Was zählt - Honorarvertrag oder Rechnung

Guten Tag,

ich habe mit meinem Träger einen Honorarvertrag geschlossen.

Die Zahlungsbedingungen lauten im Vertrag:
"Das Honorar word dem Auftraggeber zeitnah in REchnung gestellt und von diesem spätestens 2 Wochen nach Rechnungserhalt beglichen.!

Alle meine Rechnungen, auch die nicht das Honorar betreffen, schreibe ich mit einem Zahlungsziel von 6 Tagen nach Rechnungsdatum.

Ich möchte jetzt wissen ob für das Honorar das Zahlunsziel gemäß Honorarvertrag oder das Zahlungsziel laut Rechnung gilt.

Danke

Hallo,
es gilt hier die vertragliche Vereinbarung und das damit akzeptierte Zahlungsziel des Auftraggebers/Träger, welches vereinbart, dass Rechnungen 2 Wochen nach Rechnungserhalt beglichen werden.
Das auf der Rechnung eingetragene Zahlungsziel von 6 Tagen kann der Träger nicht beachten.
lG

Mh.

Das ja blöd, aber nicht gut.

Servus,

dass das nicht so arg blöd ist, kannst Du Dir vielleicht eher vorstellen, wenn Du Deiner Küche eine Arbeitsplatte in Mooreiche massiv gönnen möchtest, diese in Auftrag gibst und der Auftrag wird bestätigt, und dann rücken die Monteure irgendwann mit einer Arbeitsplatte in „Resopal Vintage 1955“ an, wedeln auf Deine empörte Nachfrage hin vergnügt mit einem Lieferschein, auf dem klar und deutlich „Resopal Vintage 1955“ zu lesen ist und erklären Dir, dass Auftrag und Auftragsbestätigung lange her sind und jetzt gefälligst genommen wird, was auf dem Lieferschein steht.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank für die sehr gute Erklärung.

Ich schreibe trotzdem nach 8 Tagen mal eine Mahnung.

Hallo,

wenn Dir die Geschäftsbeziehung wichtig ist, dann solltest Du das sein lassen. So etwas schafft schnell böses Blut und zeigt abgesehen davon, dass man sich offenbar den Vertrag, den man unterschrieben hat, nicht ordentlich durchgelesen hat. Das wirft schnell ein schlechtes Bild auf deine Professionalität.

Abgesehen davon, dass es für Zahlungsziele neben dem Wunsch der Liquiditätssteigerung natürlich auch praktische Gründe gibt. Es gibt in allen Firmen Zahlungsläufe zu bestimmten Terminen (oft zum Monatsende, was mit dem durchaus üblichen Zahlungsziel 30 Tage zusammen passt). Das ist ein Spiel, bei dem man mitspielen muss. Wer selbständig/freiberuflich tätig ist, weiß das. Dies nicht zu akzeptieren zeigt sehr deutlich, dass man noch nicht über angemessene Erfahrung/Professionalität verfügt.

Aber tröste Dich: 14 Tage sind immer noch sehr gut! In meiner Branche werden die Leute schon lange zum Teil bis 90 Tage hingehalten. 30-45 Tage sind durchaus nicht unüblich.

Gruß vom Wiz

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Vielen Dank für deine Ausführung.

Ich schließe mich deiner Meinung an.

Wenn ich aber von meinem Träger unprofessionell behandelt werde, dann kann ich das auch.

Nur ein Beispiel: Laut Vertrag werden einige Belege die man als Nachweis für Ausgaben sammeln muss am Ende der Vertragslaufzeit eingereicht und dann geprüft und dann wird abgerechnet.
Jetzt habe ich eine Mail bekommen in der es heißt, dass ich die Belege zum Jahresende einreichen soll. Die Mail widersprich dem geschlossenen Vertrag.

Aber nun gut damit.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

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Servus,

unprofessionell wäre hier nicht die Abrechnung zum Stichtag, sondern das Hinausschieben der Spitzabrechnung bis zum Vertragsende. Soll hier jemand, der zwanzig Jahre unter Vertrag stand, jetzt Belege von 1994 daherbringen?

Vielleicht schaust Du Dir die Formulierung nochmal genau an.

Schöne Grüße

MM

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