Was zählt zum Umsatz nach UstG?

Hallo zusammen,

ich bitte um eine Erklärung in Laiensprache, denn die Gesetzestexte haben mich nicht aufklären können:

Was gehört zum Umsatz im Sinne des (§19) Umsatzsteuergesetzes?

Also wenn man eine Umsatzsteuererklärung machen sollte und den Umsatz angeben - wären das dann wirklich nur die durch Dienstleitungen oder Verkäufe erwirtschafteten Einnahmen eines Unternehmens, nicht jedoch Einnahmen durch bsp den Verkauf von Büromöbeln? (Also vorausgesetzt man handelt nicht mit Büroböblen natürlich…)

Und sowas wie die Auflösung einer Ansparrücklage wäre da doch dann sicher nicht drin, oder?

Vielen Dank!

Die Auflösung einer Ansparabschreibung ist kein Umsatz im Sinne § 19 (2) UStG. Ebensowenig der Verkauf von Anlagevermögen.

Vielen Dank für die klare Antwort!

Die Auflösung einer Ansparabschreibung ist kein Umsatz im
Sinne § 19 (2) UStG. Ebensowenig der Verkauf von
Anlagevermögen.