Waschbecken ersetzen?

Zwei Mieter sind Anfang Mai aus ihrer Wohnung ausgezogen und haben damals ein Übernahmeprotokoll gemacht, bei dem noch ein Punkt offen war: Im Waschbecken waren zwei kleine (etwa 3mm) Macken, die laut Vermieterin mit einem Lackstift ausgebessert werden sollten. Dies haben die Mieter getan und erst jetzt hat die Vermieterin Zeit gefunden, sich das Ergebnis anzuschauen. Sie war nicht zufrieden, weil man die Mängel noch sieht. Jetzt fordert sie ein neues Waschbecken in der original Farbe und behält weiterhin die Kaution in vollem Umfang ein.

Das Badezimmer ist 20 bis 25 Jahre alt und diese Farbe gibt es gar nicht mehr.
Zudem waren die Macken schon bei dem Einzug der beiden Mieter drin, was auch der Vormieter bestätigt. Es gibt aber von damals kein Übergabeprotokoll, so dass die Mieter dies nicht nachweisen können.
Die Mieter haben 6 Jahre in der Wohnung gewohnt.

Frage: Sind die Mieter verpflichtet, das Waschbecken zu erneuern und wenn ja, muss es genau die Farbe sein?
Dies wäre nämlich eine Spezialanfertigung, die mindestens 200€ kosten würde. (Die Haftpflicht würde wohl „alt gegen neu“ ersetzen, also bleiben die Restkosten bei den Mietern.)

Gibt es nicht so etwas wie eine durchschnittliche Lebensdauer für Badezimmer, nach der sie sowieso vom Vermieter erneuert/renoviert werden müssen?

Außerdem gehören beispielsweise stecknadelkopfgroße Macken zur normalen Wohnungsabnutzung.

Vielen Dank und viele Grüße.
Eva

Hallo,

hat der Mieter Schäden verursacht, ist er schadenersatzflichtig. Der Vermieter kann jedoch nur den Zeitwert „neu für alt“ verlangen.

Ein Waschbecken hat eine Nutzungsdauer von 30 Jahren. Der Mieter muss also nur die Differenz zwischen den noch nicht „verbrauchten Jahren“, hier also entweder 5 oder zehn Jahre Ersatz leisten.

Die Mieter werden beweisen müssen, wenn der Schadén von Anfang an vorhanden war, dass dem so ist.

Zwei Mieter sind Anfang Mai aus ihrer Wohnung ausgezogen und
haben damals ein Übernahmeprotokoll gemacht, bei dem noch ein
Punkt offen war: Im Waschbecken waren zwei kleine (etwa 3mm)
Macken, die laut Vermieterin mit einem Lackstift ausgebessert
werden sollten. Dies haben die Mieter getan und erst jetzt hat
die Vermieterin Zeit gefunden, sich das Ergebnis anzuschauen.
Sie war nicht zufrieden, weil man die Mängel noch sieht. Jetzt
fordert sie ein neues Waschbecken in der original Farbe und
behält weiterhin die Kaution in vollem Umfang ein.

Das Badezimmer ist 20 bis 25 Jahre alt und diese Farbe gibt es
gar nicht mehr.
Zudem waren die Macken schon bei dem Einzug der beiden Mieter
drin, was auch der Vormieter bestätigt. Es gibt aber von
damals kein Übergabeprotokoll, so dass die Mieter dies nicht
nachweisen können.
Die Mieter haben 6 Jahre in der Wohnung gewohnt.

Frage: Sind die Mieter verpflichtet, das Waschbecken zu
erneuern und wenn ja, muss es genau die Farbe sein?
Dies wäre nämlich eine Spezialanfertigung, die mindestens 200€
kosten würde. (Die Haftpflicht würde wohl „alt gegen neu“
ersetzen, also bleiben die Restkosten bei den Mietern.)

Nein, die Restkosten bleiben bei der Vermieterin hängen.

Gibt es nicht so etwas wie eine durchschnittliche Lebensdauer
für Badezimmer, nach der sie sowieso vom Vermieter
erneuert/renoviert werden müssen?

Außerdem gehören beispielsweise stecknadelkopfgroße Macken zur
normalen Wohnungsabnutzung.

Nein, Beschädigungen sind keine Abnutzungen.

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar.

Grüsse Günter

Dann hat der Mieter doch einen Zeugen

Zwei Mieter sind Anfang Mai aus ihrer Wohnung ausgezogen und
haben damals ein Übernahmeprotokoll gemacht, bei dem noch ein
Punkt offen war: Im Waschbecken waren zwei kleine (etwa 3mm)
Macken, die laut Vermieterin mit einem Lackstift ausgebessert
werden sollten. Dies haben die Mieter getan und erst jetzt hat
die Vermieterin Zeit gefunden, sich das Ergebnis anzuschauen.
Sie war nicht zufrieden, weil man die Mängel noch sieht. Jetzt
fordert sie ein neues Waschbecken in der original Farbe und
behält weiterhin die Kaution in vollem Umfang ein.

Das Badezimmer ist 20 bis 25 Jahre alt und diese Farbe gibt es
gar nicht mehr.
Zudem waren die Macken schon bei dem Einzug der beiden Mieter
drin, was auch der Vormieter bestätigt. Es gibt aber von
damals kein Übergabeprotokoll, so dass die Mieter dies nicht
nachweisen können.

Dann hat der VM doch auch keinens ER muss beweisen das es noch nicht war .

Also wenn die VS das erfährt dann zahlen die nicht UUUUND
Versicherungen zahlen nur wenn der Schaden zeitnah gemeldet wird.
meist innerhalb 48Std. nach der Entstehung.

Also versichert ist nichts.

Zeugen rausfinden mer zahle nich

Wolfgang

Die Mieter haben 6 Jahre in der Wohnung gewohnt.

Frage: Sind die Mieter verpflichtet, das Waschbecken zu
erneuern und wenn ja, muss es genau die Farbe sein?
Dies wäre nämlich eine Spezialanfertigung, die mindestens 200€
kosten würde. (Die Haftpflicht würde wohl „alt gegen neu“
ersetzen, also bleiben die Restkosten bei den Mietern.)

Gibt es nicht so etwas wie eine durchschnittliche Lebensdauer
für Badezimmer, nach der sie sowieso vom Vermieter
erneuert/renoviert werden müssen?

Außerdem gehören beispielsweise stecknadelkopfgroße Macken zur
normalen Wohnungsabnutzung.

Vielen Dank und viele Grüße.
Eva