Guten Tag, meine Freundin hatte vor ein paar Wochen einen heftigen Zusammenprall mit einem mittelgroßen (nahe Kniehöhe) Hund der Nachbarn. Dieser rannte auf einer Hundewiese aufgeregt rum und dann auf sie zu und bevor irgend jemand wusste, worauf das hinausläuft, rannte er voll in sie rein Ein Bein war schmerzhaft geprellt, das andere jedoch so schwer verletzt, dass sie in einer OP ein Stück aus dem Hüftknochen entnommen bekam, das dann in das Knie eingesetzt wurde. Die voraussichtliche Dauer, in der sie das Bein keinesfalls belasten darf, ist mit 8 Wochen vorhergesagt, danach wird aber noch keineswegs von einer Heilung gesprochen werden. Momentan ist sie Zuhause mit diversen Hilfsmitteln (Rollstuhl, Krücken) Aber sie kann 1. sich nicht alleine duschen 2. den Haushalt nicht machen 3. die Räume ihrer Wohnung nicht problemlos wechseln wegen kleinerer Stufen und kommt nicht mal alleine auf die Terrasse, da auch dort eine Stufe überwunden werden muss und der Rollstuhl ja von einer Seite auf die andere gehievt werden müsste
Es ist also eine sehr unschöne Situation. Ihre Krankenkasse hat ihr keine Hilfe bei der Körperpflege genehmigt, das macht sie jetzt aus dem eigenen Geldbeutel. Die Krankenkasse zahlt für maximal 28 Tage 5 €/Std. für eine Reinigungshilfe ( da frage ich mich - wo ist denn da eigentlich der Mindestlohn ??) und diese sind jetzt schon so gut wie um. Nun weiß sie nicht, wie es weiter gehen soll. Ich frage mich, ob nicht die Haftpflichtversicherung für den Hund für diese ganzen Kosten aufkommen müsste ?? Bzw. diese Frage möchte ich hier gern stellen
(sorry für den langen Text
) Freundliche Grüße BeaKorell
Hallo natürlich muss die Haftpflicht Versicherung des Hundebesitzers dafür zahlen ( wenn eine vorhanden ist ).
viele Grüße noro
Und weißt Du was ich mich frage ?
Wieso das nicht geklärt wurde !
Man muss natürlich den Hundehalter informieren und diese Forderung stellen, der haftet entweder persönlich oder wenn er eine VS hat, dann die.
Und von einem Schmerzensgeld ist ja noch gar nicht die Rede.
das die Kosten für Pflege, Hilfe im Haushalt, entgangener Lohn (so angefallen) usw. übernommen werden müssen sollte klar sein.
Bei Körperschaden führt der erste Weg zum Rechtsanwalt, den man ebenfalls auf Kosten des Hundehalters (dessen VS) mit all diesen Fragen rund um die Haftung und Schmerzensgeld fragen kann. Er kümmert sich um all diese Dinge .
ich fürchte fast, man hat den Unfall nicht mal von Polizei aufnehmen lassen und/oder hat nicht mal die Personalien des Hundehalters .
MfG
duck313
Und wenn keine vorhanden ist, dann eben der Halter persönlich!
Es ist ja immer ganz nett, sofort an Versicherungen zu denken. Aber als Geschädigter kann einem die Versicherungssituation des Schädigers erst einmal vollkommen egal sein! Weder ob überhaupt, noch in welcher Höhe für welches Risiko eine Versicherung besteht, hat irgendetwas mit der Frage zu tun, ob und welche Ansprüche man berechtigterweise stellen kann.
Hallo Duck, ich hatte seinerzeit von unterwegs auf den Beitrag geantwortet aber ich sehe das hier gar nicht
Danke für die Rückmeldung.
Der Hundehalter war bekannt (Nachbar), der hat auch direkt seine Versicherung informiert aber diese hat sich noch nicht gerührt…
Die Krankenkasse hat einige Leistungen verweigert (was ich auch nachvollziehen kann), die aber trotzdem zwingend auch nach den genehmigten 28 Tagen noch nötig waren wie z.B. bei der Hilfe im Haushalt. Hilfe bei der Körperpflege (duschen) wurde z.B. von Anfang an komplett abgelehnt…
LG bea
Es ist ja immer ganz nett, sofort an Versicherungen zu denken. Aber als Geschädigter kann einem die Versicherungssituation des Schädigers erst einmal vollkommen egal sein! Weder ob überhaupt, noch in welcher Höhe für welches Risiko eine Versicherung besteht, hat irgendetwas mit der Frage zu tun, ob und welche Ansprüche man berechtigterweise stellen kann.
Aber an wen soll man sich denn dann wenden ? Ich finde es ehrlich gesagt traurig, dass man sich als Geschädigter um alles kümmern muss - vor allem, weil man sehr eingeschränkt ist und man im Zweifel gar keine Ahnung hat, was man tun muss. So wie jetzt eben auch bei meiner Freundin…
Sie wollte z.B unbedingt an einer Beerdigung teilnehmen und das konnte sie nur, weil sie einen Dienst beauftragt hat, sie mit Rollstuhl hin und her zu fahren. Wer trägt die Kosten dafür ?? Ich finde, das gehört durchaus mit in diese unter dem Punkt „Vermögenschaden“ aufzuführenden Dinge. Aber sie weiß nicht, wie sie das geltend machen soll.
LG bea
Man wendet sich an den Halter des Hundes (Schädiger). Und es ist ganz alleine sein Problem, ob er die Schäden aus eigener Tasche bezahlt oder hierfür seine ggf. bestehende Versicherung in Anspruch nimmt.
Und wenn der Halter=Schädiger nicht von sich aus in geeigneter Form reagiert, dann verklagt man ihn eben.
Hm. So habe ich das nicht gedacht.
Danke für die Info.
Gruß bea