Hallo,
mir ist durch einen Jobwechsel eine Frage aufgekommen.
Ich arbeite jetzt in einer Firma die mehrere Filialen in mehreren Bundesländern hat. Die Arbeitsplätze und die Tätigkeit ist überall gleich, so das jeder überall arbeiten könnte.
Ich arbeite in einer Filiale in NRW. Wohne auch in NRW. Angenommen es gibt jetzt in NRW einen Feiertag, so hätte ich ja eigentlich frei. Wenn dieser Feiertag aber bsp. in München nicht gilt, dürfte der Arbeitgeber dann verlangen das ich in der Münchener Filiale arbeite? Da ist ja dann kein Feiertag und es wird ganz normal gearbeitet.
Klar, die Reisekosten usw. müsste er ja übernehmen. Aber wenn es sich für den Arbeitgeber trotzdem rechnen würde, darf er das dann? Den Feiertag „aushebeln“?
Danke
gruß