Was zahlt die Haftplicht, was nicht? Porto/Gebühre

Guten Tag,

Die Frage selbst wollte ich zwar etwas konkretisieren, aber dafür haben leider die Zeichen nicht ausgereicht. =)

Zum Fall:
Vor etwa 5 Wochen besorgte Person B für Person A über eBay ein Asus Eee 1000HE, welches Person A gestern zu Person B brachte zwecks Datenaustausch. Als Person B vom Stuhl aufstand stolperte er über das Ladekabel und zog das Eee vom PC-Tisch, wodurch es etwa von einem Meter Höhe auf den Boden fiel und das Display dadurch sehr mitgenommen wurde. Heisst im Klartext: Einige Risse über den gesamten Screen und lediglich die Anzeige von schwarzen und weissen Streifen, Flecken, Mustern, etc.
Heute Morgen schaltete Person B seine Haftpflichtversicherung ein, welche ihn darum bat, den Schaden durch Experten ermitteln zu lassen. Da Person B in die Uni musste und Person A frei hatte, hat Person A sich das Eee geschnappt und ist zum nächsten Computer-Fachhändler gefahren, welcher aber gleich sagte, dass sie selbst das Gerät einschicken würden und ich mich mit dem Hersteller in Verbindung setzen sollte, weil es einfach praktischer wäre. Gesagt, getan. Person A hat bei Asus angerufen und sich mitteilen lassen, dass er ein Send-In-Forumlar ausfüllen müsste und das Gerät einschicken muss. Im Formular steht, dass die Kosten für den lediglichen Kostenvoranschlag sich auf 80 Euro belaufen, ungeachtet dessen, ob er angenommen wird oder nicht.
Person A weiß, dass der Austausch von Displays bei Net/Notebooks sehr kostspielig ist und sich auf mehrere Hundert Euro beläuft. Da das Gerät aber „nur“ 380 Euro gekostet hat und auch noch 80 Euro für den Kostenvoranschlag hinzukommen, weiß er nicht, ob sich das überhaupt lohnt im Sinne der Haftpflichtversicherung. Zudem weiß Person A noch nicht, ob weitere Schäden durch den Sturz entstanden sein könnten.
Nun die Frage, ob der Versicherung vielleicht mitgeteilt werden sollte, dass die Reperaturkosten samt Gebühren deutlich höher sein könnten als der Ersatz eines neuen Gerätes. Zudem ist Person A ziemlich weit durch die Gegend gefahren, hat rumtelefoniert und soll zudem die Portokosten für das eingeschickte Gerät aufbringen. Wer zahlt dafür?
Zahlt die Haftpflicht überhaupt die Kosten des Kostenvoranschlages?
Um eventuellen Bedenken zu entgegnen: Es geht Person A nicht darum, das Geld für das Gerät zu erhalten um dann damit sonstwas zu machen. Person A würde sich exakt das gleiche nochmal kaufen. Preislich hat sich nichts geändert, es ist wiegesagt nur 5 Wochen alt. Achja und letzte Frage, was passiert mit dem alten Netbook, sollte es ersetzt werden?

Danke im vorraus =)

PS:

  • Person A wohnt nicht mit Person B zusammen
  • Person B hat sich das Netbook nicht ausgeliehen
  • Person A ist sich nicht sicher, ob es Probleme geben könnte, weil der Name von Person B auf der Rechnung steht, welche den eBay-Account hat. Im Zweifelsfall kann Person A jedoch mit Kontoauszügen belegen, dass der Betrag von 389 Euro von seinem Konto aus überwiesen wurde

Mfg
Philip

Nun die Frage, ob der Versicherung vielleicht mitgeteilt
werden sollte, dass die Reperaturkosten samt Gebühren deutlich
höher sein könnten als der Ersatz eines neuen Gerätes. Zudem

Das würde ich auf jeden Fall tun.

ist Person A ziemlich weit durch die Gegend gefahren, hat
rumtelefoniert und soll zudem die Portokosten für das
eingeschickte Gerät aufbringen. Wer zahlt dafür?

Es ist eine Obliegenheit des geshädigten, seinen Anspruch in geeigneter Weise zu begründen. Insofern müßte er damit rechnen, diesen Aufwand selber treiben zu müssen. Bei belegbaren Kosten (Porto) sind die Chancen gut, dass die Versicherung diese erstattet.

Zahlt die Haftpflicht überhaupt die Kosten des Kostenvoranschlages?

Nachfragen.

wiegesagt nur 5 Wochen alt. Achja und letzte Frage, was
passiert mit dem alten Netbook, sollte es ersetzt werden?

Die Versicherung kann es einziehen, wenn sie will.

danke für die Antwort =)

Wie ist das mit der Tatsache, dass Person B die Haftpflichtversicherung hat und gleichzeitig auch die Person ist, dessen Name aufgrund des eBay-Accounts auf der Rechnung steht? Problematisch?

Und mir fiel nochwas ein gerade. Ich würde es gerne in den vorpost editieren, aber so eine Funktion… gibts nich (?)

Jedenfalls: Wenn die Versicherung das Recht hat, den defekten Eee „einzuziehen“, zwecks Ausgleich, als Beweis, wieso auch immer. Was passiert mit den Daten von Person A? Darf er die Festplatte vorher ausbauen? Person A hat kein höchst bristantes Material auf der Platte, allerdings ist ihm unwohl bei dem Gedanken, dass jeder Hunz und Kunz theoretisch vollen Zugriff hätte. Wie verfährt man da?