Was zahlt eine Rechtsschutzversicherung?

Guuten Tag verehrte Versicherungsexperten,
wenn es um eine gerichtliche Auseinandersetzung geht,
was zahlt die Versicherung?
Eigenen Rechtsanwalt?
Fremden Rechtsanwalt?
Gerichtskosten?
Sonstige Ausgaben und Kosten?

Danke für Rat!

Grüße
Caro

Hi,
genau steht das in den Versicherungsbedingungen,

  1. ggf. garnichts (wenn lt. Versicherungsbedingungen für diese Art Rechtsstreit kein Versicherungsschutz besteht, z.b. bei einer Privatrechtsschutzversicherung, wenn die Auseinandersetzung aus einem Verkehrsunfall resultiert und dieses risiko nicht versichert ist)
    oder ein pikantes Detail: Diverse Versicherer bieten keinen Rechtsschutz bei Straftaten, die man nur vorsätzlich begehen kann. Damit fallen z.b. Diebstahl, Betrug, Mord etc. schon mal raus, auch wenn Du fälschlicherweise beschuldigt wirst.

was zahlt die Versicherung?

insgesamt wenn der Rechtsstreit von Dir ausgeht, nur wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Eigenen Rechtsanwalt?

ja

Fremden Rechtsanwalt?

ja, aber nur wenn Du verlierst, sonst muss ja der Gegner zahlen.

Gerichtskosten?

ja

Sonstige Ausgaben und Kosten?

z.t. z.B. HUK-Coburg zahlen „Kosten bei Gericht“ = also z.B. nicht deinen Verdienstausfall oder Deine Fahrtkosten.

Danke für Rat!

–> lass Dir einfach mal die Versicherungsbedingungen von einem Versicherer Deiner Wahl zuschicken, ggf. gibt es die auch im Web einzusehen.

Gruss A.

Guten Tag Carolin,

Die Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Deiner rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind vor allem

  • die Kosten Deines Anwalts nach der gesetzlichen Gebührenordnung
  • die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie die Vollstreckungskosten,
  • die Kosten Deines Gegners, soweit Du diese zu tragen hast.

Alle Kosten werden natürlich nur bis zur Höhe der Versicherungssumme getragen. Zudem gibts je nach Versicherer Selbstbehalte von 0-500 Euro.

Außerdem sorgt der Versicherer in Strafsachen für die Stellung einer Kaution und bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung notwendiger Unterlagen. Geldstrafen und Bußgelder darf Dir Dein Rechtsschutzversicherer allerdings nicht abnehmen.

Viele Grüße

sascha

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Danke Andreas!
Ich bin mal davon ausgegangen, dass Versicherungsschutz besteht.
Und um Mord geht es nicht :smile:

Woher hast du das Wissen denn, warst selbst ein mal als Versicherungsnehmer in einer Sache unterwegs, oder
einfach WIssen und Erfahrung?

Gruß
Caro

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Hallo Sascha und auch dir Danke!
Kann es sein, dass man nur noch einen Stern
vergeben darf?
Hätte dir gerne einen gegeben…

Danke auch dir für die präzise Auskunft!

Gruß
Caro

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Hallo Carolin,

was denn für Sterne? das kenn ich gar nicht :frowning:(
Naja, hauptsache es hat geholfen.

Gruß
Sascha

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Hi, nö steht in den Versicherungsbedingungen meiner Rechtsschutzversicherung, da steht aber noch viel mehr drin.
Hab es mal etwas ausführlicher gelesen, da ich damit rechnen musste, dass ein Versicherungsfall eintritt.

A.

Hi Caro!

i.d.R. zahlen diese Versicherungen den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten.
Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass der Versicherungsschutz bereits VOR Beginn der Streitigkeiten bestanden haben muss. Ansonsten haben die Gesellschaften immer gerne die Ausrede das zum Beginnzeitpunkt kein Schutz besteht. Auch ist jeder Vertrag mit Wartezeiten verknüpft. Schliesst du heut eine Versicherung ab, musst du bis zu 8 Monate warten bevor die Rechtschutzversicherung im Schadenfall zahlt. Dies hängt aber von der Gesellschafdt ab.
mfg
tina

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Hallo!

Wartezeiten liegen etwa bei 3 Monate. 8 Monate is nen bischen lang.

lilly