Was zählt zum Gesamteinkommen Familienversicherung

Guten Tag,es wäre sehr nett, wenn jemand Auskunft darüber geben könnte, was zum Gesamteinkommen bei der Familienversicherung zählt. Nehmen wir an: Herr und Frau Streit sind verheiratet haben ein Kind. Herr Streit ist Student und erhält BAFÖG. Herr und Frau Streit trennen sich. Frau Streit zahlt Unterhalt (ca.220,00Euro) für das gemeinsame Kind. Herr STreit lebt mit dem Kind jetzt getrennt von Frau Streit. Herr Streit beantragt Wohngeld und bekommt dieses auch bewilligt.Jetzt meine Fragen: Was zählt als Einkommen bei der Familienversicherung. Zählen BAFÖG und Wohngeld als Einkommen? Wird der Unterhalt bei dem Kind als Einkommen angerechnet?
Danke.

Entschuldigt, aber es hat sich noch eine Frage ergeben. Nach einer Scheidung müsste sich ein Student über 30 freiwillig krankenversichern. Wie sieht es hier mit dem Einkommen aus? Zählt BAFÖG als Einkommen?Zählt Wohngeld als Einkommen? Nochmals vielen Dank.

Hallo,

weder Wohngeld noch BafÖG noch der Unterhalt für das Kind gehören zum Gesamteinkommen, das den Familienhilfeanspruch in der GKV beeinflusst.

Gruß Woko

Hallo,

bei der Berechnung des eigenen Beitrages als freiwilliges Mitglied sieht es dann schon anders aus. Dort werden alle Einnahmen zum Lebensunterhalt bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Vielleicht hilft ja der folgende Link um Einzelheiten zu klären:
http://www.versicherungswissen.org/KV/Beitrag-freiwi…

Gruß Woko

Hallo Woko,
danke für die schnelle Auskunft. Das bedeutet also, dass Wongeld und Bafög nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Was dazu führt, dass die Person im Sinne der Familienversicherung kein Einkommen hat. Ist das so richtig? Wenn jetzt zu dem BAFÖG und Wohngeld auch noch 300,00 Euro Elterngeld kommen würden, würde es nicht zur Beendigung der Familienversicherung führen. Ich meine ganz konkret, ob Elterngeld in HÖhe von 300,00 € (es wurde im Jahr vor der GEburt eines KIndes kein Einkommen erlangt, sondern nur BAFÖG)als Einkommen angesehen wird?

Müssen diese Einkommen im Antrag aufgeführt werden? Im Antrag steht Einkünft im Sinne des Einkommensteuergesetz. Sind diese Einkünft nach diesem Gesetz?

Danke.

Hier habe ich auch eine Frage. Wie wird Eltergeld (300,00€) bei der Berechnung des Einkommens bei der freiwilligen Versicherung aus?

Hierfür auch ein Danke.

Hallo,

das Elterngeld ist n. § 3 Nr. 67 EStG eine steuerfreie Leistung. Deshalb sind die Beträge auch keine Einkünfte, die angegeben werden müssen.

Gruß Woko

Hallo,

für die Beitragsberechnung als freiwilliges Mitglied sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen. Hierzu gehört m.E. nach auch das Elterngeld. Das ist in dieser Situation aber zweitrangig, da der Beitrag mindestens von einem monatlichen (fiktiven) Einkommen von 840 € berechnet wird.

Gruß Woko