abgezogen, weil von der Firma an die Versicherung bezahlt.

Der Tankgutschein muss versteuert werden als Sachbezug. Der geht also einmal rein und einmal raus mit Berechnung für Steuer und Versicherung.

Du musst aber noch mehr steuerfreie Leistungen erhalten, dein Gesamtbrutto ist ja viel höher. Kann man leider aus der Ferne ohne weitere Daten nicht beurteilen. Deine Abrechnung scheint richtig zu sein.

LG
Petra

Hallo,
diese Dinge sorgen immer wieder für große Verwirrung und werden auf den Gehaltsabrechnungen verschiedener Systeme auch ganz verschieden dargestellt:

  1. Geldwerte (steuerliche) Vorteile, wie z.B: Dienstwagen oder auch Tankgutscheine (soweit steuerpflichtig) werden dem Gesamtbrutto und somit auch dem steuer-und sv-pflichtigen Brutto hinzugerechnet und anschließend vom gesetzlichen Netto wieder abgezogen. Das wäre soweit richtig, denn diese Beträge sollen ja gerade versteuert nur werden.

  2. Gehaltsumwandlungen des Arbeitnehmers in eine Altersversorgung (soweit steuerfrei) mindern wiederum das steuerpflichtige Brutto, d.h. sie brauchen darauf in der Ansparphase keine Steuern zahlen. Sie werden natürlich vom gesetzlichen Netto wieder abgezogen, soweit es ihre Arbeitnehmer-Anteile sind, denn diese tragen Sie ja auch selbst.
    Haben Sie evtl. auch noch steuerfreie Zuschläge erhalten ?
    Aber im Grunde kann ich das so aus der Ferne nicht beurteilen.
    Lassen Sie sich das doch am besten bei der Personalabteilung einmal in Ruhe erklären. Am besten vereinbaren Sie dort einen Termin und nehmen Ihre aktuelle Gehalstabrechnung einmal mit, dann können die Ihnen das direkt einmal vorrechnen !

Viele Grüße !

Hallo !

Keine Sorge, es scheint alles richtig zu sein. Du zahlst vom Steuerbrutto die Steuern (also vom niedrigeren Betrag). Die Altersvorsorge im Wege der Gehaltsumwandlung oder als zusätzliche Leistung des Arbeitgebers gehört zum Gesamtbrutto. Allerdings werden hier weder Steuern noch SV-Beiträg gezahlt.

Kann ich so nicht ebantworten, müßte ich die Lohnabrechnung sehen. Auf den ersten Blick scheint es korrekt, die Zuwendungen sind ja zu versteuern.

Hallo,

bekommst Du außer Deinem normalen Gehalt noch irgendwelche Zuschläge ? Z.B. Nacht- oder Sonntagszuschläge ?

Die sind nämlich in einem gewissen Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei und werden darum nicht mit in das Steuerbrutto eingerechnet, vom dem dann Deine Lohnsteuer ermittelt wird, wohl aber ins Gesamtbrutto.

Gruß
Ankila

Hallo Robert,

so wie Du es schreibst, scheint Dein Arbeitgeber alles richtig zumachen, damit Du ein möglichst hohes Netto hast.
Nur von Deinem Steuer-Brutto (der Wert ist ja bei Dir niedriger als der Gesamtbrutto) werden die Steuern und Sozialversicherungsabgaben berechnet. Wobei bei Deiner Steuerklasse sowieso erst bei einem Steuerbrutto von 1.700 € Steuern fällig werden und Du somit nur Sozialversicherungsbeiträge zahlst. (ca. 20 %)

Gruß
Daniel

Hallo Robert,

Die Differenz zwischen Gesamtbrutto 1562.05 Euro und Steuer-Brutto 1413,81 Euro beträgt 148,24 Euro.

Interessant wäre sicherlich noch was die Differenz herbeiführt (außer den 50 Euro Betriebliche Altersvorsorge). Aber spielt in diesem Fall keine Rolle.

Die Steuer wird nur aus dem Steuer-Brutto berechnet und nicht aus dem Gesamtbrutto. Somit ist die Differenz von 148,24 Euro insgesamt steuerfrei. Und da die Betriebliche Altersvorsoge nicht ausbezahlt wird, sondern vom Arbeitgeber dirket an die Versicherung bezahlt wird, wird dieser Betrag vom Nettolohn wieder abgezogen.

Zur Berechnung der Lohnsteuer (im übrigen auch für die Sozialversicherungsbeiträge) könnte man eigentlich die 50 Euro Altersvorsorge auch weglassen.

Der Ausweis als Bruttobezug und wieder als Nettoabzug dient lediglich der Klarstellung bzw. muss auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden und dient den Aufschreibungsverpflichtungen des Arbeitgebers.

Ich hoffe ich konnte Deine Frage beantworten.

Sonnige Grüße von Soni

Hallo,

also das mit den Tankgutscheinen ist eine komplizierte Sache. Als Arbeitgeber(AG) würde ich das in das steuerpfl. Brutto stecken.
Betriebl. Altersvorsorge kann begünstigt sein. Bei Direktversicherungen oder bei Pensionskassen wird ein Betrag x aus dem Gehalt umgewandelt. Wird das aus dem normalen Gehalt abgezogen, dann ist das SV und Steuerfrei. Zumindest noch dieses Jahr. Auch, wenn der AG was dazu gibt, ist es steuerlich bevorzugt pauschalbesteuert. Bei der genannten Abrechnung sind ja schon 148 Euro nicht im Brutto enthalten. Also sind hier schon bestimmte Sachen enthalten. Was genau sehe ich natürlich nur auf der Lohnabrechnung.

Viele Grüße aus dem Südharz

Frank Seiler

Hallo Robert,

es gibt Zulagen die nur steuerpflichtig sind aber sozialversicherungsfrei; es gibt auch Zulagen die steuerfrei und sozialversicherungspflichtig sind, es gibt Zulagen die weder steuerpflichtig noch sozialversicherungspflichtig sind aber zum Gesamtberutto zählen! Dann gibt es auch noch den s.g. „geldwerten Vorteil“! Du siehst - alles sehr kompliziert und nicht so einfach zu beantworten ohne die entsprechenden Unterlagen!
Die Lohnsteuer (bei Dir 3) wird aus dem steuerpflichtigen Betrag ermittelt und vom Gesamtbrutto abgezogen!
Um weitere Infos geben zu können, müsste ich mir diese Lohnabrechnung mal genau ansehen! Von welcher Firma wird die Lohnabrechnung erstellt? Von der eigenen Firma oder von einem Steuerberaterbüro? Wenn man Fragen zu seiner Lohnabrechnung hat sollte man jederzeit in seinem Lohnbüro/Stuerberaterbüro/Personalbüro nachfragen können und sich seine Lohnabrechnung erklären lassen!
Gruß Wolfgang

Hallo Robert,

Steuern zahlst Du aus dem Steuerbrutto.
Entgelt-(Brutto)Umwandlungen in eine betr. Altersversorgung sind im Gesamtbrutto enthalten und mindern das Steuerbrutto. Hiervon ist der Arbeitnehmer betroffen, da die Umwandlung durch ihn beauftragt wurde.

Zahl der Arbeitgeber Beiträge in die Altersversorgung des Arbeitnehmers, ist dies eine Zusage des Arbeitgebers und hat m. E. nichts auf dem Entgeltnachweis verloren, da es sich hierbei nicht um Arbeitslohn handelt.

Um Deine Entgeltabrechnung genauer zu beurteilen müsste ich alle Bestandteile sehen.

Gruß
Marco

Hallo, die Steuer wird vom Steuerbrutto berechnet in Ihrem Fall von 1.413,81 Euro. Die betriebliche Altersvorsorge ist normalerweise sozialversicherungsfrei und auch steuerfrei solange man den Freibetrag dieses Jahr in Höhe von 2.640,00 € nicht überschreitet. Es kann sein das Ihr Arbeitgeber nur zur Dokumentation den Altersvorsorgebetrag erst beim Brutto verrechnet und dann beim Netto wieder abzieht, dann muss sich eigentlich Ihr Verdienst ohne den Altersvorsorgebetrag gleichbleiben. Sie können das Netto ohne die Altersvorsorge selber berechnen und nachprüfen im Internet unter der Techniker Krankenkasse gibt es ein Gehaltsrechner im Google einfach „TK Gehaltsrechner“ eingeben. Ich hoffe ein bißchen weitergeholfen zu haben…

Hallo,

grundsätzlich müssen die Beiträge von dir abgeführt werden. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge alleine zahlt, muss er diese dir im Brutto zahlen und im Netto abführen. Scheint soweit okay.

Deine Bruttis kann ich nur beurteilen, wenn ich den Gehaltszettel sehe. Würdest du mir diesen überlassen?

Herzliche Grüsse

Hans-Peter Wolff


Hallo,
Gesamt-Brutto und Steuer-Brutto sind zwei verschiedene Schuhe. Nicht alles vom Gesamt-Brutto ist steuerpflichtig. Die 50,–€ Altersvorsorge müssen aber versteuert werden. Also bekommst Du sie vom Arbeitgeber Brutto und mußt sie versteuern und sozialabgaben zahlen, zum Schluß werden sie wieder Netto abgezogen und an die Versicherung überwiesen. Das heißt: Der Arbeitgeber Zahlt 50,-- € Brutto wie Netto und Du die Abgaben.Da Dein Gesamt-Brutto aber viel höher ist als Dein Steuer-Brutto, bekommst Du steuerfreie Zulagen wie z.B. Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge u.s.w.

LG

Hallo,

die Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert - der Arbeitnehmer muss davon keine Steuern zahlen. Deshalb steht sie im Gesamtbrutto, aber nicht im Steuerbrutto.

Tschüss

Vera