Hallo!
nur Zeitwert ist gut-
mehr schuldet man doch auch dem Vermieter nicht ! Klingt ja fast so,als ob man den Schaden still und heimlich beheben will ohne das Vermieter etwas bemerkt ?
Wenn man überhaupt haften muss,was aus der Beschreibung nicht hervorgeht.
Wenn nichts hartes reingefallen ist,man sich nicht drauf abgestützt hatte oder sonst gebrauchswidrig verhalten hat,wieso sollte man da eigentlich haften ?
und die berüchtigte „Kleinreparaturklausel“ ?
Das ist kein Verschleiss im Sinne von Abnutzung durch den Gebrauch,das mag ein Spannungsriss sein,ein Spontanbruch.
Durch den Gebrauch wird es vielleicht stumpf aber es bricht nicht.
Schaden dem Vermieter melden,dann wird man weitersehen,soll sich die Haftpflicht drum kümmern. Die ist ja auch dazu da,überhöhte oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Das die freiwillig angeboten hat zu zahlen ?
mfG
duck313