Hi,
Viele Versicherungen bieten derzeit eine sehr günstige KFZ-Versicherung an. Der wahrscheinlich größte und wichtigste Unterschied zu bisher ist der Ausschluss der „groben Fahrlässigkeit“.
Mir ist klar, dass man bei Rotlichtfahrt etc. große Einbußen bei der Kaskoversicherung hat.
Doch wie verhält es sich bei der KFZ-Haftpflichtversicherung?
Angenommen nach Überfahren einer roten Ampel oder durch höhere Geschwindigkeitsüberschreitung wird vom Versicherten ein anderes Auto gerammt. Der Sachverhalt der groben Fahrlässigkeit ist gegeben.
Durch den Unfall entsteht vielleicht erheblicher Personenschaden beim anderen Fahrer mit Folgeschäden, Verdienstausfall, Erwerbsminderung etc.
Kann sich die KFZ-Haftpflichtversicherung in diesem Fall auch auf die grobe Fahrlässigkeit berufen und bspw. nur 50% des Schadens übernehmen???