Hallo zusammen,
beim Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis muss man seine Voraufenthalten in Deutschland angeben. Zählen dazu auch kurze Besuche?
Danke
Hallo zusammen,
beim Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis muss man seine Voraufenthalten in Deutschland angeben. Zählen dazu auch kurze Besuche?
Danke
Sicher nicht.
Aber ab welcher Dauer ein Besuch zum Aufenthalt wird ?
Frage doch auf der Ausländerbehörde nach. Gibt es kein Merkblatt dazu ?
MfG
duck313
Servus,
im AufenthG wird ledigilich zwischen Durchreise und Aufenthalt unterschieden, es gibt keine Mindestdauer, die einen Aufenthalt zum Aufenthalt macht.
Ein Aufenthalt zum Zweck eines Besuches ist genauso einer wie ein Aufenthalt aus beruflichem Anlass.
Schöne Grüße
MM