Zahlt eine TK bei Diebstahl eintragungspflichtige Geräte (z.B. Gasanlage), die fest im Fahrzeug eingebaut worden sind aber noch nicht vom TÜV eingetragen wurden?
Zahlt eine TK bei Diebstahl eintragungspflichtige Geräte (z.B.
Gasanlage), die fest im Fahrzeug eingebaut worden sind aber
Wenn man belegen kann, dass dieses Gerät im Fahrzeug eingebaut war und vom Täter entfernt wurde, ja.
noch nicht vom TÜV eingetragen wurden?
Was hat die Versicherung mit dem TÜV zu tun ?
Das Auto wurde komplett entwendet, inkl. Gasanlage. Die Vers. meint, sie zahlt nur was im Fz-Schein eingetragen worden ist. Aber das hört sich für mich seltsam an.
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Hallo,
naja, ich kann mir vorstellen, das hängt mit dem Nachweis zusammen. Der Schaden muss ja nachgewiesen werden, das was im Fahrzeugschein steht ist klar vorhanden, alles andere musst Du irgendwie belegen können,
viele Grüße
Andreas
Hi kocher!
schau doch mal in Deine Versicherungsbedingungen.
In meinen steht:
Fahrzeugversicherung
§12 Umfang der Versicherung
Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, Zerstörung und der Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch deren Einbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen dem Einbau nicht entgegenstehen.
Zu Hinterfragen wäre damit, ob die ABE durch den Einbau erloschen ist.
Dies könnte durch fehlende Abnahme durch einen Sachverständigen erfolgt sein.
Viel Erfolg
Ulli
meint, sie zahlt nur was im Fz-Schein eingetragen worden ist.
Aber das hört sich für mich seltsam an.
Wie Andreas schon sagt, Du mußt belegen können, das dioe Anlage eingebaut war. Du hast bestimmt eine Rechnung eines Fachbetriebes, wenn dann auch noch die Bezahlung quittiert wurde, ist der Nachweis m.E. erbracht.
Zahlt eine TK bei Diebstahl eintragungspflichtige Geräte (z.B.
Gasanlage), die fest im Fahrzeug eingebaut worden sind aber
noch nicht vom TÜV eingetragen wurden?
Hallo,
wie Ayla schon richtig sagte: die Bedingungen sind entscheidend… und zwar genau die Bedingungen, die in Deinem Vertrag vereinbart sind.
Gibt es dort (noch) eine Teileliste bzw, was steht ansonsten dort zum Vers.-Umfang und speziell zu Zubehör/Fz-Teilen? Ansonsten gilt die Grundregel, dass Teile zugelassen sein müssen, und das sehe ich hier zumindest kritisch.
Mir ist auch ehrlich gesagt nicht ganz klar, was denn eine „Gasanlage“ eigentlich ist und über welche Art von Fahrzeug wir sprechen… Und: was kostete das Ding?
Grüße, M