also wenn über einer mietwohnung ein wasserrohr im speicher platzt und alles wasser in die wohnung läuft wie geht man vor bzw.darf man sich mit der versdicherung des vermieters selbst auseinandersetzen weil der vermieter behauptet er würde nur ca 4000,- euro von der versicherung bekommen für 2 wohnungen die komplett unter wasser stehen und die wände sind seit 15.1 nass.der vermieter will erst jetzt nach über einer woche trockengeräte aufstellen der ganze wohnungsinhalt soll jetzt runter in die garage getragen werden ist das echt die aufgabe des mieters also das der mieter das selbst runtertragen muß oder stellt die versicherung einen container und arbeitskräfte?und man kann 3-4 tage bei freunden schlafen nur die wohnung ist im moment unbewohnbar muß ein ersatz vom vermieter oder dessen versicherung gestellt werden z.b hotelzimmer?und wenn das haus unbewohnbar bleibt was passiert dann, denn die februar miete wollte er schon nicht haben und hat schon angedeutet das das haus eh vorher weniger wert war als das grundstück und er verkaufen will und der mieter nach 11 jahren mal eben deshalb ausziehen soll aber durch den wasseschaden stehen einem doch wenigstens die umzugkosten zu, denn eigentlich will ja keiner ausziehen ist ein haus mit 2 wohnungen eine davon leer aber auch möbliert.muß der vermieter bzw dessen versicherung den umzug und die kosten die damit entstehen zahlen und so eine große wohnung für so wenig geld kriegt man heut nicht mehr was ist wenn man keine wohnung in der preisklasse findet ist das auch vermieteraufgabe/versicherungsaufgabe?oh gott 100 fragen aber die stellen sich im moment alle und keiner weiß rat hiiilfe…das wasser soll laut vermieter auch aus den steckdosen gekommen sein so das man im moment gar nicht prüfen kann ob der fernseher der pc der computer noch gehen der vermieter meint das vieles defekt ist.es kann doch nicht sein das jetzt die wohnung nur getrocknet wird und man auf den defekten sachen sitzen bleibt und alles selbst zahlen muß oder?oder sollte man von einem gutachter(wer zahlt den?) die schäden schätzen lassen und eine schadensliste aufstellen?denn vor drei jahren war dasselbe schonmal nur nicht ganz so stark die fliesen wurden gewechselt und die tapeten und man blieb auf den ganzen kosten sitzen da der vermieter die versicherung nicht in anspruch nehmen wollte.aber diesmal frage ich lieber hier im vorfeld.also wäre euch für ratschläge bzw tips zur vergehensweise sehr sehr dankbar.habe die versicherungsnummer und die versicherung vom vermieter bekommen was nun…?
bzw.darf man sich mit der versdicherung des vermieters selbst
auseinandersetzen weil der vermieter behauptet er würde nur ca
Wie wäre es, wenn man die eigene Hausratversicherung anspricht ? Die Gebäudeversicherung kommt für den Schaden des Mieters nicht auf und die Haftpflicht des Vermieters nur dann, wenn ihn ein Verschulden trift, was bewiesen werden müßte.