Was zahlt Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Hi,

Viele Versicherungen bieten derzeit eine sehr günstige KFZ-Versicherung an. Der wahrscheinlich größte und wichtigste Unterschied zu bisher ist der Ausschluss der „groben Fahrlässigkeit“.
Mir ist klar, dass man bei Rotlichtfahrt etc. große Einbußen bei der Kaskoversicherung hat.

Doch wie verhält es sich bei der KFZ-Haftpflichtversicherung?

Angenommen nach Überfahren einer roten Ampel oder durch höhere Geschwindigkeitsüberschreitung wird vom Versicherten ein anderes Auto gerammt. Der Sachverhalt der groben Fahrlässigkeit ist gegeben.
Durch den Unfall entsteht vielleicht erheblicher Personenschaden beim anderen Fahrer mit Folgeschäden, Verdienstausfall, Erwerbsminderung etc.

Kann sich die KFZ-Haftpflichtversicherung in diesem Fall auch auf die grobe Fahrlässigkeit berufen und bspw. nur 50% des Schadens übernehmen???

Hallo elcolombiano,

die Hürden für eine Leistungseinschränkung infolge grobe Fahrlässigkeit sind in der Kfz-Haftpflicht deutlich höher als in der Kaskoversicherung.

So ist die bloße grobe Fahrlässigkeit kein Grund für den Versicherer, Regress zu nehmen oder gar seine Leistung einzuschränken. Anders sieht es aus bei Fahren ohne Führerschein oder unter Alkoholeinfluss. Hier kann der Versicherer sehr wohl Regress nehmen, jedoch ist dieser der Höhe nach beschränkt, meist auf 5.000,- €. Geregelt ist dies in den Versicherungsbedingungen (neue Versionen: siehe Abschnitt D)

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

wegfall des „alles oder nichts“ - diese frage stellt sich bei der haftpflichtversicherung so nicht!

grundsätzlich muss der haftpflichtversicherer an den geschädigten leisten, egal, welches verschulden den versicherten trifft (auch bei vorsatz!) allerdings wird der versicherer den versicherten dann (sozusagen „intern“) in regress nehmen.

in welcher höhe der versicherer an den geschädigten leisten muss, kommt nicht darauf an, welches verschulden den versicheren selbst trifft, sondern nur darauf, ob der geschädigte ein mitverschulden hat.

Das heißt dann also der Geschädigte bekommt seinen Schaden und die Folgeschäden immer ersetzt.
Die Versicherung kann dann aber danach den grob fahrlässigen Verursacher auf Schadensersatz verklagen, wenn dieser nur einen sogenannten „Basis-Tarif“ dort hatte!?

Nehmen wir an jemand würde so einen wesentlich günstigeren Basistarif gerne abschliessen und könnte im Prinzip auch damit leben, dass wenn theoretisch eine Rotlichtfahrt vorkommen sollte, ihm die Versicherung 50% der Kaskoleistung abzieht. Nur möchte er den zwar sehr unwahrscheinlichen aber dennoch möglichen Fall vermeiden, dass die Versicherung einem stark Geschädigten 500.000€ zahlt und ihm im Anschluss daran aufgrund der grob Fahrlässigkeitsklausel im Basistarif auf Schadensersatz verklagt und er somit finanziell ruiniert wäre.
Kann man so etwas aufgrund der wesentlich höheren Hürde bei der Haftpflicht ausschliessen?

Experten im Expertenforum

wegfall des „alles oder nichts“ - diese frage stellt sich bei
der haftpflichtversicherung so nicht!

Stimmt, die hat sich aber auch bisher nicht gestellt.

grundsätzlich muss der haftpflichtversicherer an den
geschädigten leisten, egal, welches verschulden den
versicherten trifft (auch bei vorsatz!) allerdings wird der
versicherer den versicherten dann (sozusagen „intern“) in
regress nehmen.

Quatsch. Grobe Fahrlässigkeit ist kein Ausschlussgrund in der Krafthafthaftpflicht. Ein Versicherer kann/darf eine solche Einschränkung gar nicht in seine Bedingungen formulieren, § 4 KfzPflVV
http://bundesrecht.juris.de/kfzpflvv/__4.html

Vielleicht liest Du Dich in die Materie ganz grundsätzlich mal ein, bevor Du hier Halbwissen weitergibst?!

Grüße, M

Hallo,

kurz gesagt: ein grob fahrlässig verursachter Schaden hatte und hat keinerlei Konsequenzen für den Fahrer/Halter/Vers.-Nehmer. Nur wenn eine Obliegenheitsverletzung zur Deckungsversagung führt - siehe Frank - dann wird auch hier das Verschulden geprüft => neues VVG.

Grüße, M