Was zählt zu Spam-Nachrichten?

Ich habe einen kurzen Brief zur Firmenvorstellung verfasst und sende diesen an Firmen, nicht Privatpersonen, per Mail. Diese Firmen habe ich aus den „Gelbe Seiten“. Ich versende jede Mail einzeln. Logischerweise mit ordnungsgemäßer Absendermail- und Postadresse. Zählt das auch zu Spamnachrichten? Spams sind für mich die ständigen automatischen Mails vom selben Absender aber mit wechselnder E-Mailadresse, so dass das Blockieren keinen Sinn macht.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Hallo,
als Spam bezeichnet man eine Nachricht (meist Werbung), die dem Empfänger unverlangt zugestellt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie an mehrere Adressaten gleichzeitig oder nacheinander zugestellt wird.

Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Spam#Rechtslage_in_Deut…:
Aus unerwünschter E-Mail-Werbung kann sowohl ein wettbewerbsrechtlicher als auch ein privatrechtlicher Unterlassungsanspruch des Empfängers an den Versender erwachsen. Es ist dabei unerheblich, ob und wie häufig der Spammer schon spammte: Ein Unterlassungsanspruch entsteht ab der ersten E-Mail.

LG Culles

Ich habe einen kurzen Brief zur Firmenvorstellung verfasst und
sende diesen an Firmen, nicht Privatpersonen

Wenn du die Mails an Firmen richtetest, wäre das gar kein Problem. Das geht aber nicht. Mails werden immer von Personen empfangen bzw. gelesen, nicht von Firmen.

Wenn aber eine Firma im Internet eine Mailadresse für die Kontaktaufnahme veröffentlicht hat, darfst du getrost davon ausgehen, dass du diese Adresse zur Kontaktaufnahme nutzen darfst.

Du solltest aber vorsichtig sein. Kontaktaufnahme bedeutet nicht, dass du die Adresse gleich in deinen Newsletterverteiler einträgst, sondern dass du kurz (kurz!) dein Business vorträgst und anfragst, ob du hierzu weitere Informationen zusenden darfst.

HTH

Hallo,

hierzu noch eine Ergänzung: Und es sollte sich auch um ein „passendes Business“ handeln, bei dem man ehrlicherweise vermuten darf, dass ein potentielles Interesse an einer Geschäftsverbindung bestehen könnte / nicht ausgeschlossen ist. Da tut sich natürlich der Gebäudereiniger oder Büroausstatter leichter als der Anbieter von Spezialmaschinen für die Holzbearbeitung.

Wenn es mit der Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs hart auf hart kommt, dürften für den Anbieter der Holzbearbeitungsmaschinen die Chancen gegenüber einem Schlosser im Zweifelsfall schon nach der ersten Mail relativ schlecht aussehen.

Insoweit ist der Weg, persönlich passende Kontakte zusammenzutragen auf jeden Fall schon einmal der richtige Ansatz, um Ärger zu vermeiden. Dann sofort Leute aussortieren, die sich melden, und keine weiteren Mails haben wollen, und den Rest dann auch nicht ständig mit Belanglosigkeiten (tägliche/wöchentliche Supersonderangebote) zumüllen, sondern ohne ausdrückliches Einverständnis weiterer Bewerbung, es wirklich bei einer ersten Kontaktaufnahme belassen, und erst mit deutlichem zeitlichen Versatz dann einen 2. Versuch der Kontaktaufnahme starten.

Gruß vom Wiz

hi,

schmaler Grat auf dem man sich da bewegt: http://www.pfalz.ihk24.de/recht_und_fair_play/wettbe…

Gruss
K

Hallo,

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

aber gerne doch: Da es sich bei der Frage um eine Rechtsfrage handelt, stell die Frage doch bitte noch einmal dort unter Einhaltung der FAQ:1129

Aber eine Richtung kann ich schon vorgeben E-Mail-Werbung ist, gleich ob B2C oder B2B, nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Adressaten zulässig. Steht ja eigentlich auch schon im Link zur IHK:

„Das Werbemittel E-Mail ist immer dann rechtlich unzulässig, wenn keine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.“

oder anders gesagt:

Das Werbemittel E-Mail ist nur dann rechtlich zulässig, wenn eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.*

Wie man da eine Gratwanderung herauslesen kann ist mir schleierhaft.

Gruß

osmodius

*) und auch das ist interpretationsfähig: http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Urteil-st…

Hallo!

Entschuldigung, wenn ich das Thema noch einmal aufgreife, aber jetzt mal aus reiner Neuger gefragt: Zählt dann eine Initiativ-Bewerbung auch als Spam?
Weil sie wurde ja einerseits nicht verlangt und ist - wenn auch indirekt - Werbung für die eigene Person/Arbeitskraft.

Lieben Gruß

Michael Vogl

Hallo,

das hängt von der Einstellung des beworbenen Unternehmens ab. Bei manchen Firmen sind Initiativbewerbungen erwünscht (also gewissermaßen „verlangt“), dann handelt es sich nicht um eine Spam.

LG Culles

Moinsen!

Danke für die Antwort.

Lieben Gruß

Michael Vogl