Was zählt zu freiverkäuflichen Arzneimitteln?

Hallo,

ich kontrolliere im Lebensmittel-Einzelhandel unteranderem ob der Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel vorhanden ist. Jetzt habe ich eine Frage dazu. Was zählt alles zu freiverkäuflichen Arzneimitteln? Gehören z.B. die Bad Heilbrunner Tees auch dazu? Es steht ja tlw. Arzneitee drauf.
Wäre super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Danke im Vorraus
Robbina

Hallo, also alle Arzneimittel, die apothekenpflichtig sind d.h. sie haben eine Zulassungsnr. bzw. Registrier-
nummer als Arzneimittel, dürfen nur in der Apotheke in
der Sichtwahl( nicht zur Selbstbedienung)verkauft werden.Das sind also keine Nahrungsergänzungsmittel mit verminderter Mehrwertsteuer.
Ob die Tees darunter fallen, weiss ich nicht genau.
Schau mal nach, ob auf der Packung der Vermerk „apothekenpflichtig“ steht und 19% Mwst. drauf
sind. Dann gehören sie definitiv nicht in den Lebensmittel-Einzelhandel.

Hallo Robbina,
es kommt drauf an wie die Dosierung ist. Z.B der Abführtee von Bad Heilbrunner ist apothekenpflichtig. Das heißt er hat diese Wirkung und darf nicht für den Kunden frei zugänglich stehen. Freiverkäufliche Arzneien sind z.B. Vitamin Präparate wie Centrum, oder Brausetabletten mit Calcium oder Magnesium etc. also alles was z.B. im Drogeriemarkt auch angeboten wird. Die Wirkung ist allerdings umstritten da in Magnesium Brausetabletten z.B. sehr wenig Magnesium enthalten und was vom Körper kaum aufgenommen werden kann. Bei Bad Heilbrunner gibt es wohl auch freiverkäufliche Tee´s, aber soweit ich das noch weiß ist es so wenn der Tee als Arzneitee gekennzeichnet ist ist er auch apothekenpflichtig. Apothekenpflichtig bedeutet das diese Arzneimittel nicht für den Kunden frei zugänglich stehen dürfen sondern er darf sie sehen und drauf zeigen. Also z.B. in der Apotheke sind das alle Sachen die hinter der Verkaufstheke stehen z.B.Aspirin. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Lg kathi

Hallo Robbina,
Arzneimittel erkennt man an der auf der Packung befindlichen Zulassungsnummer (abgekürzt „Zul.-Nr.:“). Wenn diese Nummer auf der Packung ist, handelt es sich um ein Arzneimittel. Steht auf der Packung noch zusätzlich „apothekenpflichtig“, dann darf das Arzneimittel wirklich nur in der Apotheke und nicht in der Drogerie (oder bei Aldi) verkauft werden.
Hoffentlich hilft Dir dsas weiter. Wenn nicht, melde Dich noch mal.

Viele GRüße, Birgit