Liebe Wirtschalfter,
was ist der „Restgemeinkostenzuschlagssatz“?
Und warum zählen Sozialleistungen als Gemeinkosten??
Gruß
Fritze
Liebe Wirtschalfter,
was ist der „Restgemeinkostenzuschlagssatz“?
Und warum zählen Sozialleistungen als Gemeinkosten??
Gruß
Fritze
Hallo Frtze,
der Restkostengemeinzuschlag wird wohl (so denke ich) das gleiche sein wie der Gemeinkostenzuschlag. Sprich in Abhängigkeit der Einzelkosten werden Prozentuale Verhältnisse gebildet, aus denen du dann die entstehenden Kosten aus den einzelnen Hauptkostenstellen dem anstehenden Projekt zurechnen kannst.
Schrich, wenn du 10.000 € Fertigungsmaterial für Kostenstelle 1 hast und einen Verrechnungssatz von 75% dann entstehen dir für diesen Auftrag noch weitere 7.500 € Gemeinkosten.
Sozialleisteing. sind Gemeinkosten, weil sie ja schlecht Einzelkosten sein können, weil du sie ja nicht nach dem Verursachungsprinzip einer Kostenstelle zurechnen kannst.
Gruß
Dedeus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Fritze,
so, wie es sich anhört, ist es evtl. eine Möglichkeit, Kosten zu berücksichtigen, die sonst nirgendwo reinpassen. Bsp: Du hast Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten. Dann gibt es aber noch Kosten, die sich zu nichts anderem zurechnen lassen, zb. gelegentliches Sponsoring von Sportveranstaltungen oder eine Umlage zur Verschönerung der Einkaufsstraße, die dann vielleicht als „Restgemeinkosten“ zusammengefaßt werden, weil sie einfach sonst nicht passen. Diese werden dann mit dem Restgemeinkostenzuschlagssatz auf die Einzelkosten umgelegt. Das würde ich zumindest so interpretieren (kein Anspruch auf Richtigkeit).
Sehr fragwürdig, aber das ist die Vollkostenrechnung ja immer!
ciao,
erik
Hallo,
[…]
Sehr fragwürdig, aber das ist die Vollkostenrechnung ja immer!
Danke! Der Meinung kann ich mich ganz anschliessen
Gruß
Fritze
Hallo,
Sozialleisteing. sind Gemeinkosten, weil sie ja schlecht
Einzelkosten sein können, weil du sie ja nicht nach dem
Verursachungsprinzip einer Kostenstelle zurechnen kannst.
Wieso? Könnte man die nicht eher zu den Lohnkosten rechnen? Die sind doch auch keine Gemeinkosten (Lediglich Hilfslöhne). Im Grunde ist es mir aber auch wurscht. Es muss jetzt nicht extra jemand Bücher wälzen, um die Frage zu klären.
Es ist im Grunde nur „Definitionen auswendig lernen“. Also merke ich’s mir einfach: Sozialleistungen sind Gemeinkosten
Gruß
Fritze
Tag,
Sehr fragwürdig, aber das ist die Vollkostenrechnung ja immer!
Danke! Der Meinung kann ich mich ganz anschliessen
wenn Dir der Spruch schon gefällt, was hälst Du dann erst von diesem, den ich aus meinen KoRe-Veranstaltungen übrig behalten habe:
Umlegen=Umlügen.
Gruß
Christian
Hallo,
Danke! Der Meinung kann ich mich ganz anschliessen
Ich kann mich hier leider nur teilweise anschliessen !
Natürlich ist eine Vollkostenrechnung manchmal zu starr und verhindert zusätzlichen Deckungsbeitrag durch Ablehnen von Aufträgen unterhalb der Vollkosten.
**Aber:
habe ich früher in einer Firma gearbeitet, die keine Vollkostenrechnung hatte, mit dem Ergebnis, dass der Verkauf sehr gerne unterhalb der Vollkosten verkauft hat („der Markt lässt keinen höheren Preis zu“), mit dem Ergebnis, dass die Firma u.a. deswegen dann mal Pleite war (übrigens haben uns Lieferanten nicht mehr beliefert, da wir mit der Politik den Marktpreis zerstört haben).
arbeite ich heute in einem Unternehmen der KFZ-Zulieferindustrie (übrigens absolut nicht empfehlenswerte Branche). Meine Aufgabe ist dort u.a. die technische Unterstützung des Vertriebs bei Kostengesprächen mit Kunden. Bei einer Teilkostenrechnung wäre mir auch hier die Gefahr einfach zu groß, dass der Vertrieb unterhalb unserer Vollkosten (einschl. geplantem Gewinn) verkauft. Daher halte ich die Vollkostenrechnung, begleitet von einer Teilkostenbetrachtung immer noch für die Beste Lösung.
Grüsse
Sven**
Hallo Fritze,
Es ist im Grunde nur „Definitionen auswendig lernen“. Also
merke ich’s mir einfach: Sozialleistungen sind Gemeinkosten
Im Gegensatz zur Buchhaltung, die gesetzlich ausführlich geregelt ist, gibt es bei der Kostenrechnung fast keine gesetzlichen Vorgaben, weshalb jede Firma andere Systeme verfolgt. Da ich in der technischen Kostenanalyse oftmals auch Einkaufspreisanalysen bei Lieferanten durchführe und auch den technischen Support für Kostengespräche mit Kunden biete, habe ich viel mit den Unterschieden zu tun (obwohl ich aus der technischen und nicht aus der kaufmännischen Ecke komme).
Im klassischen Sinne werden Sozialkosten tatsächlich zu den Restgemeinkosten gezählt. Viele unserer Kunden (Automobilhersteller) rechnen bei der Kostenanalyse immer noch so.
Heutzutage versucht man aber eher, möglichst alle verursachungsgerecht zuordnungsfähigen Kosten den entsprechenden Kostenstellen zuzuordnen.
Dazu gehören die Sozialleistungen (übrigens auch Weiterbildung, Kantine usw.) auf die Werker, ebenso wie die Löhne von Transporteuren, Einstellern, QS-Mitarbeitern, Saaldienern usw. auf die entsprechende Kostenstelle (Maschinenstundensatz). Also beinhaltet der M-Std.-Satz nicht nur AfA, Raum, Energie und Instandhaltung (klassische Rechnung), sondern auch Gemeinkostenbestandteile, die sich zuordnen lassen).
Der dann verbleibende Rest (Umlagen aus Werksleitung, Arbeitsvorbereitung usw.) sind dann noch die Restgemeinkosten, die bei der Vollkostenrechnung ebenfalls umgelegt werden.
Alle Gemeinkosten, die nichts mit der Fertigung zu tun haben (die man also auch dann hat, wenn man 100% der Leistungen zukauft und 0 Wertschöpfung hat), kommmen dann in die Vertriebs-, Verwaltungs- und F&E-Gemeinkosten.
Grüsse
Sven
Liebe Wirtschalfter,
was ist der „Restgemeinkostenzuschlagssatz“?
Und warum zählen Sozialleistungen als Gemeinkosten??
Der RGKZ ist der Gemeinkostenzuschlagen, der übrig bleibt, wenn die Maschinenstundensatzrechnung zur Anwendung kommt. Alles was nicht der Maschine zuzuordnen ist ist der REST! Daher auch Restgemeinkostenzuschlag!
Sozialleistungen zählen zu den Gemeinkosten, weil Sie zwar Personalabhängig aber nicht direkt der Fertigung eines bestimmten Produnkts zuordenbar sind.
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
Sozialleistungen zählen zu den Gemeinkosten, weil Sie zwar
Personalabhängig aber nicht direkt der Fertigung eines
bestimmten Produnkts zuordenbar sind.
Wenn ich das Personal einem Produkt zuordnen kann (Fertigungskosten bestehen aus TrB = Rüstkosten, TB = Sachkosten und TE=Personalkosten), dann kann ich auch die zugehörigen Sozialkosten zuordnen.
Grüsse
Sven
Du hast aber nicht…
…bei Prof. Schlüchtermann in Bayreuth studiert? Der zitiert diesen Spruch so ziemlich in jeder einzelnen Vorlesung…
ciao,
erik
nö, in Düsseldorf owT
…bei Prof. Schlüchtermann in Bayreuth studiert?
Huch?
…bei Prof. Schlüchtermann in Bayreuth studiert?
Hat der Prof. Schlüchtermann auch in Düsseldorf gelehrt?
wusst ich garnicht *LOL*
bye
Rolf
Kommt drauf an welches Verfahren du anwendest. Du kannst nicht alle Kosten die Nicht mit der Fertigung oder Als Materialkosten anfallen pauschal in die VW oder den VT hauen. Kommt eben auf das Verfahren an, aber in der Kore ist eben vieles (naja, beim internen Kore wohl sagar alles) möglich.
Gruß
Dedeus