Was zahlt die haftpflicht bei verkehrsunfall ?

hallo,
folgendes ist passiert . ein fußgänger rannte über rot weil er den bus noch bekommen wollte .durch die linksabbieger hatte ich ihn zu spät gesehen und trotz vollbremsung angefahren .trotz total kaputter scheibe und kratzer meines autos hatte die fußgängerin echt glück gehabt meinten die ärtze ( schädel-hirntrauma und schürfungen am knie )
sie hat eine haftpflichtversicherung und ist 100% schuld ( viele zeugen ).
meine frage nun . kann ich ausser dem schaden am auto auch schmerzensgeld ( eine woche krankgeschrieben ),ausfallgeld fürs auto und verdienstausfallsgeld verlangen von der versicherung ? ein freund meinte das ich dies alles tun sollte aber ich weiß nicht so recht . habe leider keine verkehrsrechtschutzversicherung wie ich zuerst dachte …könntet ihr mir weiter helfen ?

vielen lieben dank im vorraus alexa

Hallo,

grunsätzlich können Sie alle Schäden, die Sie erlitten haben bei dem Schädiger geltend machen. Hierzu würden auch die Kosten für anwaltschaftliche Hilfe zählen. Ein Mitverschulden Ihrerseits müssen Sie sich zurechnen lassen, d.h. der Schadenbetrag wird entsprechend gekürzt werden. (So wie Sie den Schaden schildern, sehe ich die 100% Schuld bei dem Unfallgegner nicht, daher der Hinweis).
Bei Sachschäden stehen Ihnen grundsätzlich die Reparaturkosten, maximal der Zeitwert zu.
Wenn Sie selbst einen Personenschaden erlitten haben, so haben Sie grundsätzlich auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Sollten Ihre Verletzungen derart schwer gewesen sein, dass Sie auch gar kein Auto haben fahren können, so kann eine Erstattund für den Ausfall des Fahrzeuges grundsätzlich in Frage gestellt werden.
Mein Tipp: Setzen Sie sich mit der Haftpflichtversicherung, die für den Schaden aufkommen soll, in Verbindung und besprechen Sie alles.
Ich bitte um Verständnis, dass bei der allgemeinen Fragestellung nur eine allgemein gehaltene Antwort möglich ist.
Hoffe dennoch, dass die Angaben helfen.
Viele Grüße
Nancy

hallo,

folgendes ist passiert . ein fußgänger rannte über rot weil
er den bus noch bekommen wollte .durch die linksabbieger hatte
ich ihn zu spät gesehen und trotz vollbremsung angefahren
.trotz total kaputter scheibe und kratzer meines autos hatte
die fußgängerin echt glück gehabt meinten die ärtze (
schädel-hirntrauma und schürfungen am knie )
sie hat eine haftpflichtversicherung und ist 100% schuld (
viele zeugen ).
meine frage nun . kann ich ausser dem schaden am auto auch
schmerzensgeld ( eine woche krankgeschrieben ),ausfallgeld
fürs auto und verdienstausfallsgeld verlangen von der
versicherung ? ein freund meinte das ich dies alles tun
sollte aber ich weiß nicht so recht . habe leider keine
verkehrsrechtschutzversicherung wie ich zuerst dachte
…könntet ihr mir weiter helfen ?

vielen lieben dank im vorraus alexa

Hallo,

also wenn Sie 1 Woche krank geschrieben waren, dann hätten Sie das Auto in der Zeit evtl. garnicht genutzt, dennoch könnte man den Anspruch stellen. Beim Verdienstausfall klappt das natürlich nur, wenn man nicht angestellt ist.

Ohne die Versicherung schröpfen zu wollen, würde ich es in realistischem Umfang einfach machen, wenn es tatsächlich ein berechtigter Anspruch ist. Mehr als Ablehnen können sie ja nicht.

Gruß aus Berlin

Alex Haid
Versicherungsmakler

Hallo,

ja sicher.
Der Schaden am Auto, Schmerzensgeld, auch Verdienstausgfall kann als Schadenersatz geltend gemacht werden.
Wenn die Dame so eindeutig Schuld ist, würde ich mir bei auftretenden Schwierigkeiten mit deren Haftpflichtvers. dennoch einen Anwalt (am besten Fachanwalt Verkehrs- und/oder Vers.-Recht) nehmen.
Soweit mir bekannt, muss den die gegn. Haftpflicht mit bezahlen. Einfach mal einen RA fragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo!

Gehen Sie zum nächsten Amtsgericht und suchen Sie einen Rechtspfleger auf.
Dieser ist verpflichtet, Sie kostenlos zu beraten.
Zur Not suchen sie sich einen der Rechtspfleger aus den näher gelegenen Amtsgerichten aus.
Damit ist es nämlich wie mit den Anwälten! Sie werden kaum Gute finden.

Die wesentlichere Frage in dem Zusammenhang ist, ob Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, denn wenn SIE Spätfolgen davon tragen, dann wird das weder eine Unfallversicherung tragen, noch der Staat, es sei denn Sie setzen auf ein Leben in Hartz IV.

Die meisten Menschen neigen dazu ihr Auto besser zu versichern als sich selbst!

Gruß
Christoph Mittler

Hallo,

Grundsätzlich würde ich in diesem Fall anwaltlichen Rat einholen!

Meine persönliche Einschätzung:

grundsätzlich wird der Fußgänger keine 100% Schuld bekommen, sondern vermutlich eine Teilschuld, da du als Autofahrer immer eine gewisse Mitschuld (Gefährundshaftung) erhalten wirst (wenn auch nur gering). Aber dies nur am Rande.

Natürlich kannst du auch Schmerzensgeld verlangen.
Ausfallsgeld für´s Auto ? Du meinst für die Woche der Reparatur ? Anstelle von einem Leihwagen ? Da wäre die Frage, ob du in der Woche, als du krank geschrieben warst überhaupt hättest das Fahrzeug benutzen können/ dürfen? Wieso Verdienstausfallsgeld ? Wenn du krankgeschrieben bist erhälst du doch Lohnfortzahlung oder ?
Gruß Jochen

hallo Alexa,

melden Sie den Schaden so, wie er eingetreten ist. Verdienstausfall macht in der Regel der Arbeitgeber geltend, weil Sie ja vermutlich Lohnfortzahlung haben. Wenn nein, dann machen Sie den selbstverständlich geltend. Grundsätzlich können Sie auch Schmerzensgeld fordern - bitte genaue Diagnose angeben.

MfG
Dr.Schamberger

folgendes ist passiert . ein fußgänger rannte über rot weil
er den bus noch bekommen wollte .durch die linksabbieger hatte
ich ihn zu spät gesehen und trotz vollbremsung angefahren
.trotz total kaputter scheibe und kratzer meines autos hatte
die fußgängerin echt glück gehabt meinten die ärtze (
schädel-hirntrauma und schürfungen am knie )
sie hat eine haftpflichtversicherung und ist 100% schuld (
viele zeugen ).
meine frage nun . kann ich ausser dem schaden am auto auch
schmerzensgeld ( eine woche krankgeschrieben ),ausfallgeld
fürs auto und verdienstausfallsgeld verlangen von der
versicherung ? ein freund meinte das ich dies alles tun
sollte aber ich weiß nicht so recht . habe leider keine
verkehrsrechtschutzversicherung wie ich zuerst dachte
…könntet ihr mir weiter helfen ?

vielen lieben dank im vorraus alexa

Das gibt es nicht, dass ein angefahrener Fußgänger 100% Schuld hat! Sie als Autofahrer haben immer noch die Betriebsgefahrhaftung (mindestens!) Die Fragen, die sie stellen kann ihnen nur ein Anwalt beantworten!

Hallo,
ich würde Deinem Freund recht geben, was Deine möglichen Forderungen angeht.
Auch dann, wenn sich ergibt, dass die Fußgängerin nicht zu 100% schuld ist.
Jürgen Glaser

hallo alexa,

versuch macht kluch.

Stelle die Forderungen und dann wist Du schon sehen, was der Haftpflicht-VR anerkennt.

Sofern Du nicht übertreibst, wirst Du auch die persönlichen Schäden ersetzt bekommen!

toi toi toi
pe

Hallo auch!

Zuerst einmal empfehle ich grundsätzlich hier den Kontakt zum eigenen Haftpflichtversicherer zu suchen, da ich (trotz der roten Ampel) davon ausgehe, dass dem Autofahrer grundsätzlich eine Teilschuld obliegt (Gefährdungshaftung aus dem Betrieb des Fahrzeuges heraus).

Ferner wenn es um die Geltendmachung weiterer Ansprüche geht (insbesondere Schmerzengeld) wird man meiner Ansicht nach um einen fähigen Anwalt nicht herumkommen.

Besten Gruß
Chris