Was zählt für Abrechnung? Mietvertrag oder gewohnt

Hallo,

ich habe von meinem ehemaligen Vermieter die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.03.09 bis zum 30.11.09 bekommen (schon im Dezember). Ich habe auch vom 01.03.09 bis zum 30.11.09 in der Wohnung gewohnt, allerdings steht im Mietvertrag etwas anderes! Der Mietvertrag beginnt erst am 01.04.09, nicht am 01.03.09.

Nun ist meine Frage, ob die Abrechnung vom 01.03.09 an rechtens ist, oder ob mir nur der im Vertrag festgelegte Zeitraum vom 01.04.09 bis zum 30.11.09 in Rechnung gestellt werden darf.

Schön wäre es wenn ihr mir Quellen angeben würdet, oder weiterführend Informationen.
Vielen lieben Dank im voraus
Julia

hallo julia,

wie das rein rechtlich aussieht kan ich dir nicht 100% ig sagen. aber: wenn du dort schon gewohnt hast und die zählerstände vom 01.03. unterschrieben hast ist das meiner meinung nach rechtlich bindend. außerdem wäre es nur fair von dir, wenn du wirklich ab dem 01.03. verbraucht hast diesen verbrauch auch zahlst. ich denke so würde es auch ein gericht sehen. und mit einer geleisteten untershcirft auf dem übergabeprotokoll ist es eben meiner meinung nach bindend.

ih hoffe ich konnte helfen.

vg
manuela

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen - ist nicht mein „Gebiet“.

schoerschi

Liebe Julia !
Natürlich zählt der Zeitraum in dem du drin gewohnt hast. Also ab 1.3.09.
Da gibt es auch keinen Weg drum herum. Wäre ja auch nicht ok für einen Monat nicht zu zahlen obwohl er genutzt worden ist.
Quellen gibt es hierfür keine. Was anderes wäre wenn im Vertrag stehen würde 01.04.2009 und du wärst erst am 01.05.2009 eingezogen dann würde der Vetrag zählen.
Grüße
Petra

Liebe Julia, wenn Sie da gewohnt haben dann sind da auch Nebenkosten angefallen - die müssen ja bezahlt werden. Haben Sie denn für den März überhaupt eine Miete bezahlt? …oer haben Sie da kostenfrei gewohnt?
Wo ist denn das Problem, das Sie für eine Leistung, die Sie erhalten haben (Wohnung) auch etwas bezahlen?
Gruss
S

Hallo,

Qellen habe ich keine.
Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß wenn du ja dort schon im März gewohnt hast auch Wasser, Heizung und all die anderen Nebenkostenrelevanten Dinge in Anspruch genommen hast.
Es wird wohl auch einen Grund gehabt haben, warum der Mietvertrag erst ab dem 1.4. datiert ist und du einen Monat die Kaltmiete nicht zahlen mußtes.
Oft gibt es ja auch solche Absprachen weil man unrenoviert übernimmt. Die Nebenkosten werden umgelegt und abgelesen, das ist dein Verbrauch und ich denke nur fair, daß du sie auch so zahlst.

Liebe Grüße, Armdier

Es darf das abgerechnet werden, was mit Ihnen verinbart war: Nutzen ab 1.3. = Kosten ab 1.3. - Weshalb überlegen Sie denn überhaupt etwas nicht zu bezahlen, was Sie doch in Anspruch genommen haben? Bedenken Sie dass es neben Mietverhältnissen auch vorhergehende Nutzugnsvereinbarugnen geben darf!

Hallo,

kann Dir hier leider nicht weiterhelfen. Eigentlich gilt das Datum im Mietvertrag, aber wenn Du schon vorher darin gewohnt hast ist das zweifelhaft.

Mieterverein kann eventuell helfen, aber hier bekommt man nur Auskunft bei Mitgliedschaft.

Suche doch mal über google, Rechtsfragen zum Mietvertrag,
oder vielleicht gibt es hier auch eine Hotline für Mietrecht.

Gruß

Zahlen Sie nur für Ihre Wohnzeit.
Gruss

Hallo, habe Ihre Frage übersehen. Bitte entschuldigen Sie. Denke das sich die Frage bereits erledigt hat!? sorry