Was zählt bei Feiertagen? Wohnort vs. Arbeitsplatz

Hallo,

mir ist durch einen Jobwechsel eine Frage aufgekommen.

Ich arbeite jetzt in einer Firma die mehrere Filialen in mehreren Bundesländern hat. Die Arbeitsplätze und die Tätigkeit ist überall gleich, so das jeder überall arbeiten könnte.

Ich arbeite in einer Filiale in NRW. Wohne auch in NRW. Angenommen es gibt jetzt in NRW einen Feiertag, so hätte ich ja eigentlich frei. Wenn dieser Feiertag aber bsp. in München nicht gilt, dürfte der Arbeitgeber dann verlangen das ich in der Münchener Filiale arbeite? Da ist ja dann kein Feiertag und es wird ganz normal gearbeitet.

Klar, die Reisekosten usw. müsste er ja übernehmen. Aber wenn es sich für den Arbeitgeber trotzdem rechnen würde, darf er das dann? Den Feiertag „aushebeln“?

Danke

gruß

sorry ich weiss es nicht —aber gute frage
take care
ischdem

Hallo,
tut mir leid, kann ich so in dieser Form leider nicht beantworten.
MFG
Marcjue

Hallo,

es zählt der im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsort. Wenn im AV steht das Du deine Arbeit in bzw. an einem bestimmten Ort zu erbringen hast, dann bist Du " geschützt", wenn das aber nicht feststeht, kannst Du sicherlich an allen Orten in der BRD eingesetzt werden. Dauerhaft, über Jahre, könntest Du selbstverständlich u.U.auf Gewohnheitsrecht pochen.

Gruß

Klaus

Hallo!

Wenn in dem Bundesland in dem sich Dein Arbeitsplatz (Einsatzort) befindet, ein gesetzlicher Feiertag ist, dann hast Du Anspruch auf Feiertagsvergütung ohne Arbeitsleistung. Mit anderen Worten: Du hast frei und bekommst Geld dafür.

Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Du stattdessen an diesem Tag in einem anderen „feiertagsfreien“ Bundesland für ihn arbeitest.
Er kann Dich bestenfalls darum bitten. Dann muss er Dir aber (neben Reisekosten, Spesen etc.) diese Arbeitszeit als Überstunden vergüten. Hinzu kämen noch diverse Feiertagszuschläge falls es eine entsprechende tarifliche Regelung gibt.

Gruß W.

Guten Morgen,
also so einfach ist das nicht. In deinem Vertrag steht dein „Arbeitsort“ ist dein arbeitsort Köln, kann er dich nicht einfach nach München schicken. Sollte er dies wollen, bedarf es einer Vertragsänderung bzw. einer Änderungskündigung (wäre der härteste Fall). Steht in deinem Vertrag bei Arbeitsort, Köln, München, Berlin und Hamburg (nur als Beispiel), kann er durchaus die Feiertage für dich „aushebeln“. Es zählt zudem der Feiertag am ArbeitsORT, z.B. du wohnst in Ulm und arbeitest in Neu-Ulm, dann müsstest du arbeiten, wenn am Wohnort Feiertag ist und am Arbeitsort nicht. Ich hoffe ich habe dir geholfen…

Greetz Nordi

Hallo,

darf er
das dann? Den Feiertag „aushebeln“?

I.d.R. ist der Einsatzort entscheidend. Typisch ist, daß solche Fragen im Vertrag geregelt werden.

Gruss

rambam

Hallo Willerd,
nach dem Gesetz zählt immer „was wäre ohne Feiertag“. Würdest Du ohne Feiertag in NRW arbeiten, zählt für Dich der Feiertag. Ausnahme: Wenn ihr sowoieso ständig (iäglich) wo anders eingesetzt seid und Du gar nicht nachweisen kannst, dass Du ohne den Feiertag in NRW nicht in München arbeiten müsstest.
Gruß
U. Daniel

Hallo,

m.E. darf er das, denn für die Feiertagsreglung ist immer der Arbeitsort maßgeblich nicht der Firmensitz oder der Wohnsitz. Sollte der Einsatz aber die regelmäßige Wochenarbeitszeit überschreiten, so ist diese auszugleichen.

vg
Milan

Ahoi Willert,

wenn Dein AV es her gibt…so rein hypotetisch…ja!

Jack

Hallo,

für den Feiertag ist der Beschäftigungsort relevant, der Wohnort spielt keine Rolle. Da der Beschäftigungsort meistens vertraglich festgelegt ist, würde sich eine eintägige Versetzung betreffend einen Feiertag auch nicht für einen Arbeitgeber rechnen, da zu einem der Aufwand zu groß wäre, zum anderen ja auch für die anderen Filialen Mitarbeiter vorhanden sind.

Hallo, es sind zu wenig informationen, wie sieht dein arbeitsvertrag aus, was steht da drin, wo du arbeitest? normalerweise kann er dich nicht nach münchen schicken, gibt es einen betriebsrat usw…
gruss mäggi

Ich möchte dir nichts falsches sagen, weil ich mich da nicht so genau auskenne. Falls aber ein Vertrag besteht, dass Du in allen Filialen jederzeit eingesetzt werden kannst, dann hast Du Pech gehabt. Falls es solche eine Regelung nicht gibt, dann ist der Arbeitsort maßgebend wo Du zur Zeit arbeitest. Bernwar

Hallo Willerd,

wenn es die betriebliche Notwendigkeit verlangt, kann dein Arbeitgeber verlangen, dass du an dem Feiertag in München arbeitest.

ABER: Das mindert nicht deinen Anspruch auf den freien Tag. Also: Wenn du an einem Feiertag arbeiten musst, muss es dafür gute Gründe geben, und du hast einen Anspruch darauf, den freien Tag an einem anderen Tag nachzuholen.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,

ausm Bauch geschossen sag ich mal…höchstens in Ausnahmefällen und freiwillig.

Schon wegen des Hohen Verkehrsaufkommens…

nein, Spaß…
Ich denke das sowas als gängige Praxis erstens nicht wirklich rentabel ist, und zweitens, Feiertage sind Feiertage.

Also nö mit minieinschränkung