Hallo
Folgendes Dilemma.
Gründe gerade eine GmbH.
Der Notar will vor dem Gesellschaftsvertrag die 25.000€ auf ein Konto der Gesellschaft sehen.
Die Bank will aber erst den Gesellschaftsvertrag zur Kontoeröffnung sehen.
Was muß denn nun zuerst kommen die Kontoeröffnung oder der Gesellschaftsvertrag??
gruß cw
Hallo Christian,
Folgendes Dilemma.
Gründe gerade eine GmbH.
Der Notar will vor dem Gesellschaftsvertrag die 25.000€ auf
ein Konto der Gesellschaft sehen.
Die Bank will aber erst den Gesellschaftsvertrag zur
Kontoeröffnung sehen.
Was muß denn nun zuerst kommen die Kontoeröffnung oder der
Gesellschaftsvertrag??
Immer zuerst Gesellschaftsvertrag, sonst eröffnet Dir keine Bank ein Konto. Das Problem läßt sich aber ziemlich einfach umgehen, indem die folgende Formulierung verwendet wird:
"Das Stammkapital wird unmittelbar nach Beurkundung zur Hälfte eingezahlt."
Ciao
Tessa