Was zählt zur Erbmasse?

Vererberin ist 2002 gestorben. Sie hat 1995 Reihenhäuser an die Erben und an andere Personen notariell zum Nießbrauch überschreiben lassen. Zur Regelung des Nachlasses wurde ein Testamentsvollstrecker eingesetzt. Gehören die 1995 überschriebenen Häuser noch mit zur Erbmasse?

Nein…

Im Grundbuch müssten hier ja die neuen Eigentümer stehen.
Das Nießbrauch gilt ja nur solange, wie der Nießbrauchberechtigte lebt.

Gruß